Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in der EU: Eine neue Ära der Nachhaltigkeit
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in der EU: Eine neue Ära der Nachhaltigkeit
Am 9. September 2025 änderte die EU ihre **Abfallrahmenrichtlinie**, um verpflichtende Programme zur **Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)** für Textilien einzuführen, die als EPR-Textilien bezeichnet werden. Kurz gesagt, alle 27 Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Hersteller die Verantwortung für ihre Kleidung und anderen Textilprodukte übernehmen.
Diese große Änderung bedeutet, dass Marken – von großen Unternehmen wie Zara und H&M bis hin zu kleineren Händlern – im Rahmen der EPR in Europa Gebühren zahlen müssen, um die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling alter Kleidung und Textilien zu decken. Frankreich und die Niederlande haben bereits EPR-Pilotprojekte, aber diese EU-weite Regel, die ab 2026 schrittweise eingeführt wird, ist ein gemeinsamer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Dieser Artikel erklärt, worum es in den neuen Vorschriften geht, wie sie Unternehmen betreffen und was sie für die Zukunft der europäischen Textilbranche bedeuten.
Was die EPR in Europa für die Textilbranche bedeutet
In der EU werfen wir jedes Jahr über 5 Millionen Tonnen Textilien weg. Ein Großteil davon stammt aus der sogenannten Fast Fashion – billige Kleidung, die nicht lange hält. Diese landet auf Deponien, schadet der Umwelt, verursacht etwa 2–10 % der weltweiten CO₂-Emissionen und trägt zur Mikroplastikverschmutzung bei. Das Ziel ist es, nachhaltige Textilien zu fördern, Abfall zu reduzieren, Mikroplastik zu verringern und Emissionen zu senken.
Die **Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)** bedeutet, dass Hersteller, Importeure oder Verkäufer dafür verantwortlich sind, was mit ihren Produkten geschieht, nachdem sie vom Verbraucher entsorgt wurden – insbesondere in ökologischer Hinsicht. Im Textilsektor – Kleidung, Schuhe, Bettwäsche, Vorhänge – bedeutet dies, dass sie für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung aufkommen müssen. In der EU gilt für EPR-Textilien: „Wenn du es verkaufst, bezahlst du für sein Lebensende.“ Diese Regelung ist Teil der EU-Textilstrategie. Wer an europäische Kunden verkauft – auch online aus einem Nicht-EU-Land – muss die Vorschriften einhalten. Die Regel wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird nun in den europäischen Textilmärkten umgesetzt.
Bleiben Sie den globalen EPR-Vorgaben voraus mit unserer All-in-One-Compliance-Plattform. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Demo, um zu sehen, wie einfach Sie sich registrieren und berichten können – egal ob für Verpackungen, Elektronik, Batterien, Textilien oder andere regulierte Bereiche weltweit.
Was ist das Amtsblatt der EU
Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das offizielle Register der EU. Dort werden alle wichtigen Gesetze und Vorschriften veröffentlicht. Sobald etwas dort veröffentlicht ist, gilt es offiziell, und alle beziehen sich auf diese Version, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand sind und die Regeln einhalten.
Was genau unter EPR-Textilien fällt
Für EPR-Textilien hat die EU klare Kriterien festgelegt. Alles, was Kleidung, Schuhe oder Haushaltswaren wie Bettwäsche oder Vorhänge betrifft, ist enthalten. Artikel, die für industrielle oder medizinische Zwecke bestimmt sind, sind in der Regel ausgenommen. Die offiziellen Definitionen stehen in der Abfallrahmenrichtlinie und verweisen auf die EU-Produktklassifikation. Ihr Compliance-Team wird diese Codes verwenden, um festzustellen, ob Ihre Produkte unter die neuen nachhaltigen EU-Textilvorschriften fallen. Das Ziel der EPR in Europa ist, dass Unternehmen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Wiederverwendung tragen – ein Kernziel der **EU-Textilstrategie**.
Der Rat und das Parlament haben die Änderung genehmigt, und sie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dort finden Sie die verbindliche Version und künftige Anpassungen.
