Neuseeland
Ab dem Kalenderjahr 2024 müssen Online-Plattformen in Neuseeland die Einkommensmelde- und GST-Anforderungen erfüllen.
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Neuseeland wendet die OECD-Musterregeln für digitale Plattformen auf in Neuseeland steuerlich ansässige Plattformbetreiber ab dem 1. Januar 2024 an; die erste Einreichung für das Jahr 2024 ist Anfang 2025 fällig. Anders als die EU-DAC7 (die ein Jahr früher begann) folgt NZ der MRDP-Basislinie der OECD und nutzt seinen eigenen myIR-Einreichungsprozess. Dieser Leitfaden behandelt Anwendungsbereich, Registrierung, meldepflichtige Tätigkeiten, Ausnahmen, Fristen und Partnerjurisdiktionen.
Quartalsweise Summen für Gegenleistungen und Aktivitäten melden; erforderliche Verkäufer-IDs sowie bei Immobilien die Adresse und die Anzahl der Vermietungstage aufnehmen.
Wer muss sich in Neuseeland registrieren und berichten?
Plattformbetreiber, die in Neuseeland steuerlich ansässig sind und Verkäufern die Erbringung relevanter Dienstleistungen ermöglichen, müssen ab dem 1. Januar 2024 Daten erheben und jährlich melden. Nicht in NZ ansässige Plattformen sind im Allgemeinen außerhalb des Anwendungsbereichs, es sei denn, NZ erweitert die Regeln später; NZ teilt die erhaltenen Daten im Rahmen des multilateralen Austauschs mit anderen Behörden. Die Registrierung erfolgt über ein Digital Platform Information (DPI)-Konto in myIR.- RPO = Plattformbetreiber, der die Erbringung relevanter Dienstleistungen durch Verkäufer und den Erhalt einer Gegenleistung erleichtert
- Beginn der Datenerhebung: 1. Jan. 2024; erste Einreichung für das am 31. Dez. 2024 endende Jahr
- Vor der Einreichung ein DPI-Konto in myIR registrieren
- Gemeldete Informationen werden automatisch mit Partnerjurisdiktionen ausgetauscht
Ausgenommene Plattformbetreiber in Neuseeland
Einige Plattformen fallen nicht unter das DPI (entweder weil sie keine relevanten Dienstleistungen vermitteln oder weil NZ die „erweiterte Norm“ der OECD nicht übernommen hat):- Reine Listing-/Werbeplattformen (ohne Matching/Buchung) sowie reine Zahlungsabwickler. Mit Vorsicht und gemäß den NZ-Leitlinien anwenden
- Plattformen, die den Verkauf von Waren oder die Vermietung von Fahrzeugen erleichtern, sind in NZ derzeit nicht meldepflichtig (erweiterte Norm nicht übernommen)
- Wenn keine relevanten Dienstleistungen vermittelt werden, gilt das DPI nicht
DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern in Neuseeland
Die Registrierung muss vor der Einreichung des ersten Berichts abgeschlossen sein.- Ein DPI-Konto in myIR anlegen und über das Portal einreichen
- Plattformidentifikation angeben (rechtlicher Name, TIN/Steuer-ID, Geschäftsbezeichnungen) gemäß DP-Reportingschema
- Due-Diligence-Nachweise entsprechend den MRDP-Datenfeldern aufbewahren
- Daten werden nach der Einreichung mit Partnerbehörden ausgetauscht
Arten von Tätigkeiten, die in Neuseeland zu melden sind
Neuseeland meldet relevante Dienstleistungen (MRDP-Basis). Nach den neuesten IRD-Hinweisen sind der Verkauf von Waren und die Vermietung von Transportmitteln außerhalb des Anwendungsbereichs. Aktivitätstabelle (spiegelt das UK-Layout wider):Aktivitätstyp | Beschreibung | Beispiele | Schwellenwerte / Hinweise |
Persönliche Dienstleistungen | Zeit-/aufgabenbasierte Leistungen, die über die Plattform erbracht werden | Ridesharing, Lieferungen, Nachhilfe, Design-Aufträge | Kein De-minimis in der MRDP-Basis; alle relevanten Gegenleistungen melden |
Vermietung von Immobilien | Vermietung von Wohn-/Gewerbeimmobilien über die Plattform | Kurzzeitunterkünfte, Gästeaufenthalte | Adresse und Miettage im Bericht angeben |
(Verkauf von Waren) | (Nur erweiterte Norm — in NZ nicht übernommen) | E-Commerce-Waren, die über einen Marktplatz verkauft werden | In NZ außerhalb des Anwendungsbereichs, sofern die Regeln unverändert bleiben |
(Vermietung von Beförderungsmitteln) | (Nur erweiterte Norm — in NZ nicht übernommen) | Carsharing, Boots-/Fahrradverleih | In NZ außerhalb des Anwendungsbereichs, sofern die Regeln unverändert bleiben |
Ausgenommene Verkäufer in Neuseeland
Die Ausnahmen entsprechen der MRDP-Basis und IRD-Spezifika.- Große Immobilienvermieter: juristische Personen mit >2.000 Vermietungen an derselben Adresse in einem Jahr (MRDP-Basis-Ausnahme, die in vielen Regimen verwendet wird; gemäß IRD-Schema anwenden)
- Börsennotierte/öffentliche Unternehmen und staatliche Stellen. (MRDP-Basis-Ausnahmen; bei der Einreichung anhand der IRD-Hinweise bestätigen)
- De-minimis für Gelegenheitsverkäufer von Waren gilt in NZ nicht, da Waren nach aktueller Rechtslage außerhalb des Anwendungsbereichs liegen
- KYC/KYB-Nachweise und Protokolle zur Berichtigungsprüfung gemäß den Erwartungen der IRD aufbewahren
Fristen für die Berichterstattung in Neuseeland
- Jährliche Einreichung fällig: 7. Februar nach dem Kalenderjahr (z. B. Jahr 2024 fällig am 7. Feb. 2025)
- Verkäufermitteilungen bis zum 7. Februar bereitstellen
- Einreichungsmethode: über das myIR-DPI-Konto (XML/Portal gemäß IRD-Vorgaben)
- Austausch: Die IRD teilt die eingegangenen Daten nach der Einreichung mit Partnerjurisdiktionen
- Bei verspäteter/falscher Berichterstattung fallen Sanktionen an — vor der Einreichung die aktuellen DPI-Einstellungen und Updates der IRD prüfen.
Liste der Partnerjurisdiktionen
Verwenden Sie die IRD-Listen für (a) meldepflichtige Jurisdiktionen und (b) Jurisdiktionen, für die finanzielle Identifikatoren zu melden sind. Die aktuellen IRD-Seiten nennen Neuseeland und das Vereinigte Königreich als meldepflichtige Jurisdiktionen für das DPI sowie eine kurze Liste (z. B. Bulgarien, Kanada, Irland, Lettland, Vereinigtes Königreich, Neuseeland) für finanzielle Identifikatoren — prüfen Sie stets die Live-Liste der IRD vor der Einreichung.
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