Neue EPR-Pflichten für Online-Plattformen in Österreich

Neue EPR-Pflichten für Online-Plattformen in Österreich

Österreich hat seit dem 1. Januar 2023 neue Verpflichtungen zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) für Online-Plattformen und deren Partner eingeführt, die im Land verkaufen.

Lovat bietet Unterstützung bei der EPR-Registrierung und -Einreichung, um Sie bei der effektiven Verwaltung Ihrer Verpflichtungen zu unterstützen. Entdecken Sie die Details, indem Sie den Link besuchen.

Wir erklären, was diese Pflichten beinhalten, für wen sie gelten und welche Folgen eine Nichteinhaltung hat.

„Extended Producer Responsibility“ (EPR) ist ein Konzept, das Hersteller für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte und Verpackungen verantwortlich macht.

Vor Kurzem hat die österreichische Regierung neue Verpflichtungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Online-Plattformen und deren Vertriebspartner im Land eingeführt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist es Herstellern oder Hauptverpflichteten, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, untersagt, große digitale Marktplätze wie Zalando, Joom, Amazon, AliExpress, eBay und andere zum Verkauf ihrer Produkte zu nutzen. Diese Regulierungsmaßnahme soll die Einhaltung sicherstellen und die Verantwortung der Hersteller bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unterstreichen. Folglich liegt es in der Verantwortung des Herstellers, sicherzustellen, dass seine Produkte in ein Recyclingprogramm integriert werden. In der Regel übertragen Hersteller diese Pflicht einer Drittpartei, die als Producer Responsibility Organization (PRO) oder ein „zugelassenes Sammel- und Verwertungssystem“ bekannt ist. Diese Unternehmen erhalten eine Vergütung für die Überwachung der Verwaltung gebrauchter Produkte.

Um die Teilnahme an einem Recyclingprogramm zu gewährleisten, müssen sich Hersteller bei einem von PRO/anerkannten Sammel- und Verwertungssystem registrieren, Berichte über die Anzahl der verkauften Produkte vorlegen und die entsprechenden Gebühren an das von PRO/anerkannte Sammel- und Verwertungssystem überweisen.

 

Diese Verpflichtungen beziehen sich auf die Sammlung und Verwertung von:

  • verpackung;
  • elektrische und elektronische Geräte (EEE);
  • batterien.

 

Österreichs neue EPR-Verordnung

Nach den neuen österreichischen EPR-Verordnungen müssen Online-Plattformen und ausländische Verkäufer bestimmte Pflichten erfüllen. Zu diesen Verpflichtungen gehören:

Registrierung bei einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem:

Partner, die über Online-Plattformen verkaufen, müssen sich bei einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) und/oder Batterien registrieren.

Berichterstattung und Zahlung:

Partner müssen die Mengen an Verpackungen, Elektrogeräten und/oder Batterien, die sie in Verkehr bringen, dem jeweiligen Sammel- und Verwertungssystem melden. Sie sind auch für die Zahlung der entsprechenden Gebühren verantwortlich, die mit ihren Produktmengen verbunden sind.

Bestellung eines Bevollmächtigten:

Darüber hinaus müssen Partner einen autorisierten Vertreter in Österreich für ihre Elektrogeräte und/oder Batterien benennen. Dieser Beauftragte fungiert als Ansprechpartner und stellt die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicher.

 

Wer erfüllt EPR-Pflichten?

Diese neuen Pflichten gelten für alle Online-Plattformen und deren Partner, die in Österreich verkaufen.

Zu den Partnern zählen alle natürlichen oder juristischen Personen, die Elektro- und Elektronikgeräte und/oder Batterien direkt an Endverbraucher verkaufen, beispielsweise Hersteller, Importeure und Händler.

Die Pflichten gelten auch für Partner, die Verpackungen an Endverbraucher verkaufen, die nicht für den Hausgebrauch bestimmt sind.

 

In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) und Batterien gilt ein Unternehmen als Hersteller, wenn:

  • sie stellen ein Produkt her, das in Österreich unter die EPR-Anforderungen fällt, und verkaufen es im Inland und/oder
  • sie importieren ein EPR-pflichtiges Produkt nach Österreich und/oder
  • sie vertreiben ein EPR-pflichtiges Produkt in Österreich, ohne über eine eingetragene Firmenadresse in Österreich zu verfügen.

Wenn ein Unternehmen seine Produkte direkt an Endverbraucher in Österreich verkauft, gilt der Fernverkäufer, also das Unternehmen, das online verkauft, als Hersteller. Dies gilt sowohl für den Marktplatz als auch für seine Partner, darunter Markenpartner und die meisten Einzelhändler.

 

Der Hauptverpflichtete für Verpackungen in Österreich

  1. Hat einen Sitz/eine Zweigniederlassung in Österreich und fungiert als Importeur, das heißt, er importiert verpackte Waren nach Österreich mit der Absicht, diese innerhalb Österreichs zu vertreiben, und/oder
  2. Handelt als Importeur für den Eigenbedarf, das heißt, er importiert verpackte Waren für den eigenen Firmenbetrieb nach Österreich, wobei die Verpackung am eigenen Betriebsstandort hergestellt wird, und/oder
  3. Verpackt Waren in Verpackungen (z. B. Packer).

Wenn ein Unternehmen keinen Sitz/Niederlassung in Österreich hat und als Fernverkäufer auftritt, d Unabhängig von der Vertriebsart gelten sie als Hauptverpflichtete.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen sowohl für Produktverpackungen als auch für Transport-/Versandverpackungen gelten.

 

Was passiert, wenn Sie die Vorschriften nicht einhalten?

Die Nichteinhaltung der EPR-Pflichten in Österreich kann für Verkäufer erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese beinhalten:

  1. Ausschluss vom Verkauf:
    Ab 1. Jänner 2023 kann Partnern, die den EPR-Pflichten nicht nachkommen, eine Verkaufssperre ihrer Produkte in Österreich drohen. Diese Aussetzung bleibt in Kraft, bis sie die Einhaltung der neuen Vorschriften nachweisen.
  2. Bußgelder und Strafen:
    Zusätzlich zur Aussetzung können gegen Partner, die sich nicht an die Vorschriften halten, Bußgelder und andere von den Regulierungsbehörden festgelegte Strafen verhängt werden. Die genauen Bußgelder und Strafen können je nach Schwere und Dauer der Nichteinhaltung variieren.

 

Wie berechnet man die periodischen Ökobeiträge in Österreich?

Wenn Sie weniger als 1.500 kg Haushaltsverpackungen und 1.500 kg Gewerbeverpackungen pro Jahr in Österreich einführen, können Sie sich für die Pauschallösung entscheiden, ohne dem Ökobetreiber eine detaillierte Aufschlüsselung der Verpackungsmengen nach Materialart vorlegen zu müssen.

Bei größeren Jahresmengen empfiehlt es sich jedoch, die Kosten verschiedener Anbieter zu vergleichen, um die beste Option zu finden.

 

Wie kann Lovat bei EPR-Pflichten helfen?

Wir können Sie bei der Berechnung der Kosten für die Erlangung einer Verpackungslizenz bei verschiedenen Anbietern unterstützen, indem wir uns die Verpackungsmengen und Materialart für Österreich mitteilen. Unser Team empfiehlt Ihnen dann die günstigsten Partner.

Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, übernehmen wir in Ihrem Namen alle rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der EPR-Compliance. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich um die rechtlichen Feinheiten und Anforderungen der Verpackungslizenzierung kümmern zu müssen.

August 16, 2024 89
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