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Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Irland

Im Einklang mit den europaweiten Vorschriften zur Entsorgung von Verpackungsabfällen hat Irland nachhaltige Vorschriften für EPR-Verpackungen erlassen. Die wichtigste Art und Weise, wie diese Innovationen umgesetzt werden, ist die Verpflichtung, sicherzustellen, dass alle Verpackungen auf dem irischen Markt bis 2030 wiederverwendbar oder recycelbar sind.

 

Wer muss sich registrieren?

Gemäß den irischen EPR-Vorschriften für Verpackungen unterliegen alle

– Hersteller

– Händler

– Einzelhändler

– Importeure

und andere relevante Kategorien, die Verpackungen auf den Markt bringen und die angegebenen Schwellenwerte überschritten haben oder sich freiwillig registrieren lassen möchten, der Registrierung.

 

Was ist in Verpackungen enthalten?

Die irische Regierung klassifiziert Verpackungen in die folgenden Kategorien:

  • Karton
  • Papier
  • Stahl
  • Aluminium
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Holz
  • Nicht recycelte Bauteile

 

Schwellenwerte

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Million Euro oder mit mehr als 10 Verpackungseinheiten müssen sich in Irland für die Einhaltung der EPR registrieren. Jedes Unternehmen, das Verantwortung für das Recycling seiner Verpackungen übernehmen möchte, kann sich jedoch freiwillig registrieren lassen, unabhängig davon, ob es diese Schwellenwerte erreicht.

 

Registrierungsverfahren

Die EPR-Verpackungsregistrierung in Irland besteht aus den folgenden Schritten:

  • Beitritt zu einer Herstellerverantwortungsorganisation (PRO)
  • Ausfüllen der erforderlichen Registrierungsformulare.
  • Einreichen des Antrags und der gesetzlichen Dokumente des Unternehmens.
  • Unterzeichnen einer Kooperationsvereinbarung.
  • Erhalten von Konformitätsbescheinigungen.
  • Pünktliches Einreichen von Berichten und Bezahlen von Recyclinggebühren.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Es besteht keine Verpflichtung, einen Vertreter zu ernennen. Unternehmen können Mitglieder werden und sich nach vorheriger Genehmigung durch den Geschäftsführer oder einen anderen Vertreter vertreten lassen.

 

Meldefrist

Unternehmen in Irland müssen gebrauchte Verpackungen zweimal im Jahr melden:

  • 21. August – Frist für die Einreichung des ersten Halbjahres.
  • 21. Februar – Frist für die Einreichung des zweiten Halbjahres.