Neuseeland
Ab dem Kalenderjahr 2024 müssen Online-Plattformen in Neuseeland die Einkommensmelde- und GST-Anforderungen erfüllen.
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Wer muss sich in Neuseeland registrieren?
Betreiber von Online-Plattformen müssen sich registrieren, wenn:- Die Plattform verbindet Käufer und Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen.
- Anbieter auf digitalen Marktplätzen, die von den genannten Diensten profitieren, darunter Fahrer, Anbieter und Grundstückseigentümer;
- Immobilienmakler, die Kurzzeit- und Besucherunterkünfte auf digitalen Marktplätzen für Immobilieneigentümer bewerben.
Betreiber, die nicht registrierungspflichtig sind
Wenn das Unternehmen persönliche Dienstleistungen erbringt oder Vermögenswerte teilt, kreative oder professionelle Dienstleistungen erbringt, gibt es keine besonderen Meldepflichten und es gelten für solche Unternehmen die üblichen Steuervorschriften für Waren und Dienstleistungen.Registrierung von Plattformbetreibern
Lokale oder ausländische Online-Marktplätze müssen sich registrieren und die Waren- und Dienstleistungssteuer abführen, wenn der Gesamtumsatz 60.000 NZ$ in einem Jahr übersteigt oder voraussichtlich übersteigen wird. Das Verfahren zur Registrierung unterscheidet sich geringfügig von Gebietsansässigen und Gebietsfremden. Für sie gilt jedoch das Gleiche: Sie müssen sich bei den zugelassenen Behörden registrieren und die erforderlichen Dokumente einreichen, um die Aktivitäten der Unternehmen zu bestätigen.Welche Art von Aktivität muss gemeldet werden?
- Mitfahr – und Taxidienste;
- Lieferung von Speisen und Getränken;
- Kurzzeitmieten und Besucherunterkünfte. (Hinweis: Ausgenommen hiervon sind Unterkünfte, die dem Kunden als Hauptwohnsitz dienen.)
Fristen für die DAC 7-Berichterstattung
Der 7. Februar 2025 ist die Frist zur Abgabe von Meldungen für Online-Plattformbetreiber für das Jahr 2024.
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