EPR-Verpackungsschwellen in Europa — Leitfaden zur Compliance 2025

EPR-Verpackungsschwellen in Europa — Leitfaden zur Compliance 2025

Überblick über die EPR-Verpackungsregeln in Europa

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben die Umsetzung der Vorschriften zur EPR-Verpackung abgeschlossen. Von nun an sind Hersteller nicht nur operativ, sondern auch finanziell für die Entsorgung von Verpackungsabfällen verantwortlich.
Hier finden Sie die neuen Schwellenwerte und Registrierungsanforderungen für die EPR-Verpackung. EU, EWR und UK haben unterschiedliche ökologische und umweltpolitische Standards, aber ein gemeinsames Ziel – unseren Planeten zu schützen! Wir haben außerdem wichtige Updates für 2026 hervorgehoben und die wichtigsten Termine im Kalender markiert, damit Ihr Unternehmen rechtzeitig konform bleibt.

Wann die EPR-Regeln in Kraft traten

Am 11. Februar 2025 trat die neue Verordnung „Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU 2025/40)“ in Kraft. Die allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026.
Wesentliche Maßnahmen der neuen EPR-Verordnung umfassen:
  • Recyclingfähigkeitsbewertung von A bis C für alle Verpackungen.
  • Standardisiertes EU-Kennzeichnungssystem für Entsorgungsanforderungen.
  • Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten (AR) für Hersteller außerhalb der EU.
Diese Schritte sollen die EPR-Systeme in der EU vereinheitlichen und die Verantwortlichkeit branchenübergreifend erleichtern.
EPR Packaging Thresholds in Europe — 2025 Compliance Guide photo 1

EPR-Systeme im Jahr 2025

Alle EU-Mitgliedstaaten betreiben nun funktionierende Systeme für die EPR-Verpackung. Einheitlichkeit und Einfachheit bestimmen künftig den grenzüberschreitenden Compliance-Prozess im Rahmen von EPR Europe.
Wichtige EPR-Termine im Jahr 2025:
  • Das Dansk Producentansvar (DPA)-System wurde Anfang 2025 in Dänemark eingeführt.
  • Kommerzielle und industrielle Verpackungen (C&I) wurden in Frankreich und Spanien zum 1. Januar 2025 in die EPR einbezogen.
  • Das PackUK-System wurde am 21. Januar 2025 im Vereinigten Königreich eröffnet; die ersten Rechnungen wurden im Oktober 2025 ausgestellt.
  • Belgien wendet über Valipac eine Schwelle von 300 kg für C&I-Verpackungen an.
Dies sind nur die ersten Schritte in der Weiterentwicklung der Überwachung von EPR-Verpackungen.

Vorbereitung auf den PPWR-EPR-Start im Jahr 2026

Der PPWR (EU 2025/40) wird ab August 2026 verpflichtend sein und einheitliche Recyclingstandards sowie Meldepflichten festlegen.

So bleiben Sie für den PPWR-Start 2026 auf dem Laufenden

  • Suchen Sie Ihr Land in der Tabelle unten.
  • Registrieren Sie sich für die EPR bei den nationalen PROs (z. B. LUCID.de in Deutschland).
  • Melden Sie jährlich Materialmengen nach Art und Gewicht.
  • Erreichen Sie die Recyclingklassen A–C.
  • Bestellen Sie einen Bevollmächtigten, wenn Sie außerhalb der EU tätig sind.

So wird die EPR-Registrierung schnell und einfach

Nutzen Sie das Formular für ein Preisangebot und erhalten Sie eine schnelle Registrierung mit Live-Support!

Was erhalten Sie zusätzlich?

  • Minimiertes Risiko der Nicht-Konformität.
  • Vermeidung langfristiger Compliance-Kosten.
  • Verbesserte Nachhaltigkeitsleistung gemäß den EPR-EU-Regeln.

EPR Packaging Thresholds in Europe — 2025 Compliance Guide photo 2

Was sind die EPR-Registrierungsschwellen?

Die EPR-Schwellenwerte lassen sich wie folgt beschreiben:

Schwellen für Verpackungsvolumen

  • Sie hängen von der Menge der Verpackungen ab, die pro Jahr im jeweiligen Land auf den Markt gebracht werden.
  • Sie gelten nur für Verpackungen, die in diesem Land verkauft oder eingeführt werden.
  • Wenn der Schwellenwert 0 beträgt, ist die Registrierung ab der ersten Verpackung verpflichtend.

Schwellen für Jahresumsatz

  • Sie hängen vom jährlichen Umsatz im jeweiligen Land ab.
  • Sie können anstelle von Verpackungsgewicht gelten.
  • Die Registrierung wird verpflichtend, sobald der Schwellenwert überschritten wird.
Wenn beide Bedingungen gelten, müssen Hersteller beide erfüllen, um registrierungspflichtig zu sein.

