EPR-Verpackungspflicht in Österreich: Registrierung & Meldung

EPR-Verpackungspflicht in Österreich: Registrierung & Meldung

Neue EPR-Pflicht in Österreich für das Verpackungsrecycling

Die neue österreichische Verpackungsverordnung, die mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist, regelt die Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen nach dem Verursacherprinzip.

Alle Unternehmen, die in Österreich Verpackungen in Verkehr bringen, müssen die Recyclingkosten entsprechend übernehmen und sich an einem Sammel- und Recyclingsystem beteiligen.

Hierzu zählen E-Commerce-Händler ohne Sitz in Österreich, die Waren an Endverbraucher in Österreich verkaufen.

 

EPR-Registrierung

Um der neuen EPR-Pflicht in Österreich nachzukommen, müssen sich Unternehmen bei einem lizenzierten Verpackungssammel- und Recyclingsystemanbieter registrieren.

In Österreich gibt es einige Systemanbieter (Ökobetreiber). Das Unternehmen wählt selbstständig einen bestimmten Betreiber aus.

Verkäufer können alle Verpflichtungen mit einem Anbieter erfüllen und können sich zusätzlich einen Bevollmächtigten besorgen.

Um den breiteren Kontext der EPR-Verpflichtungen zu verstehen, finden Sie möglicherweise unseren aufschlussreichen Artikel über „Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): neue europäische Verpflichtungen für E-Commerce-Verkäufer, die Bestellungen verpacken“.

Wenn Sie mehr über EPR-Grenzwerte nach Ländern erfahren möchten, haben wir einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema, der wertvolle Informationen liefert.

In den Gesamtkosten sind die Verpackungslizenz und die Gebühr für die Autorisierung enthalten, die jährlich anfallen.

Die Lizenzgebühren richten sich nach dem Verpackungsvolumen. Hat der Verkäufer weniger als 1500 kg Verpackung verbraucht, kann er die Pauschale in Anspruch nehmen. Das sind ca. 130 – 200 € pro Jahr.

Unternehmen müssen außerdem jährliche Verpackungsmengen an die zuständige Behörde melden.

 

Erhalten Sie Ihre EPR-Nummer in den Ländern, in denen Sie Ihre Waren mit Paketen verkaufen

 

EPR-Berichterstattung:

Unternehmen müssen die Verpackungsmenge, die sie in Österreich in Verkehr bringen, die Art der Verpackung und das verwendete Material melden.

Sie müssen außerdem die Menge der gesammelten und recycelten Verpackungen, die Recyclingquote und den Bestimmungsort der recycelten Materialien angeben.

Um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen, müssen Unternehmen ihre Verpackungsmengen und Materialarten monatlich, vierteljährlich oder jährlich melden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen bis zum 15. März des Folgejahres einen Abschlussbericht über ihre Gesamtmengen für das Vorjahr einreichen.

Um den Meldeprozess zu vereinfachen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, können Unternehmen Meldedienste abonnieren, die bereits ab 60 € (netto) pro Jahr erhältlich sind. Unabhängig davon, ob es sich um eine EPR-Registrierung oder -Meldung handelt, hinterlassen Sie eine Anfrage für Registrierung oder Berichterstattung, um Ihre EPR-Nummer in den Ländern zu erhalten, in denen Sie Waren mit Verpackung verkaufen.

 

Schwellenwerte

In Österreich gibt es keine Schwellenwerte für die EPR-Registrierung.

August 26, 2024 132
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