GPSR: Was Hersteller und Importeure wissen müssen
GPSR: Was Hersteller und Importeure wissen müssen
Einführung in die EU-GPSR
Eines der wichtigsten Rechtsakte der EU ist die General Product Safety Regulation (GPSR) (Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit), die einen einheitlichen Rahmen schaffen soll, damit nur sichere Produkte in den Verkauf gelangen. Sie ersetzt die frühere Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und vereinheitlicht die Sicherheitsvorschriften in allen teilnehmenden Ländern. Für Hersteller, Importeure und Vertreiber ist es unerlässlich, die europäische Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit zu verstehen, um konform zu bleiben und Bußgelder zu vermeiden.
Anwendungsbereich der EU-GPSR
Mehrere Produktkategorien fallen in den Anwendungsbereich der europäischen Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit. Sie erfasst Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt verkauft werden – unabhängig davon, ob sie importiert oder lokal hergestellt werden. Ebenfalls einbezogen sind professionelle Güter, die voraussichtlich von Verbrauchern genutzt werden könnten. Die Regelung gilt zudem für intelligente und vernetzte Geräte mit künstlicher Intelligenz, digitalen Funktionen oder Software-Updates. Im Gegensatz zur früheren Regelung ist die überarbeitete allgemeine Produktsicherheit in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar, wodurch einheitliche Standards geschaffen und der Verbraucherschutz in der gesamten EU verbessert werden.
Wesentliche Neuerungen der EU-GPSR
Die europäische Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit bringt gegenüber der alten Richtlinie mehrere wichtige Aktualisierungen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Erweiterter Produktumfang: Die Vorschrift gilt nun für neue, gebrauchte, generalüberholte und wiederaufbereitete Artikel sowie für online verkaufte Produkte. Einige Kategorien sind jedoch ausgenommen, etwa Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), tierische Nebenprodukte, Pflanzenschutzmittel, bestimmte Luftfahrzeuge mit geringem Risiko, Antiquitäten, niedrig-riskante Beförderungsmittel, die von Dienstleistern betrieben werden, sowie Artikel, die ausdrücklich für Reparatur oder Wiederverwendung bestimmt sind.
- Stärkere Risikobewertung: Wirtschaftsakteure müssen Risiken über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg beurteilen – nicht nur vor dem Inverkehrbringen.
- Erhöhte Verantwortlichkeit: Innerhalb der Europäischen Union muss ein benannter Wirtschaftsakteur – Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister – für die Sicherheit jedes von ihm betreuten Produkts verantwortlich sein.
- Erweiterte Befugnisse der nationalen Behörden, das Vorhandensein unsicherer Produkte festzustellen und angemessen darauf zu reagieren. RAPEX heißt nun Safety Gate; die Weitergabe von Meldungen über gefährliche Nicht-Lebensmittelprodukte wurde verbessert.
- Verbraucher erhalten mehr Informationen und Möglichkeiten, gefährliche Produkte zu melden.
- Digitale Komponenten von Produkten müssen Schutz gegen Cybersecurity-Bedrohungen gewährleisten und die Entwicklung „lernender“ oder prädiktiver Fähigkeiten berücksichtigen.
- Unmittelbare Geltung in der gesamten EU: Anders als die alte Richtlinie ist die GPSR in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar; eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.
Warum die EU-GPSR für Unternehmen wichtig ist
Die europäische Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit wurde geschaffen, um Käufer zu schützen und sicherzustellen, dass alle in den Binnenmarkt gebrachten Waren strenge Sicherheitsregeln erfüllen. Die Regelung erfasst sowohl physische Waren als auch Online-Verkäufe und ist damit in der heutigen E-Commerce-Landschaft besonders relevant. Nichteinhaltung kann zu Produktrückrufen, Geldbußen und Reputationsschäden führen.
Zentrale Pflichten für Hersteller
Die EU-Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit übertragen den Herstellern primäre Verantwortlichkeiten. Sie müssen:
- Risikobewertungen vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte durchführen
- klare Sicherheitsanweisungen und -informationen bereitstellen
- Reklamationen und Vorfälle nach dem Launch nachverfolgen
- Rückverfolgbarkeitssysteme einrichten, um bei Bedarf Rückrufe zu ermöglichen
Daraus folgt die Notwendigkeit proaktiver Produkttests sowie von Qualitätssicherung und einer offenen Kommunikation mit den Behörden.
Verantwortlichkeiten von Importeuren und Händlern
Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte den Grundsätzen der allgemeinen Produktsicherheit entsprechen. Importeure prüfen, ob eine ordnungsgemäße Konformitätsbewertung durch Hersteller außerhalb der EU durchgeführt wurde, während Händler die sorgfältige Handhabung der Produkte gewährleisten und sicherstellen, dass weder Lagerung noch Transport die Einhaltung der Anforderungen beeinträchtigen.
