Die Mehrwertsteuerschwelle für Kleinstunternehmen in der EU
Die Mehrwertsteuerschwelle für Kleinstunternehmen in der EU
Änderungen der Mehrwertsteuerregeln der Europäischen Union (EU) wurden 2019 eingeführt. Für die Erbringung digitaler Dienstleistungen gibt es eine Registrierungsschwelle von 10.000 Euro. Nach der neuen Regelung müssen Unternehmen die Steuer an das Heimatland des Verbrauchers zahlen, wenn der Jahresumsatz in der EU im Vorjahr 10.000 Euro erreicht.
Russland führte die Mehrwertsteuer für den digitalen B2B-Vertrieb durch
Ab dem 1. Januar 2019 waren die neuen Steuervorschriften in Russland in Kraft. Nicht nur digitale B2C-Verkäufe, sondern auch Unternehmen, die Waren über das Internet an russische Unternehmen verkaufen, sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer an die russischen Behörden zu zahlen. Der Steuersatz stieg um 2% von 18% auf 20%. Ausländische Unternehmen müssen sich trotz ihres Umfangs für jede Transaktion registrieren.
Neue Regeln für Marktplätze
Online-Marktplätze unterliegen einer Steuerpflicht für fehlende Mehrwertsteuer in Großbritannien und Deutschland. Für Fernhändler ist es besser, ihre Geschäftsprozesse anzupassen, um die Einhaltung in jedem Land oder jeder Region sicherzustellen. Fernhändler sollten ihre Registrierung so schnell wie möglich bestätigen. Es ist fraglich, ob Marktplätze eine Originalbestätigung ihrer Händler benötigen. Daher sollten Fernverkäufer nach Möglichkeit für jeden Markt, auf dem sie tätig sind, eine separate Bestätigung anfordern. Auf Online-Marktplätzen wird die Mehrwertsteuer erhoben und erhoben. Die neue Regelung wird 2021 EU-weit in Kraft treten.
Grenzüberschreitende Verkaufsregulierung in der Schweiz
Änderungen der Mehrwertsteuerregeln der Europäischen Union (EU) wurden 2019 eingeführt. Für die Erbringung digitaler Dienstleistungen gibt es eine Registrierungsschwelle von 10.000 Euro. Nach der neuen Regelung müssen Unternehmen die Steuer an das Heimatland des Verbrauchers zahlen, wenn der Jahresumsatz in der EU im Vorjahr 10.000 Euro erreicht.