Warum die EU-Textilstrategie Fast Fashion ins Visier nimmt
Die EU-Textilstrategie, Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, konzentriert sich auf kurzlebige Kleidung. Fast Fashion erzeugt enorme Abfallmengen. Zwischen 2020 und 2025 haben die Gesetzgeber daran gearbeitet, verbindliche Maßnahmen einzuführen. Mit der Verabschiedung im Jahr 2025 geht es jetzt an die Umsetzung. EPR-Textilien sollen langlebige, recycelbare Kleidung fördern, indem sie Kostenunterschiede schaffen.
Um diese Ziele umzusetzen, sieht die EPR der EU einfache Mechanismen vor. Unternehmen zahlen Gebühren für Sammlung, Sortierung und Recycling. Produkte, die leicht zu reparieren oder recyceln sind, werden bevorzugt behandelt. Diese Maßnahmen sind Teil des größeren EU-Programms zur ökologischen Produktgestaltung (Ecodesign) und des Digital Product Passport. Nach der Zustimmung des Parlaments im September 2025 tritt das Gesetz 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft; die Mitgliedstaaten haben etwa zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Kleine Unternehmen können in bestimmten Fällen ein Jahr länger haben.
Diese Maßnahmen bauen auf der bestehenden Vorschrift zur getrennten Sammlung von Textilien (EU-weit ab 1. Januar 2025) auf. Dadurch können die Gebühren gezielt eingesetzt werden, um mehr hochwertige Alttextilien zu erfassen. Außerdem gelten spezielle Vorschriften für Online-Händler, um die durch E-Commerce beschleunigte Fast Fashion einzudämmen. So soll der Textilabfall in Europa reduziert und die Lebensdauer von Kleidung verlängert werden.
Bereit, die erweiterte Herstellerverantwortung in Europa mühelos umzusetzen? Fordern Sie jetzt ein persönliches EPR-Gebührenangebot an und verwandeln Sie regulatorische Pflichten in nachhaltigen Mehrwert für Ihre Marke!
Anwendungsbereich der EPR für Textilien in Europa
Die überarbeitete Richtlinie 2008/98/EG gilt für viele Textilprodukte in der EU. Einige Länder könnten Matratzen einbeziehen. Auch Verkäufer außerhalb der EU, die über Online-Marktplätze nach Europa liefern, sind betroffen. Einheitliche Definitionen sollen Missverständnisse vermeiden und die EPR-Konformität für grenzüberschreitende Verkäufer vereinfachen.
Im Allgemeinen geht es um Kleidung, Schuhe und Haushaltswaren (z. B. Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge). Industrielle oder medizinische Textilien sind in der Regel ausgenommen. Um genau zu wissen, was abgedeckt ist, sollten Unternehmen das EU-Amtsblatt konsultieren. Die Mitgliedstaaten bereiten derzeit die Registrierung bei **Producer Responsibility Organisations (PROs)** vor. Erklärungen müssen nach Gewicht und Material erfolgen. Online-Verkäufer müssen ihre EPR-Pflichten prüfen, bevor sie Produkte anbieten. Länder wie Frankreich und die Niederlande dienen als Vorbild mit bestehenden Umweltgebührensystemen.
Wer gilt als Hersteller im Textilsektor
Im Rahmen der EPR-Textilvorschriften ist der Hersteller die Person oder das Unternehmen, das das Textilprodukt erstmals auf den EU-Markt bringt und für dessen Entsorgung bezahlt. Dazu zählen EU-Hersteller und Importeure. Auch Nicht-EU-Marken, die direkt an Verbraucher in der EU verkaufen, gelten als Hersteller. Wenn ein Verkäufer sich nicht registriert, kann die Online-Plattform als Hersteller angesehen werden.
Dienstleister wie Fulfillment-Center, die nur lagern oder versenden, gelten nicht als Hersteller, müssen aber die EPR-Nummern ihrer Kunden einholen. Wenn eine Marke außerhalb der EU direkt verkauft und ein europäisches Logistikzentrum nutzt, ohne eine EU-Tochtergesellschaft zu haben, wird sie selbst als Hersteller betrachtet und muss sich bei einer PRO registrieren und ggf. einen autorisierten Vertreter benennen.
