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Bis heute verfügt die Schweiz über kein DAC7-/OECD-MRDP-ähnliches Melderegime für Betreiber digitaler Plattformen. Stattdessen können Plattformen ab dem 1. Januar 2025 den schweizerischen MWST-Regeln zur «Plattformbesteuerung» (Artikel 20a MWSTG) unterliegen, die die Plattform als Lieferantin für über den Marktplatz verkaufte Waren fingieren können. Dieser Leitfaden erklärt, wie sich die Schweiz vom EU/UK-DAC7-Ansatz unterscheidet und was Plattformen dennoch für die MWST- und allgemeine Steuer-Compliance tun müssen.

Wer muss sich in der Schweiz registrieren und melden?

Die Schweiz verlangt keine DAC7/MRDP-Registrierung und keine jährliche Verkäufermeldung. Stattdessen beachten Sie diese Pflichten:
  • Heute keine DAC7/MRDP-Einreichung. Die Schweiz hat kein DAC7/MRDP-gleichwertiges Plattform-Melderegime eingeführt. Beobachten Sie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für künftige Änderungen.
  • MWST «Plattformbesteuerung» (ab 1. Jan. 2025): Plattformen, die den Verkauf von Waren erleichtern und bei denen der Vertrag auf der Plattform abgeschlossen wird, können für die MWST als Lieferantin gelten. Sowohl schweizerische als auch ausländische Betreiber können haftbar sein. Registrierung und Compliance erfolgen bei der ESTV.
  • MWST-Steuerpflichtregeln gelten, wenn die Plattform einen Schweizer Nexus hat oder die schweizerischen Umsatzschwellen erreicht; die Zuordnung der Umsätze zur Plattform kann eine MWST-Pflicht auslösen.
  • Einkommen-/Körperschaftsteuer: Es gelten die ordentlichen Schweizer Regeln für in der Schweiz ansässige Tätigkeiten (separat von DAC7/MRDP).
  • Internationaler Austausch: Die Schweiz erweitert weiterhin ihre AIA/CRS-Netzwerke (Finanzkonten), unabhängig von Meldungen zu Marktplatzverkäufern.
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Ausgenommene Plattformbetreiber in der Schweiz

Da es in der Schweiz kein DAC7/MRDP gibt, existiert keine MRDP-Liste ausgenommener Betreiber. Praktische Hinweise:
  • Nach MWST-Regeln gelten reine Werbe-/Listing-/Zahlungs-Intermediäre ggf. nicht als Lieferanten; die Beurteilung hängt u. a. davon ab, ob der Vertrag auf der Plattform geschlossen wird, sowie von weiteren Kriterien des Artikels 20a.
  • DAC7-ähnliche Kategorien (z. B. Plattformen, die nur Zahlungen erleichtern) sind für das derzeit (nicht vorhandene) MRDP-Regime der Schweiz nicht relevant; Fokus auf Artikel 20a MWSTG und die üblichen Steuerregeln.
  • Grenzüberschreitende Plattformen können auch ohne Schweizer Betriebsstätte MWST-pflichtig sein.

DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern in der Schweiz

  • Es gibt keine DAC7/MRDP-Registrierung bei der Schweizer Steuerbehörde
  • Fällt die Plattform unter die MWST-Plattformbesteuerung, registrieren Sie sich für die MWST bei der ESTV und erfüllen Sie die Anforderungen an Rechnungsstellung, Deklarationen und Aufzeichnungen. Eine am 28. Januar 2025 veröffentlichte Wegleitung präzisiert die Mechanik von Artikel 20a.
  • Ausländische Plattformen können je nach Umsatz und Tätigkeit ebenfalls eine Schweizer MWST-Registrierung benötigen.
  • Führen Sie reguläre KYC/KYB- und Verkäuferunterlagen, um MWST-Positionen und Prüfungen zu unterstützen (losgelöst von DAC7/MRDP-Konzepten).

Arten von Tätigkeiten, die in der Schweiz zu melden sind

Die Schweiz kennt keine MRDP/DAC7-Meldungen. Zur Orientierung finden Sie hier, wie gängige Plattformtätigkeiten heute behandelt werden:
Tätigkeitsart DAC7/MRDP-Status in CH Was derzeit zählt
Warenverkauf über Marktplätze Keine MRDP-Meldung Artikel 20a MWSTG kann die Plattform als Lieferantin fingieren, wenn der Vertrag auf der Plattform geschlossen wird; eine MWST-Registrierung kann erforderlich sein.
Persönliche Dienstleistungen (Fahrten, Lieferungen, Freelancing) Keine MRDP-Meldung Ordentliche Einkommens-/MWST-Regeln je nach Sachverhalt; kein Plattform-Melderegime.
Vermietung von unbeweglichem Vermögen (Kurzaufenthalte) Keine MRDP-Meldung Ordentliche Steuer-/MWST-Analyse; keine MRDP/DAC7-Meldung.
Vermietung von Beförderungsmitteln Keine MRDP-Meldung Ordentliche Regeln; keine MRDP/DAC7-Meldung.

Ausgenommene Verkäufer in der Schweiz

  • Es gibt keine DAC7/MRDP-Verkäufertaxonomie (keine «meldepflichtigen Verkäufer», De-minimis oder DAC7-ähnliche Ausnahmen), da das Regime nicht in Kraft ist.
  • Für Artikel 20a MWSTG hängen Ausnahmen/Schwellen von MWST-Gesetz und Wegleitung ab, nicht von MRDP/DAC7. Prüfen Sie die ESTV-Wegleitung zum fingierten Lieferanten und zur Frage, wer steuerpflichtig ist.

Fristen für Meldungen in der Schweiz

  • In der Schweiz gelten keine DAC7/MRDP-Abgabefristen
  • Fallen Sie unter die schweizerischen MWST-Plattformregeln, halten Sie die üblichen MWST-Abgabezyklen und Registrierungsfristen der ESTV ein
  • Die AIA/CRS-Austausche der Schweiz laufen in eigenen Zyklen weiter (Finanzkonten; nicht die Meldung von Marktplatzverkäufern)
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Liste der Partnerjurisdiktionen

Derzeit gibt es keine MRDP/DAC7-Liste von Partnerjurisdiktionen für die Schweiz. Zum Kontext der Austauschrahmen, an denen die Schweiz teilnimmt:
  • CRS (Finanzkonten): Die Schweiz erweitert ihr AIA-Netzwerk; zusätzliche Partner sollen ab 2028 mit dem Austausch beginnen, nachdem die vorgesehenen Abkommen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Januar 22, 2025 795
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