Reform der EU-Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Reform der EU-Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die Europäische Union hat eine umfassende Reform zur Digitalisierung der Mehrwertsteuer in der gesamten EU eingeführt. Das Hauptziel dieser Reform besteht darin, alle Mehrwertsteuerdaten über alle Verkäufer zu erhalten. Diese Reform besteht aus 3 Teilen:

Das Dokument, auf dem all dies eingeführt wird, trägt den Namen „Mehrwertsteuer (MwSt.) im digitalen Zeitalter (ViDA)“. Diese Reform zielt darauf ab, die Mehrwertsteuer vollständig transparent zu machen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Dieser Artikel befasst sich mit der Dynamik der digitalen Steuerberichterstattung und skizziert wichtige Trends und ihre Auswirkungen auf Unternehmen in der EU.

Zeitplan für die ViDA-Reform

  • 2024 – Den Mitgliedstaaten steht es frei, inländische Regeln für die elektronische Rechnungsstellung ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission festzulegen. Dies gilt möglicherweise nur für im Land ansässige Unternehmen für inländische Transaktionen;
  • 2027 – Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung. Plattformreform (Steuerüberweisung + Berichterstattung);
  • 2030 – Digitale Berichterstattung für innergemeinschaftliche Transaktionen;
  • 2035 – Vereinheitlichung der inländischen und innergemeinschaftlichen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung.

Warum wurde die ViDA-Reform eingeführt?

3 Annahmen führten zur Einführung der neuen Mehrwertsteuerreform:

  • Wachstum des Online-Einzelhandels: Die schnelle Expansion des Online-Handels erhöht die Notwendigkeit einer strengen digitalen Steuerberichterstattung.
  • Lücken bei der Mehrwertsteuer: Hohe Mehrwertsteuerlücken veranlassen Länder dazu, digitale Berichte einzuführen, um nicht nachvollziehbare Transaktionen zu überwachen.
  • Internationale Geschäfte üben einen erhöhten Druck auf Steuerbehörden aus, was zur Notwendigkeit neuer Steuerprogramme und technischer Systeme führt.

Zusammenfassung der Richtlinie zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die Richtlinie zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die Mehrwertsteuervorschriften für Online-Händler zu modernisieren, die Waren an EU-Käufer verkaufen. Sie schlägt Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften vor, die auf drei Hauptpfeilern basieren:

  1. Anforderungen an die digitale Berichterstattung;
  2. Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung;
  3. Plattformökonomie.

Die Richtlinie zielt darauf ab, elektronische Berichtsstrukturen in der gesamten EU zu standardisieren, Inkonsistenzen in nationalen Berichtssystemen zu reduzieren und Bestimmungen zu beseitigen, die Abweichungen von den EU-Mehrwertsteuervorschriften zulassen.

Aktuelle E-Reporting-Tools in der EU

DAC7-Reporting für Plattformen ist eine große Quelle digitaler Informationen für Steuerbehörden und wurde 2023 eingeführt. Die 2021 eingeführten OSS-Reports sind ein erfolgreiches Beispiel für gemeinschaftsinternes Reporting. Hier sind einige Beispiele für digitale Reporting-Tools, die in der EU häufig verwendet werden:

Mehrwertsteuerregister

  • Aggregierte detaillierte Transaktionsdaten.
  • Dazu gehören Angaben zu Mehrwertsteuerbeträgen, Verkäufer und Käufer sowie steuerpflichtige Beträge.
  • Erforderlich in Ländern wie BulgarienKroatien und Estland.

SAF-T (Standard Audit File for Tax)

  • Nach OECD-Standards.
  • Wird für Prüfungen verwendet, die finanzielle und steuerbezogene Informationen beinhalten.
  • Obligatorisch für die Mehrwertsteuerberichterstattung in FrankreichÖsterreichLitauen und Polen.

