Schweiz

Provinzen
General
Provinzen
Allgemein
About
General
About
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Am 1. Januar 2025 treten in der Schweiz neue Mehrwertsteuerregelungen für den E-Commerce in Kraft. Diese Regelungen, die aus einer Steuerrechtsänderung von 2023 hervorgehen, stufen Online-Marktplätze als "fiktive Lieferanten" für die meisten auf ihren Plattformen verkauften Waren ein. Das bedeutet, dass die Plattform für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer auf diese Verkäufe verantwortlich ist. Wichtige Aspekte der neuen Regelungen: - Anwendungsbereich: Die Regelungen gelten in erster Linie für Plattformen, die den Verkauf von Waren innerhalb der Schweiz ermöglichen. Plattformen, die die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Personenbeförderung, Unterkunft) erleichtern, sowie die Vermietung oder Verpachtung von Gütern sind in der Regel ausgeschlossen. - Status des fiktiven Lieferanten:
  • Plattformen gelten in der Regel als "fiktive Lieferanten" für die auf ihrer Plattform verkauften Waren.
  • Plattformen können den Status des fiktiven Lieferanten vermeiden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B.:
    • Keine direkte Beteiligung am Bestellprozess.
    • Keine Einnahmen, die direkt mit der Transaktion zusammenhängen.
    • Ausschließlich Zahlungsabwicklung bereitstellen.
    • Ausschließlich Werbeflächen bereitstellen.
    • Ausschließlich Werbedienstleistungen bereitstellen.
    • Käufer nur an andere Plattformen weiterleiten.

Mehrwertsteuerregistrierung:

  • Plattformen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn sie den Verkauf von Kleinsendungen im Wert von mehr als 100.000 CHF pro Jahr erleichtern.
  • Eine freiwillige Mehrwertsteuerregistrierung ist möglich und erlaubt es Plattformen:
    • Als Importeur im Zollwesen zu agieren.
    • Die Importmehrwertsteuer bei hochpreisigen Sendungen zu zahlen, zurückzufordern oder zu stunden.
    • Schweizer Mehrwertsteuer auf alle Verkäufe an Schweizer Kunden zu erheben.

Mehrwertsteuerpflicht:

  • Plattformen sind für die Erhebung der Schweizer Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis aller auf ihrer Plattform verkauften Waren verantwortlich, einschließlich Waren mit niedrigem und hohem Wert.
  • Der Verkauf vom Händler an die Plattform ist mehrwertsteuerfrei.

Rechnungsstellung

  • Plattformen müssen Rechnungen für alle verkauften Waren ausstellen, einschließlich der Schweizer Mehrwertsteuer.
  • Händler sollten die Schweizer Mehrwertsteuer nicht in ihren Rechnungen ausweisen.

Importmehrwertsteuer:

  • Die Importmehrwertsteuer wird in der Regel auf hochpreisige Sendungen erhoben.
  • Das "Abführungsverfahren" ermöglicht Plattformen die Stundung der Importmehrwertsteuer.
  • Plattformen sind in der Regel der Importeur im Zollwesen.

Compliance und Sanktionen

Plattformen müssen diese Regelungen einhalten, um Sanktionen zu vermeiden, die Geldstrafen, Importverbote und sogar die Vernichtung von Sendungen umfassen können.

Wichtige Überlegungen

  • Hochpreisige Sendungen: Die Schwelle für "hochpreisige Sendungen", die die Importmehrwertsteuer auslösen, muss klar definiert werden.
  • Grenzüberschreitender Handel: Die Auswirkungen dieser Regelungen auf den grenzüberschreitenden E-Commerce innerhalb der EU sollten weiter analysiert werden.
  • Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Händlern: Eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Händlern ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung dieser Regelungen.
Die Importmehrwertsteuer wird weiterhin nur auf hochpreisige Sendungen erhoben. Nach den neuen Besteuerungsregeln für Plattformen werden jedoch Verkäufe über Mehrwertsteuer-registrierte Plattformen, die den Verkauf von Waren erleichtern, sowohl auf niedrig- als auch auf hochpreisige Sendungen mit der lokalen Mehrwertsteuer der Plattform belastet. Die Steuerbehörden werden befugt sein, administrative Sanktionen gegen Plattformen zu verhängen, die Lieferungen auf Schweizer Gebiet tätigen, sich jedoch entweder nicht als steuerpflichtige Person registrieren oder ihre Melde- oder Zahlungsverpflichtungen nur teilweise oder gar nicht erfüllen. Zu den administrativen Sanktionen gehören ein Importverbot für alle von der Plattform ausgehenden Sendungen, die Vernichtung von Sendungen an der Grenze ohne Entschädigung und die Veröffentlichung einer schwarzen Liste nicht konformer Plattformen.
Januar 22, 2025 298
Teilen an:
Abonnieren Sie den Newsletter Kein Spam, nur interessante Nachrichten
Email Abonnieren