EPR-Schwellenwerte 2025 nach Ländern

EU-Land Verpackungsschwelle (kg/Jahr) Umsatzschwelle Wichtige Hinweise & Updates 2025
Österreich 0 0 Alle Verpackungen müssen registriert werden. Pflichten können auf mehrere Systeme aufgeteilt werden.
Belgien 300 kg Fost Plus (Haushalte) oder Valipac (C&I) nutzen. 300 kg gilt nur für C&I-Verpackungen. Belgien hat die höchsten Recyclingquoten Europas (über 90 % C&I).
Bulgarien 0 0 Kennzeichnungspflicht für Verpackungen.
Kroatien 0 0 Zentrales Regierungssystem mit Etikettierungspflicht.
Zypern 0 Schwellenwert direkt bei Green Dot Cyprus bestätigen.
Tschechien 300 kg EKO-KOM (Monopol). Aktuelle Schwellenwerte beim Systembetreiber erfragen.
Dänemark TBD (wahrscheinlich 0 oder niedrig) NEU 2025: DPA-Registrierungssystem.
Estland 25 kg Kunststoff / >50 kg andere pro Quartal ETAD-System. Anforderungen prüfen.
Finnland 0 1 000 000 € RINKI-System. Umsatzschwelle.
Frankreich 0 10 000 000 € CITEO (Haupt-PRO, über 95 % Marktanteil). C&I ab 2025 erweitert. Triman-Logo Pflicht. Keine Mindestmenge – eine Verpackung reicht. Vereinfachte Meldung unter 10 000 Einheiten.
Deutschland 0 0 LUCID-Register (kostenlos, verpflichtend). Viele PROs. Keine Schwelle – bereits ein Artikel ist meldepflichtig. Kosten ab ca. 25 €/Jahr. Auditpflicht ab bestimmten Mengen.
Griechenland 0 0 EPR-Registrierung für alle Verpackungen verpflichtend.
Ungarn 0 0 Zentrales System. Produktgebühr als Alternative möglich.
Irland 10 000 kg 1 000 000 € Repak. Beide Schwellen müssen erfüllt werden. Freiwillige Registrierung darunter möglich.
Italien 200 000 € CONAI (Pflichtkonsortium). Umsatzbasierter Schwellenwert. Drei Compliance-Modelle verfügbar.
Lettland 300 kg Schwellenwert beim nationalen Betreiber prüfen.
Litauen 500 kg GPAIS-Register. Kennzeichnungspflichten.
Luxemburg 0 0 Industrielle Verpackungen ab 2025 verpflichtend.
Malta 100 kg 0 Kennzeichnungspflicht. Schwellenwert prüfen.
Niederlande 50 000 kg Nedpack/Afvalfonds. Wichtige Ausnahme: 50 000 kg gelten nicht für Einwegkunststoffe (SUP) oder Pfandbehälter – sofortige Registrierung erforderlich. Niedrigere Gebühren als in vielen Ländern.
Polen 0 0 Mehrere PROs, z. B. Rekopol. Alle Verpackungen registrierungspflichtig.
Portugal 0 0 Kennzeichnungspflicht ab 2025. Mehrere PROs verfügbar.
Rumänien 0 0 EPR für alle Verpackungen obligatorisch.
Slowakei 0 0 Sechs genehmigte Systeme. Individuelle Compliance für Nicht-Haushaltsverpackungen möglich.
Slowenien 0 0 Ministerielle Zertifizierung für individuelle Compliance erforderlich.
Spanien 0 0 Ecoembes (Haupt-PRO). C&I ab 1. Januar 2025 erweitert. Kennzeichnungspflichtig.
Schweden 0 0 Materialretur/FTI. Hohe Gebühren. Alle Verpackungen meldepflichtig.
Vereinigtes Königreich 25 000 kg (klein) / 50 000+ kg (groß) 1 000 000 £ – 2 000 000 £ PackUK. Kleine Produzenten: 1–2 Mio. £ Umsatz ODER 25–50 t. Große Produzenten: 2 Mio. £+ UND 50+t. Erste Rechnungen Oktober 2025 für Daten 2024.

Beispiele wichtiger nationaler EPR-Systeme

EPR-Verpackung Deutschland

Alle Hersteller müssen sich über LUCID registrieren, selbst für eine einzige Verpackung. Mehrere PRO-Optionen verfügbar.
Jährliche Meldungen erforderlich; Auditpflicht über bestimmten Materialmengen.

EPR-Verpackung Frankreich

Unter CITEO müssen sich Hersteller unabhängig von der Menge registrieren. C&I ab 2025 verpflichtend. Das Triman-Logo ist auf allen Verbraucher­verpackungen verpflichtend.

EPR-Verpackung Vereinigtes Königreich

PackUK definiert Herstellergrößen nach Umsatz und Verpackungsgewicht. Erste Rechnungen im Oktober 2025.

Strafen bei Nichteinhaltung der EPR-Vorschriften

  • Deutschland: Bußgelder bis zu 200.000 €, Verkaufsverbote, Plattform­sperrungen.
  • Frankreich: Bis zu 30.000 € pro Verstoß, Einschränkungen des Online-Verkaufs.
  • Vereinigtes Königreich: Verwaltungssanktionen und Handelsverbote.
  • EU-weit: Zollbeschlagnahmungen, Verlust des Marktzugangs.

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November 27, 2025 15047
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Anna Chui

Anna Chui

Steuerspezialist bei Lovat

Anna Chui ist Spezialistin für indirekte Steuern bei Lovat und setzt sich leidenschaftlich dafür ein, komplexe Steuerverfahren zugänglich und leicht verständlich zu machen. Im Lovat-Blog teilt sie Einblicke in interessante Steuerfakten, Gesetzesänderungen und praktische Ratschläge, um Steuerzahlern zu helfen, sich sicher im Bereich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zurechtzufinden. Dabei behandelt sie interessante Steuerfakten, Gesetzesänderungen und vereinfachte Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Steuerzahler. Anna verfügt über eine Fortgeschrittenenzertifizierung in Mehrwertsteuerkonformität und -berichterstattung der London School of Business and Administration. Mit ihren Texten möchte sie Unternehmen und Privatpersonen dabei unterstützen, sich klar und sicher mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.

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