Reporting in Echtzeit

  • Dabei werden Rechnungsdaten in Echtzeit an die Steuerbehörden übermittelt.
  • In Spanien und Ungarn obligatorisch.

Elektronische Rechnungsstellung

  • Dabei werden organisierte elektronische Rechnungen direkt an die Steuerbehörden gesendet.
  • Vorgeschrieben für B2B-Transaktionen in Italien.
  • Wird nach und nach auch von anderen EU-Ländern übernommen.

Aktuelle Gesetze zur digitalen Berichterstattung in der EU

E-Rechnung in Frankreich

  • Anforderungen an die elektronische Berichterstattung: Die Berichterstattung ist für alle inländischen B2B-Transaktionen, B2C-Transaktionen und grenzüberschreitenden Transaktionen (sowohl eingehend als auch ausgehend) erforderlich.
  • Status:

Großunternehmen:

  • Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2024;
  • Definition: Unternehmen mit 5.000 oder mehr Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.

Mittelständische Unternehmen:

  • Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2025;
  • Definition: Unternehmen mit 250 bis 4.999 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz zwischen 50 Millionen und 1,5 Milliarden Euro.

Klein- und Kleinstunternehmen:

  • Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2026;
  • Definition: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro.

Polen: E-Rechnung

  • Anforderungen an die elektronische Berichterstattung: Die elektronische Berichterstattung umfasst alle inländischen Transaktionen, grenzüberschreitenden Transaktionen (sowohl eingehende als auch ausgehende) sowie B2B- und B2C-Transaktionen.
  • Status:

Freiwillige Phase:

  • Startdatum: 1. Januar 2022;
  • Details: Unternehmen wurden ermutigt, die KSeF-Plattform (Krajowy System e-Faktur) auf freiwilliger Basis zu nutzen, um sich mit dem System vertraut zu machen.

Obligatorische Phase:

  • Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 2024;
  • Details: Die elektronische Rechnungsstellung über KSeF wird für alle Unternehmen obligatorisch. Dazu gehört die obligatorische Echtzeitmeldung von Transaktionsdaten an die polnische Steuerbehörde.

Portugal E-Rechnung

  • Anforderungen an die elektronische Berichterstattung: Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle öffentlichen Beschaffungstransaktionen obligatorisch, mit schrittweiser Umsetzung für B2B- und B2C-Transaktionen.
  • Status:

Großunternehmen:

  • Obligatorisch seit 1. Januar 2021.

KMU und Kleinstunternehmen:

  • Schrittweise Umsetzung mit obligatorischer Einhaltung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ab 1. Januar 2023.

E-Rechnung in Rumänien

  • Anforderungen an die elektronische Berichterstattung: Seit dem 1. Juli 2022 für B2G-Transaktionen (Business-to-Government) obligatorisch und schrittweise auf B2B-Transaktionen (Business-to-Business) in bestimmten Sektoren ausgeweitet.

Spanien – Elektronische Rechnungsstellung

  • Anforderungen für elektronische Berichterstattung: Rechnungen müssen für Transaktionen im öffentlichen Sektor über die öffentliche Plattform FACe (Factura Electrónica) oder für B2B-Transaktionen über andere zertifizierte Plattformen übermittelt werden.
  • Status:

Öffentlicher Sektor (B2G-Transaktionen):

  • Umsetzungsdatum: Am 15. Januar 2015 wurde die elektronische Rechnungsstellung für alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung verpflichtend.
  • Details: Alle Rechnungen an öffentliche Einrichtungen müssen elektronisch über die FACe-Plattform übermittelt werden.

Privater Sektor (B2B-Transaktionen):

  • Großunternehmen: Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und SII-Berichterstattung für Großunternehmen, Mehrwertsteuergruppen und Unternehmen im Rahmen von REDEME begann am 1. Juli 2017.
  • KMU und andere Unternehmen: Schrittweise Ausweitung mit Förderung der freiwilligen Einführung.
August 16, 2024 151
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