Singapur

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Mit heutigem Stand hat Singapur kein DAC7-/OECD-MRDP-ähnliches Meldeverfahren für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft. Plattformen, die in oder aus Singapur tätig sind, unterliegen weiterhin den bestehenden Steuervorschriften (z. B. Einkommensteuer) sowie getrennt davon den GST-E-Commerce-Regeln wie dem Overseas Vendor Registration (OVR)-Regime für B2C-Fernleistungen und Waren von geringem Wert. Dieser Leitfaden erklärt, was das in der Praxis bedeutet und wie sich die Lage von der Position der EU/des Vereinigten Königreichs unter DAC7 unterscheidet.

Wer muss sich in Neuseeland registrieren und melden?

Für Singapur gibt es derzeit keine DAC7/MRDP-Registrierung oder -Meldepflicht für Plattformbetreiber. Prüfen Sie stattdessen die folgenden Pflichten, die dennoch gelten können:
  • GST (OVR- und Marktplatzregeln): Ausländische Anbieter/Marktplätze benötigen ggf. eine GST-Registrierung, wenn der weltweite Umsatz ≥ S$1 Mio. beträgt und die an Singapur erbrachten B2C-Fernleistungen/Waren von geringem Wert in einem Zeitraum von 12 Monaten ≥ S$100.000 betragen. Marktplätze können in bestimmten Fällen als Lieferanten gelten. Die Einreichung erfolgt über das myTax Portal.
  • Einkommensteuer: Einnahmen aus Online-Tätigkeiten können in Singapur erzielt und steuerpflichtig sein, wenn die Geschäftstätigkeit in Singapur ausgeübt wird – selbst wenn die Plattform im Ausland sitzt.
  • Derzeit kein DAC7/MRDP-Look-through: Anders als in der EU/dem Vereinigten Königreich hat die IRAS keinen Plattform-Melderahmen nach MRDP/DAC7 veröffentlicht. IRAS-Updates beobachten.
Wir übernehmen die Registrierung. Alle erforderlichen Steuer-IDs und Konten – Ende-zu-Ende abgewickelt. Jetzt registrieren

Ausgenommene Plattformbetreiber für Singapur

Da kein DAC7/MRDP umgesetzt ist, gibt es keine Liste der ausgenommenen Betreiber für dieses Regime. Praktische Hinweise:
  • Nur-Werbe-/Listing- oder reine Zahlungs-Intermediäre: Diese sind in anderen Ländern unter MRDP oft nicht erfasst; in Singapur besteht keine MRDP-Pflicht (es gibt keine), jedoch können je nach Sachverhalt weiterhin GST-/Einkommensteuerregeln greifen.
  • Marktplätze, die B2C-Fernleistungen/Waren von geringem Wert erleichtern, können trotz fehlendem MRDP OVR-Pflichten nach GST unterliegen.
  • Bewerten Sie stets Steueransässigkeit, GST-Registrierungsschwellen und vertragliche Rollen (Prinzipal vs. Agent) gemäß IRAS-Leitlinien.

DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern in Singapur

  • Es gibt derzeit keine DAC7/MRDP-Registrierung bei der IRAS
  • Wenn Sie unter die GST-OVR- oder lokalen Marktplatz-GST-Regeln fallen, registrieren Sie sich über das myTax Portal und richten Sie die erforderlichen GST-Konten ein bzw. halten diese aufrecht
  • Führen Sie Standard-KYC/KYB- und Verkäuferunterlagen, um Einkommensteuer- und GST-Prüfungen nachweisen zu können
  • Verfolgen Sie den IRAS-Newsroom/die Leitlinien für mögliche zukünftige MRDP-Entwicklungen

Meldepflichtige Tätigkeitstypen in Singapur

Singapur verlangt derzeit keine MRDP/DAC7-Meldungen. Zur Orientierung finden Sie hier, wie gängige Marktplatzaktivitäten heute behandelt werden (grober Überblick):
Art der Tätigkeit DAC7/MRDP-Status in SG Was derzeit dennoch relevant ist
Persönliche Dienstleistungen (z. B. Fahrten, Lieferungen, Freelancing) Keine MRDP-Meldung Ordentliche Einkommensteuerregeln; ggf. GST je nach Sachverhalt. (Standard)
Vermietung unbeweglicher Sachen (Kurzaufenthalte usw.) Keine MRDP-Meldung Übliche Einkommensteuer-/GST-Folgen gemäß IRAS-Regeln (einzelfallabhängig). (Standard)
Warenverkauf über Marktplätze Keine MRDP-Meldung GST-OVR-/Marktplatzregeln können für B2C-Fernleistungen/Waren von geringem Wert gelten; Einkommensteuer gilt weiterhin. (Standard)
Vermietung von Beförderungsmitteln Keine MRDP-Meldung Einkommensteuer-/GST-Analyse nach IRAS-E-Commerce-Leitlinien. (Standard)

Ausgenommene Verkäufer in Singapur

  • Es gibt in Singapur keine DAC7/MRDP-Verkäufer-Taxonomie (z. B. De-minimis/Ausnahmen), da das Regime nicht in Kraft ist
  • Verkäuferpflichten richten sich stattdessen nach den allgemeinen Einkommensteuerregeln (geschäftliche Einkünfte korrekt erklären) sowie ggf. nach GST

Fristen für Meldungen in Neuseeland

Für Singapur gibt es keine DAC7/MRDP-Abgabefristen. Behalten Sie im Blick:
  • Fristen für GST-OVR und reguläre GST-Erklärungen, sofern registriert
  • CRS/CARF-Zeitpläne (für Finanzinstitute/Krypto-Asset-Intermediäre, nicht Plattform-MRDP), die Singapurs umfassendere AEOI-Verpflichtungen zeigen
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Liste der Partnerjurisdiktionen

Derzeit gibt es für Singapur keine MRDP/DAC7-Liste von Partnerjurisdiktionen. Zum Kontext internationaler Austauschrahmen, an denen Singapur teilnimmt:
  • CRS (Finanzkonten): Austausch mit Partnerjurisdiktionen seit 2018; siehe IRAS-Updates und -Listen
  • CARF (Krypto-Assets): Singapur hat das CARF-MCAA am 26. Nov 2024 unterzeichnet; Austausch voraussichtlich bis 2028
Juli 14, 2025 1033
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