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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Ungarn

Von / In Verpackung / July 24, 2023

In Ungarn wird der Mechanismus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ab dem 1. Juli 2023 Produzenten und Hersteller für die Abfallentsorgungskosten bestimmter Produkte verantwortlich machen. Sie sind für die korrekte Kreislaufentsorgung dieser Abfallprodukte verantwortlich.

Beginnen Sie mit der EPR-Registrierung

 

Wer gilt als verantwortlich?

• Ursprünglicher Hersteller/Verkäufer des Produkts;
• Wenn das Produkt nicht in Ungarn hergestellt wird, die Organisation, die das Produkt im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit erstmals in Ungarn verkauft;
• Wenn ein Produkt als E-Commerce-Dienstleistung in das Land importiert wird, gilt es als anrechenbar, wenn es an Haushalte oder andere Nutzer verkauft wird, auch wenn das Eigentum als Zubehör oder Bestandteil eines anderen Produkts übertragen wird.

Welche Pflichten haben die Produzenten?

Das ungarische System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) überträgt die Verantwortung und die finanzielle Belastung der Abfallbewirtschaftung auf lokale Produzenten oder Erstverkäufer, und diese Verpflichtung wird durch die Zahlung von Lizenzgebühren erfüllt.

Um welche Produkte handelt es sich?

Ab dem 1. Juli 2023 gelten Registrierungs- und Zahlungspflichten für Hersteller folgender Produkte wie:

  • Verpackungsmaterial;
  • Bestimmte Einwegartikel aus Kunststoff;
  • Elektrische und elektronische Geräte;
  • Batterien und Akkumulatoren;
  • Fahrzeuge und deren Komponenten;
    Reifen;
  • Werbematerialien und Büropapier;
  • Textilprodukte;
  • Holzmöbel.

Verpflichtungen der Hersteller für EPR

1. Registrieren Sie sich bei der National Waste Management Authority des National Inspectorate for Environment and Nature (NWMD).

2. Registrieren Sie sich auf dem Portal des benannten Konzessionärsunternehmens MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. (genannt MOHU).

3. Hersteller müssen dem CMDD vierteljährlich Berichte über die Menge der hergestellten Produkte vorlegen, wobei jeder Bericht bis zum 20. Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats fällig ist.

4. Hersteller müssen vierteljährliche Gebühren (Lizenzen) an MOHU zahlen, die auf den Kategorien und Mengen der von ihnen in Umlauf gebrachten Produkte basieren. Die Lizenzgebühr errechnet sich aus dem Gewicht des Artikels multipliziert mit dem Gebührenfaktor. Die genaue Höhe dieser Gebühr wird von der ungarischen Regierung festgelegt.