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Alle Betreiber elektronischer Plattformen in Australien müssen ab dem 1. Juli 2024 mit der Erfassung von Informationen über Händlertransaktionen beginnen.

 

Wer muss sich anmelden?

Plattformbetreiber sind verpflichtet, bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit entgeltlichen Lieferungen, die über ihre Plattform erfolgen, zu melden.

Ein Unternehmen ist ein Plattformbetreiber, wenn es Verkäufern die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Käufern (z. B. die Buchung eines Autos oder einer Wohnung, die Anmietung von Kleidung oder eines Laptops) ermöglicht, die mittels elektronischer Kommunikation erbracht werden.

Ein Operator kann es sein, muss es aber nicht

  • Webseite;
  • Internetportal;
  • Tor;
  • Anwendung;
  • Online-Shop;
  • Online-Marktplatz.

 

Für welche Betreiber ist keine Registrierung erforderlich?

Plattformen müssen sich nicht registrieren, wenn sie Dienste anbieten wie:

  • Übermittlung elektronischer Benachrichtigungen;
  • Zahlungsabwicklung und Zugang zu verschiedenen Zahlungssystemen;
  • Werbung, die Kunden auf Websites Dritter weiterleitet.

 

Registrierung von Plattformbetreibern

Betreiber elektronischer Plattformen, die über eine australische Geschäftsnummer verfügen, müssen sich über einen von der australischen Regierung zugelassenen Online-Dienst melden.

Ausländische Plattformbetreiber ohne australische Geschäftsnummer sind verpflichtet, Meldungen über die entsprechenden Online-Dienste für Nichtansässige einzureichen.

 

Welche Art von Aktivität muss in Australien gemeldet werden?

  • Taxifahrten;
  • Mitfahrgelegenheit;
  • temporäre und dauerhafte Unterkünfte und Gemeinschaftsarbeitsbereiche;
  • Mieten von Gegenständen wie persönlichen Gegenständen wie Parkplätzen oder Arbeitsflächen;
  • Angebote wie Essenslieferungen, Expertendienste oder Erledigung von Besorgungen;
  • digitale Güter wie E-Books, Apps, Spiele, Software, Videos oder Podcasts;
  • Zusätzliche Zahlungen (egal wie gekennzeichnet, wie Geschenke oder Spenden), die über die Plattform für eine erbrachte Dienstleistung geleistet werden.

 

Alle diese Leistungen unterliegen ab dem 1. Juli 2024 der Meldepflicht.

 

Fristen für die DAC 7-Berichterstattung in Australien

Plattformbetreiber müssen 2 Mal im Jahr Berichte einreichen:

31. Januar – Einreichungsfrist für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember;

31. Juli – Einreichungsfrist für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni.