EPR-Verpackung Deutschland

EPR-Verpackung Deutschland

Europa und Großbritannien verschärfen nach und nach ihre EPR-Compliance-, Registrierungs- und Meldepflichten.

Im Jahr 2022 haben wir beobachtet, dass Deutschland und Frankreich bei der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit den Grundprinzipien der Abfallrahmenrichtlinie führend sind.

Dies ist das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), das auf dem Verursacherprinzip basiert.

Die digitalen Marktplätze und Plattformen, Online-Händler und diejenigen, die Produkte über das Internet verkaufen, haben jetzt Verpflichtungen im Rahmen des EPR übernommen.

In Deutschland ist dies durch das Verpackungsgesetz geregelt.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) führt Aufzeichnungen über die verantwortlichen Personen und Verpackungsmengenmeldungen, die auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht werden.

 

Welche Änderungen treten zum 1. Juli 2022 für den deutschen Markt in Kraft?

  • Wenn Sie Waren abfüllen und gewerblich erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie sich entweder bis zum 1. Juli 2022 beim Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu Ihren Verpackungsarten und Markennamen machen;
  • Letztvertreiber von Serviceverpackungen müssen für die Verwertung ihrer Verpackungen aufkommen;
    Ab dem 1. Juli 2022 müssen elektronische Marktplätze (eBay, Amazon, Etsy etc.) prüfen, ob die Händler, die ihre Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen, gesetzliche Pflichten erfüllt haben:

– Registrieren Sie sich im LUCID-Verpackungsregister;

– Halten Sie die Systemteilnahmepflicht ein.

  • Ist dies nicht der Fall, dürfen die Marktplätze ihnen den Vertrieb ihrer Waren nicht mehr ermöglichen. Eine ähnliche Regelung tritt für Fulfillment-Dienstleister in Kraft.

 

Wer ist verpflichtet?

Das Verpackungsgesetz verwendet den Sammelbegriff „Hersteller“. Gemeint ist aber eigentlich jeder, der Verpackungen erstmals mit Ware befüllt bzw. gefüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (Importeur) und diese Verpackungen typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen.

 

Beispiele für die Produzenten

  • Onlineshop-Betreiber;
  • Marktplatzhändler;
  • Stationäre Händler;
  • Produzenten;
  • Importeure;
  • Vermittler.

 

Was bedeutet es für einen Endverbraucher?

Ein Endverbraucher ist, wer die Ware in der ihm gelieferten Form nicht weiterverkauft. „Privater Endverbraucher“ sind private Haushalte und ihnen vergleichbare Anfallstellen.

Beispiele für vergleichbare Abfallquellen: sind Restaurants, Hotels, Museen usw.

 

Welche Pflichten gibt es nach dem Verpackungsgesetz?

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID der ZSVR;
  • Teilnahme an den Systemen;
  • Mengenberichterstattung;
  • Erklärung abgeben.

 

Wie erhalte ich eine LUCID-Nummer?

Jeder Hersteller muss sich im Verpackungsregister LUCID der ZSVR mit Stammdaten und Markennamen registrieren. Das LUCID Verpackungsregister ist öffentlich. Die Registrierung ist online und kostenlos.

Für die Registrierung müssen folgende Registrierungs-/Stammdaten angegeben werden:

  • Name und Anschrift des Herstellers;
  • Markennamen, unter denen Verpackungen in Verkehr gebracht werden;
  • Kontaktdaten des Herstellers (Telefonnummer, Postleitzahl);
  • Name einer benannten Person / ggf. zusätzlicher Kontaktperson;
  • Nationale Identifikationsnummer (z. B. Handelsregisternummer);
  • Erklärung zur Systembeteiligung oder Erklärung zur Teilnahme an einer sogenannten Branchenlösung.

Nach der Registrierung erhielt der Produzent eine LUCID-Nummer.

 

Was bedeutet es, an den Systemen teilzunehmen?

Das bedeutet, dass der Produzent einen Vertrag mit einem der von den zuständigen staatlichen Behörden zugelassenen Unternehmen (den Systembetreibern) abschließen muss.

Diese Systeme sammeln die Verpackungen bundesweit beim privaten Endverbraucher. Systems ist für das Recycling der Verpackungen verantwortlich.

Es gibt keine Mindestschwelle bezüglich der Systembeteiligungspflicht.

Für die Teilnahme erheben Systembetreiber Lizenzgebühren.

Die Höhe der Lizenzgebühren hängt von der Art der Verpackung und dem Volumen der deklarierten Verpackung ab und beginnt in der Regel bei €25 pro Jahr.

 

Wie bereitet man EPR-Berichte vor und reicht sie ein?

Der Hersteller meldet der ZSVR die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen.

Für die Volumenmeldung sind folgende Zahlen zu ermitteln:

  • Kategorisierung von Materialarten: Pappe, Papier, Pappe, Glas, Kunststoffe, Eisenmetalle, Aluminium andere Metalle, Getränkekartonverbunde, andere Verbundverpackungen, andere Materialien;
  • Das Gewicht einer Verpackung;
  • Das Gesamtgewicht.

Die Mengenmeldungen der Hersteller werden einem System und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Verfügung gestellt.

Dies sind doppelte Berichte im reinsten Sinne.

 

Was ist der Meldezyklus für Meldedaten?

Die Berichte werden jährlich oder häufiger (z. B. vierteljährlich oder monatlich) bereitgestellt.

Der Auftraggeber stellt dem Systembetreiber in der Regel bis spätestens zum 15. August des laufenden Kalenderjahres einen Vorbericht (Jahresprognose) zur Verfügung.

Der Auftraggeber reicht bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen Jahresbericht ein.

 

In welchen Fällen sollten Sie die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung beantragen?

Hersteller müssen eine Vollständigkeitserklärung für das vergangene Jahr abgeben, wenn die im vorangegangenen Kalenderjahr in Deutschland in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens eine der folgenden drei Mengenschwellen erreicht oder überschritten haben.

  • Glas: 80.000 kg;
  • Papier, Pappe und Karton (PPC) insgesamt: 50.000 kg;
  • Eisenmetalle + Aluminium + Kunststoffe + Getränkekartons + sonstige Verbundstoffe (Leichtverpackungen) insgesamt: 30.000 kg.

ZSVR also has the power to require at any time that a declaration of completeness be provided, even if the thresholds are not reached.

The declaration of completeness must be submitted electronically, along with the audit confirmation and the related audit report provided by the registered auditor, to the ZSVR in LUCID.

The declaration of completeness for the previous year must be submitted by 15 May.

 

What sanctions do you have to expect if you do not meet the requirements of the new packaging law?

If you do not comply with your registration obligation or report incorrect quantities, you are acting improperly and must expect a fine of up to €200,000. There is also the risk of warnings from partners.

Sind Sie bereit, sich für die EPR-Konformität zu registrieren? Machen Sie den ersten Schritt, indem Sie unsere EPR-Registrierungsseite besuchen und noch heute mit Ihrem Registrierungsprozess beginnen!

August 29, 2024 162
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