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Hier ist ein Überblick über das marketplaces in India Berichterstattungsregime, ähnlich der DAC7 in Europa, mit besonderem Fokus auf Tax Deducted at Source (TDS) für online marketplaces in India E-Commerce-Betreiber. Die TDS-Berichterstattung für indische E-Commerce-Betreiber ist seit dem 1. Oktober 2020 verpflichtend. Diese Anforderung wirkt sich erheblich auf beliebte online marketplaces in India aus. Erster Berichtszyklus: Das erste Formular 26Q war am 31. Januar 2021 fällig.

Wer sich registrieren muss

E-Commerce-Betreiber müssen sich für die TDS gemäß Abschnitt 194-O registrieren. Ein E-Commerce-Betreiber wird definiert als: Jede Person, die eine digitale oder elektronische Einrichtung oder Plattform für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen oder beides besitzt, betreibt oder verwaltet, einschließlich b2b marketplaces in India und top marketplaces in India Typische Beispiele sind:
  • Marktplätze wie top online marketplaces in India wie Amazon, Flipkart, Meesho
  • Mitfahr- oder Liefer-Apps wie Uber, Swiggy
  • Buchungsplattformen wie Airbnb, MakeMyTrip Ein Unternehmen, das über seine Website Verkäufe im Auftrag Dritter erleichtert und Auszahlungen an Verkäufer vornimmt, ist verpflichtet, sich zu registrieren und die TDS abzuführen.

Welche Betreiber müssen sich in Indien nicht für TDS registrieren?

Unternehmen, die folgende Arten von Aktivitäten erleichtern, müssen sich in diesem System nicht registrieren:
  • Unternehmen, die ihre eigenen Waren/Dienstleistungen verkaufen (d. h. keine Verkäufe Dritter erleichtern)
  • Plattformen, die ausschließlich für Werbung, Vermittlung oder Zahlungsabwicklung dienen, ohne tatsächliche Verkäufe oder Dienstleistungen zu ermöglichen
  • Plattformen, die ausschließlich als Vermittler fungieren, ohne Auszahlungen an Teilnehmer (Verkäufer/Dienstleister)
  • Vermittler, deren Bruttoumsatz unter der Steuerfreigrenze liegt oder die befreite Waren/Dienstleistungen verkaufen
  • Börsen für Aktien/Waren/Energie
  • Zahlungsgateways

Registrierungsprozess

Um sich als E-Commerce-Betreiber in Indien für die TDS zu registrieren:
  • Permanent Account Number (PAN) erhalten
  • TAN-Registrierung: Beantragung einer Tax Deduction and Collection Account Number (TAN)

Welche Aktivitäten in Indien gemeldet werden müssen

E-Commerce-Betreiber müssen melden:
  • Bruttobetrag, der jedem E-Commerce-Teilnehmer gezahlt/gutgeschrieben wurde
  • Art der verkauften Dienstleistungen/Waren (pro Verkäufer kategorisiert)
  • TDS in Höhe von 1 % des Bruttoumsatzes oder der Bruttodienstleistungen
  • PAN/Aadhaar-Daten jedes Verkäufers
  • Getrennte Meldung für Verkäufer ohne PAN (in diesem Fall kann die TDS höher sein)
Aktivitäten umfassen:
  • Verkauf physischer Waren auf online marketplaces in India
  • Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Taxifahrten, Essenslieferungen, Freiberufliche Tätigkeiten)
  • Buchung von Unterkünften und Reisen
  • Abonnementbasierte Angebote, SaaS-Produkte
Aktivitäten, die nicht gemeldet werden müssen:
  • Wenn ein einzelner Verkäufer, eine Privatperson oder HUF, im Geschäftsjahr nicht mehr als ₹ 5 Lakh Bruttoverkauf/-dienstleistung erreicht, muss der Betreiber keine TDS einbehalten. Diese Kleinunternehmergrenze gilt nur für ansässige Personen

Meldetermine für marketplaces in India

Marktplätze müssen der Steuerbehörde mit Formular 26Q melden: TDS-Abzüge werden vierteljährlich über Formular 26Q gemeldet und dem Verkäufer der abgeführte Betrag über Formular 16A: TDS-Zertifikate (Nachweis der abgezogenen Steuer) mitgeteilt.

Fälligkeitstermine für Formular 16A

Formular 16A (TDS-Zertifikat) muss vierteljährlich ausgestellt werden:
Quartal Berichtszeitraum Fälligkeit Formular 16A
Q1 April–Juni 15. August
Q2 Juli–September 15. November
Q3 Oktober–Dezember 15. Februar
Q4 Januar–März 30. Mai
Zusätzlich muss die TDS-Zahlung an die Regierung monatlich bis zum 7. des Folgemonats erfolgen (z. B. müssen April-Abzüge bis zum 7. Mai eingezahlt werden).

Fälligkeitstermine für Formular 26Q

Quartal Berichtszeitraum Fälligkeit Formular 26Q
Q1 1 Apr – 30 Jun 31. Juli
Q2 1 Jul – 30 Sep 31. Oktober
Q3 1 Okt – 31 Dez 31. Januar
Q4 1 Jan – 31 Mär 31. Mai

Sanktionen bei Nicht-Registrierung oder Nicht-Einhaltung

Bei Nichterfüllung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  • ₹ 10.000 Strafe für Nicht-Erhalt des TAN oder fehlerhafte Angabe
  • 1 % Zinsen pro Monat (oder Teilmonat) für verspäteten Abzug und 1,5 % pro Monat für verspätete Zahlung der einbehaltenen TDS
  • Verspätungszuschlag: ₹ 200 pro Tag bis zur Einreichung der Erklärung (maximal in Höhe der TDS)
Juli 10, 2025 592
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