Singapur
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Mit heutigem Stand hat Singapur kein DAC7-/OECD-MRDP-ähnliches Meldeverfahren für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft. Plattformen, die in oder aus Singapur tätig sind, unterliegen weiterhin den bestehenden Steuervorschriften (z. B. Einkommensteuer) sowie getrennt davon den GST-E-Commerce-Regeln wie dem Overseas Vendor Registration (OVR)-Regime für B2C-Fernleistungen und Waren von geringem Wert. Dieser Leitfaden erklärt, was das in der Praxis bedeutet und wie sich die Lage von der Position der EU/des Vereinigten Königreichs unter DAC7 unterscheidet.
Wer muss sich in Neuseeland registrieren und melden?
Für Singapur gibt es derzeit keine DAC7/MRDP-Registrierung oder -Meldepflicht für Plattformbetreiber. Prüfen Sie stattdessen die folgenden Pflichten, die dennoch gelten können:- GST (OVR- und Marktplatzregeln): Ausländische Anbieter/Marktplätze benötigen ggf. eine GST-Registrierung, wenn der weltweite Umsatz ≥ S$1 Mio. beträgt und die an Singapur erbrachten B2C-Fernleistungen/Waren von geringem Wert in einem Zeitraum von 12 Monaten ≥ S$100.000 betragen. Marktplätze können in bestimmten Fällen als Lieferanten gelten. Die Einreichung erfolgt über das myTax Portal.
- Einkommensteuer: Einnahmen aus Online-Tätigkeiten können in Singapur erzielt und steuerpflichtig sein, wenn die Geschäftstätigkeit in Singapur ausgeübt wird – selbst wenn die Plattform im Ausland sitzt.
- Derzeit kein DAC7/MRDP-Look-through: Anders als in der EU/dem Vereinigten Königreich hat die IRAS keinen Plattform-Melderahmen nach MRDP/DAC7 veröffentlicht. IRAS-Updates beobachten.
Ausgenommene Plattformbetreiber für Singapur
Da kein DAC7/MRDP umgesetzt ist, gibt es keine Liste der ausgenommenen Betreiber für dieses Regime. Praktische Hinweise:- Nur-Werbe-/Listing- oder reine Zahlungs-Intermediäre: Diese sind in anderen Ländern unter MRDP oft nicht erfasst; in Singapur besteht keine MRDP-Pflicht (es gibt keine), jedoch können je nach Sachverhalt weiterhin GST-/Einkommensteuerregeln greifen.
- Marktplätze, die B2C-Fernleistungen/Waren von geringem Wert erleichtern, können trotz fehlendem MRDP OVR-Pflichten nach GST unterliegen.
- Bewerten Sie stets Steueransässigkeit, GST-Registrierungsschwellen und vertragliche Rollen (Prinzipal vs. Agent) gemäß IRAS-Leitlinien.
DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern in Singapur
- Es gibt derzeit keine DAC7/MRDP-Registrierung bei der IRAS
- Wenn Sie unter die GST-OVR- oder lokalen Marktplatz-GST-Regeln fallen, registrieren Sie sich über das myTax Portal und richten Sie die erforderlichen GST-Konten ein bzw. halten diese aufrecht
- Führen Sie Standard-KYC/KYB- und Verkäuferunterlagen, um Einkommensteuer- und GST-Prüfungen nachweisen zu können
- Verfolgen Sie den IRAS-Newsroom/die Leitlinien für mögliche zukünftige MRDP-Entwicklungen
Meldepflichtige Tätigkeitstypen in Singapur
Singapur verlangt derzeit keine MRDP/DAC7-Meldungen. Zur Orientierung finden Sie hier, wie gängige Marktplatzaktivitäten heute behandelt werden (grober Überblick):| Art der Tätigkeit | DAC7/MRDP-Status in SG | Was derzeit dennoch relevant ist |
| Persönliche Dienstleistungen (z. B. Fahrten, Lieferungen, Freelancing) | Keine MRDP-Meldung | Ordentliche Einkommensteuerregeln; ggf. GST je nach Sachverhalt. (Standard) |
| Vermietung unbeweglicher Sachen (Kurzaufenthalte usw.) | Keine MRDP-Meldung | Übliche Einkommensteuer-/GST-Folgen gemäß IRAS-Regeln (einzelfallabhängig). (Standard) |
| Warenverkauf über Marktplätze | Keine MRDP-Meldung | GST-OVR-/Marktplatzregeln können für B2C-Fernleistungen/Waren von geringem Wert gelten; Einkommensteuer gilt weiterhin. (Standard) |
| Vermietung von Beförderungsmitteln | Keine MRDP-Meldung | Einkommensteuer-/GST-Analyse nach IRAS-E-Commerce-Leitlinien. (Standard) |
Ausgenommene Verkäufer in Singapur
- Es gibt in Singapur keine DAC7/MRDP-Verkäufer-Taxonomie (z. B. De-minimis/Ausnahmen), da das Regime nicht in Kraft ist
- Verkäuferpflichten richten sich stattdessen nach den allgemeinen Einkommensteuerregeln (geschäftliche Einkünfte korrekt erklären) sowie ggf. nach GST
Fristen für Meldungen in Neuseeland
Für Singapur gibt es keine DAC7/MRDP-Abgabefristen. Behalten Sie im Blick:- Fristen für GST-OVR und reguläre GST-Erklärungen, sofern registriert
- CRS/CARF-Zeitpläne (für Finanzinstitute/Krypto-Asset-Intermediäre, nicht Plattform-MRDP), die Singapurs umfassendere AEOI-Verpflichtungen zeigen
Liste der Partnerjurisdiktionen
Derzeit gibt es für Singapur keine MRDP/DAC7-Liste von Partnerjurisdiktionen. Zum Kontext internationaler Austauschrahmen, an denen Singapur teilnimmt:- CRS (Finanzkonten): Austausch mit Partnerjurisdiktionen seit 2018; siehe IRAS-Updates und -Listen
- CARF (Krypto-Assets): Singapur hat das CARF-MCAA am 26. Nov 2024 unterzeichnet; Austausch voraussichtlich bis 2028
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