Vergleichstabelle: Überblick über die Verantwortlichkeiten
Rolle | Hauptpflichten nach EU-GPSR |
Hersteller | Risikobewertung, Prüfungen, Sicherheitsanweisungen, Rückverfolgbarkeit |
Importeure | Konformität prüfen, Unterlagenkontrollen, unsichere Produkte melden |
Distributoren | Sicherheit während der Distribution sicherstellen, bei Rückrufen mitwirken |
Diese Tabelle zeigt die unterschiedlichen, aber miteinander verbundenen Rollen, die jeder Wirtschaftsakteur im Rahmen der europäischen Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit spielt.
Gelten Unternehmen außerhalb der EU nach der GPSR als Importeure?
Der Begriff „Importeur“ bezieht sich ausdrücklich auf Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind. Nach der europäischen Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit darf ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU nicht importieren. In solchen Fällen geht die Verantwortung auf das in der EU ansässige Unternehmen über, das das Produkt auf den Markt bringt; dies kann ein lokaler Partner, ein Fulfilment-Dienstleister oder ein bevollmächtigter Vertreter sein.
Produktsicherheit für digitale Waren und Online-Marktplätze
Die GPSR EU enthält Regeln für digitale Marktplätze. Amazon, eBay und andere sollen mit den Behörden zusammenarbeiten, um unsichere Produkte zügig zu entfernen. Zudem müssen Verkäufer korrekte Produktinformationen und Rückverfolgbarkeitsdaten bereitstellen. Das ist im internationalen Handel besonders wichtig, in dem potenziell gefährliche Waren schnell zirkulieren.
Produktrückrufe und Mechanismen des Verbraucherschutzes
Der Rückrufprozess steht im Zentrum der Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit. Stellt sich heraus, dass ein Produkt eine Gefahr darstellt, müssen Unternehmen die Behörden rechtzeitig darüber informieren. Sie müssen auch die Verbraucher über das Risiko und die Lösung informieren und ggf. Reparatur, Ersatz oder Erstattung anbieten. Diese Regelung verbessert den Verbraucherschutz, indem sie Rückrufe transparent und unkompliziert macht und die Rechte der Verbraucher stärkt.
Praktische Schritte zur Einhaltung der EU-GPSR
Der Übergang von der alten GPSD zum neuen Rahmen der EU-GPSR erfordert einen strukturierten Ansatz. Unternehmen sollten sich auf die folgenden Schlüsselmaßnahmen konzentrieren:
- Benennung eines Bevollmächtigten: Für Hersteller außerhalb der EU ist es erforderlich, einen lokalen Bevollmächtigten oder eine verantwortliche Person zu benennen, deren Adresse auf dem Produkt oder den Begleitunterlagen anzugeben ist.
- Mit den neuen Anforderungen vertraut machen: Die neuen Bestimmungen der GPSR sorgfältig prüfen und bestehende Compliance-Programme entsprechend anpassen.
- Risikobewertung und Dokumentation: Verfahren zur Risikobeurteilung, technische Unterlagen und Rückverfolgbarkeitssysteme überarbeiten. Aufzeichnungen zu Vorfällen und Korrekturmaßnahmen klar führen.
- Prüfung und Zertifizierung der Produkte entsprechend den neuen Sicherheitsstandards der GPSR ausrichten.
- Lieferanten- und Drittparteienmanagement: Verträge aktualisieren und sicherstellen, dass alle Partner die GPSR-Pflichten einhalten.
- Verbraucherinformation und Kennzeichnung: Produktkennzeichnung und Anleitungen aktualisieren, um alle zusätzlich geforderten Angaben zu enthalten.
- Meldung von Vorfällen und Korrekturmaßnahmen: Einen klaren Prozess für Sicherheitsmeldungen und die Durchführung von Rückrufen festlegen.
- Schulungen und Sensibilisierung für Mitarbeitende und Stakeholder zu den neuen Regeln und Verantwortlichkeiten.
- Laufende interne Audits durchführen und die IT modernisieren, um Compliance sowie die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde zu unterstützen.
Mit all dem können Hersteller, Importeure und Distributoren die europäische Regelung zur allgemeinen Produktsicherheit einhalten und zugleich das Vertrauen der Verbraucher sowie den Marktauftritt stärken.
Fazit und Ausblick
Die allgemeine Produktsicherheit markiert einen bedeutenden Paradigmenwechsel gegenüber den bislang geltenden Regeln zur Produktsicherheit in der Europäischen Union. Für Hersteller und Importeure ist sie keine freiwillige Norm mehr, sondern eine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung. Unternehmen, die ihre Abläufe rasch an die EU-GPSR angleichen, profitieren von reibungsloseren Prozessen, höherem Verbrauchervertrauen und einem besseren Wettbewerbsvorteil auf den EU-Märkten.