Spaniens neue Verpackungsvorschriften für 2025
Spaniens neue Verpackungsvorschriften für 2025
Die Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen im Rahmen der EPR in Spanien entwickeln sich weiter, um das Recycling zu erleichtern – aber was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Ab dem 1. Januar 2025 wird Spanien neue Vorschriften zur Verpackungskennzeichnung einführen, die das Recycling für alle verständlicher und einfacher machen sollen. Keine Sorge – hier ist Ihr freundlicher Leitfaden zu dem, was sich ändert und was gleich bleibt!
Was ändert sich beim Recycling in Spanien im Jahr 2025?
Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass Verpackungen deutlich anzeigen müssen, wie und wo jedes einzelne Teil zu recyceln ist. Unternehmen sind nicht an bestimmte Symbole gebunden und haben somit Gestaltungsfreiheit – die Richtlinien sind jedoch eindeutig:
- Die Kennzeichnung gemäß den spanischen EPR-Vorgaben zur Verpackungskennzeichnung muss gut sichtbar, leicht lesbar und dauerhaft sein – auch nach dem Öffnen der Verpackung
- Die Informationen müssen physisch auf der Verpackung oder dem Etikett gedruckt sein
Verpackungssymbole in Spanien je Produkttyp
Zum Glück bleiben einige Grundlagen unverändert, sodass korrektes Recycling weiterhin möglich ist:
- Gelbe Tonne: Für Kunststoffe, Metalle und Verbundverpackungen (z. B. Wasserflaschen, Getränkedosen, Shampoo-Flaschen)
- Blaue Tonne: Nach wie vor für Papier- und Kartonverpackungen (z. B. Müslischachteln, Kartonverpackungen)
- Braune Tonne: Für kompostierbare Verpackungen (z. B. kompostierbare Beutel, umweltfreundliches Besteck)
- Grüne Tonne: Für Glas (z. B. Weinflaschen, Kosmetikgläser)
Trennbare Verpackungskomponenten
Wenn Verpackungen verschiedene Materialien enthalten, die vom Verbraucher leicht getrennt werden können, sollte jedes Teil eindeutig dem richtigen Behälter zugeordnet werden. Zum Beispiel:
- Joghurtverpackungen: Kartonhülle (blaue Tonne), Kunststoffbecher (gelbe Tonne)
- Keksverpackungen: Kartonverpackung (blaue Tonne), Kunststofffolien (gelbe Tonne)
Symbolgestaltungsoptionen
Unternehmen können je nach verfügbarem Platz zwischen zwei Designvarianten wählen und gleichzeitig die aktualisierten EPR-Kennzeichnungsvorgaben für Spanien einhalten:
- Version A: Kompaktes Design – ideal bei begrenztem Platz
- Version B: Erweiterte Version – bietet detailliertere Informationen
Die Symbole sind in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Spanisch, Katalanisch, Galizisch, Baskisch sowie internationale Varianten wie Spanisch/Englisch und Spanisch/Französisch.
Mehr über Sprachvarianten und deren korrekte Anwendung erfahren? Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden hier.
Neue Pflichtkennzeichnungen
- Wiederverwendbare Verpackungen: Verpackungen müssen klar kennzeichnen, ob sie wiederverwendbar sind, und ein Symbol für das Pfandsystem (SDDR) enthalten. So erkennt man Flaschen oder Behälter zur Wiederverwendung.
- Kompostierbare Verpackungen: Müssen den Hinweis „nicht in die Umwelt werfen“ gut sichtbar tragen und eine Zertifizierung (z. B. UNE EN 13432:2001) vorweisen, die ihre biologische Abbaubarkeit garantiert.
Grenzen der digitalen Kennzeichnung
Obwohl QR-Codes praktisch erscheinen, hat das Ministerium klargestellt, dass digitale Kennzeichnung keine physische Text- und Bildkennzeichnung ersetzen kann. QR-Codes gelten nicht als ausreichend sichtbar oder allgemein lesbar, auch wenn es Ausnahmen bei mehrsprachigen Verpackungen oder bereits vorhandenen QR-Codes gibt.
Sonderregeln für Kleinverpackungen
Es gibt keine Ausnahmeregelung für eine Mindestgröße – alle Verpackungen müssen konform sein. Sehr kleine Verpackungen, bei denen physische Kennzeichnung nicht möglich ist, sind jedoch von der Informationspflicht ausgenommen.
Optionale Zusatzinformationen
Zur Verbesserung der Transparenz und Sensibilisierung der Verbraucher können Unternehmen freiwillig angeben:
- Das Grüner-Punkt-Symbol zur Teilnahme an EPR in Spanien – dies erhöht die Transparenz.
- Materialzusammensetzung der Verpackung.
- Von einer unabhängigen Stelle zertifizierter Recyclinganteil.
- Verifizierte Informationen über die Menge an recyceltem Material in der Verpackung.
Erläuterung des Umsetzungszeitplans
Die EPR-Kennzeichnungsvorgaben gelten für Verpackungen, die ab dem 1. Januar 2025 erstmals auf dem spanischen Markt in Verkehr gebracht werden. Produkte, die vor dem 31. Dezember 2024 bereits im Umlauf waren, sind nicht kennzeichnungspflichtig.
Zudem dürfen Produkte, die vor dem 1. Januar 2025 gekennzeichnet wurden, noch bis zu 6 Monate nach der Frist verkauft werden – dies schafft Flexibilität für Unternehmen.
Sie möchten vollständig konform mit den neuen EPR-Vorschriften in Spanien bleiben?
Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur EPR in Spanien – verstehen Sie Ihre Pflichten, halten Sie Fristen ein und vermeiden Sie teure Strafen.
Warum sind diese Änderungen positiv?
Die neuen Regelungen bieten Vorteile für alle Beteiligten:
- Unternehmen: Verbessern ihr Nachhaltigkeitsprofil, erfüllen Vorschriften leichter und stärken ihre Rolle bei der EPR in Spanien.
- Verbraucher: Das Recycling in Spanien wird einfacher und klarer – so tragen Sie mühelos zum Umweltschutz bei
- Lokale Behörden: Bessere Kennzeichnung reduziert Abfall, erhöht das Recycling und senkt Umweltprobleme.
Häufige Recyclingfehler vermeiden
Für maximale Effizienz beim Recycling:
- Verändern Sie nicht Form, Proportionen oder Farben der Recyclingsymbole.
- Halten Sie Symbole sichtbar und lesbar – vermeiden Sie überladene oder unübersichtliche Hintergründe.
- Vermeiden Sie unklare oder irreführende Umweltaussagen.
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