Digitale Dienstleistungen und Waren
Mehrwertsteuer Normalsatz
Katar erhebt keine Mehrwertsteuer oder ihre Analoga auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung digitaler Dienstleistungen. Es wird jedoch erwartet, dass die Mehrwertsteuer bald eingeführt wird. Da in den meisten Ländern, die ein Abkommen mit der GCC Single Commission unterzeichnet haben, der Steuersatz 5 % beträgt, ist es wahrscheinlich, dass derselbe Satz in Katar gelten wird.
Schwellen
Gemäß dem Gesetzesentwurf ist bei Überschreitung einer festgelegten Schwelle eine Registrierung als Mehrwertsteuerzahler erforderlich.
Für Nichtansässige entsteht die Meldepflicht ab der ersten Lieferung, für sie gilt die Schwelle nicht.