Fakturieren oder nicht fakturieren, das ist hier die Frage

Fakturieren oder nicht fakturieren, das ist hier die Frage

Ab dem 1. Juli sind in der EU neue Mehrwertsteueränderungen in Kraft getreten. Diese Reformen haben das Mehrwertsteuer-Compliance-Profil für alle E-Commerce-Verkäufer, die grenzüberschreitend verkaufen, und auch für Marktplätze geändert. Wir möchten diese Änderungen aus Sicht der Rechnungsstellung sehen. Was hat sich verändert?

 

1. Innergemeinschaftlicher B2C-Verkauf

Das One-Stop-Shop-System ist für den E-Commerce optional. Wenn ein Unternehmen für das Union-OSS-System registriert ist, muss es keine Rechnungen für Fernverkäufe von Waren ausstellen. Beachten Sie jedoch, dass der Steuerzeitpunkt für Verkäufe ohne Rechnung ein Datum des Geldeingangs ist. Gleiches gilt auch für die Erbringung digitaler Dienstleistungen. Die Vereinfachung der Rechnungsstellungsregeln ist ebenfalls optional: Ein Unternehmen kann Rechnungen ausstellen, dann gelten die Rechnungsstellungsregeln der OSS-Nummer – für ein Unternehmen bedeutet dies die inländischen Regeln – es ist auch eine Vereinfachung.

2. Innergemeinschaftliche B2C-Verkäufe durch einen Nicht-EU-Verkäufer über einen Marktplatz

Technisch gesehen sieht dieses Marketplace-Erleichterungssystem für Steuerbuchhaltungszwecke so aus, als ob eine einzelne B2C-Lieferung jetzt in zwei Lieferungen aufgeteilt wird: eine B2B-Lieferung zwischen Anbieter und Marketplace und eine zweite Lieferung zwischen Marketplace und einem Kunden. Diese beiden Lieferungen sind nur für Mehrwertsteuerzwecke bestimmt – die erste Lieferung ist steuerfrei und die zweite Lieferung mit Mehrwertsteuersatz. Beispielsweise verkauft ein Nicht-EU-Verkäufer aus einem Lager in Deutschland über OMP. Das bedeutet, dass der Verkäufer am Ende des Monats eine Mehrwertsteuerrechnung mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% für alle Verkäufe aus diesem Lager ausstellen muss.

3. Import von geringwertigen Waren über Marktplatz mit IOSS-Registrierung

Dieser Anwendungsfall ist der Business-to-Consumer-Import von Waren unter 150 Euro durch EU- und Nicht-EU-Verkäufer. Dies sind Direktimporte aus einer Fabrik oder einem Lager außerhalb der EU an Kunden in der EU.

Wenn sich der OMP für das Import-OSS-System entscheidet, bedeutet dies, dass er an der Kasse ein OMP ist, der Mehrwertsteuer auf alle B2C-LVG-Importe erheben und abführen muss. Wenn ein Verkäufer direkt an den Kunden versendet, bedeutet dies, dass dem Paket eine Handelsrechnung beizufügen ist, die Folgendes angibt:

– einen inneren Wert des Pakets (Bestellwert ohne MwSt.)
– Auftragsnummer – Informationen, dass die Mehrwertsteuer im Rahmen des IOSS-Systems erhoben wurde
– Marketplace Facilitator-Modell

Ein Verkäufer muss diese Informationen auch einem Transportunternehmen oder Zollagenten zur Verfügung stellen, um den H7-Datensatz zu füllen.

Bitte halten Sie eine IOSS-Nummer geheim, zeigen Sie sie nicht offen in Ihren Rechnungen an, sondern nur gegenüber einem vertrauenswürdigen Spediteur oder Zollagenten.

 

Wortlaut einer Handelsrechnung:

  • Gesetzgebung: EU Deemed Reseller
  • Verantwortliche Partei für die Steuererhebung: OMP
September 9, 2024 52
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