Zeitleiste 2026–2029: Registrierung und Umsetzung
Phase | Zeitrahmen | Maßnahmen |
---|---|---|
Inkrafttreten | Q1 2026 | Richtlinie tritt in Kraft; Hersteller beginnen mit der Registrierung bei PROs. |
Umsetzung | Bis Q1 2028 | Mitgliedstaaten setzen nationale Gesetze um; stützen sich auf Pilotprojekte in Frankreich/Niederlanden. |
Volle Anwendung | Bis Q3 2028 | EPR-Systeme vollständig aktiv; Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter) bis 2029. |
Überprüfung | 2030 | EU bewertet Fortschritt; mögliche Verschärfungen für Fast Fashion. |
Ökologische Gebühren und Ökomodulation
Hersteller zahlen Gebühren an PROs, die für Sammlung und Recycling verantwortlich sind. Diese variieren je nach Land und Menge. In Frankreich z. B. zwischen 0,01 € für umweltfreundliche Artikel und 0,35 € für schwer recycelbare Materialien. Durch **Ökomodulation** werden nachhaltige Materialien (z. B. Bio-Baumwolle) begünstigt, während Polyester-Mischungen teurer werden können (bis +200 %). Ziel: Nachhaltigkeit von Anfang an fördern.
Berichterstattung und Digital Product Passport
Jährliche Berichte müssen verkaufte Mengen und Herkunft enthalten. Diese Daten werden mit dem kommenden Digital Product Passport (ESPR) verknüpft. Einheitliche Berichte erleichtern Audits, Mehrländerverkäufe und Marktüberwachung. Das EU-Amtsblatt wird die endgültigen Formatvorgaben veröffentlichen.
Strafen und Durchsetzung
Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen – bis zu 4 % des EU-Umsatzes, ähnlich der DSGVO. Behörden werden Online-Shops und Importe streng überwachen. Marktplätze müssen sicherstellen, dass ihre Verkäufer registriert sind.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen
EPR-Gebühren gelten als Umweltbeiträge, nicht als Steuern. In Frankreich sind sie meist ohne Mehrwertsteuer, aber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Unternehmen können die MwSt. zurückfordern, wenn die Gebühren umsatzbezogen sind. Diese Beiträge mindern zudem die Steuerlast (20–30 % je nach Land). Investitionen in nachhaltige Materialien können F&E-Steuervorteile bringen. Nichtzahlung kann zu Prüfungen und Strafen führen.
Typische Fehler vermeiden
- Einheitlicher Satz für alle Materialien statt Ökomodulation.
- Online-Verkäufe in der Marktberechnung ignorieren.
- Bericht ohne Gewichtsdaten oder SKU-Zuordnung.
- Fehlende steuerliche Vertretung für Nicht-EU-Marken.
Herausforderungen und Chancen
Große Marken wie Inditex (Zara) oder H&M könnten jährlich 1–2 Mrd. € zusätzliche Kosten tragen. Kleine Marken kämpfen mit Bürokratie. Doch es entstehen neue Chancen: Das EU-Recyclinggeschäft für Kleidung könnte bis 2030 5 Mrd. € erreichen. Nachhaltige Marken profitieren von niedrigeren Gebühren und besserer Reputation. Zudem winken „grüne“ Kredite zu günstigeren Konditionen.
Praktische Schritte für Compliance
- SKU nach Material, Gewicht und Zielland bis Q1 2026 kartieren.
- Bei nationalen PROs registrieren.
- Berichtssystem nach Digital Product Passport-Feldern aufbauen.
- Ökomodulation simulieren, um Gebühren zu senken.
- Dokumentation zur Steuerabsetzung vorbereiten.
- Marketplace-Angebote auf richtige Herstellerkennzeichnung prüfen.
Ausblick: Eine grünere Textilindustrie
Die neue EU-Regelung zu Textilabfällen ist ein Meilenstein. Bis 2028 müssen Bekleidungsunternehmen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen – das Herzstück der EPR in Europa. Marken müssen ihre Produktion umdenken, Abfälle vermeiden und langlebige Produkte entwickeln. Billigmode könnte teurer werden, aber nachhaltige Optionen werden zunehmen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich vorzubereiten – Lieferketten prüfen, Kosten kalkulieren und in Nachhaltigkeit investieren. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Chance, die Branche zukunftsfähig zu gestalten.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Compliance-Weg. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Folgen Sie uns auf Facebook und LinkedIn, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.