Spanien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Spanien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Am 31. März 2022 verabschiedete das spanische Parlament daraufhin das neue Abfallgesetz, das erläutert, wie Produzenten finanzielle und/oder finanzielle und organisatorische Verantwortung für ihre Abfälle übernehmen sollen.
In Spanien zielt ein als erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bekanntes Gesetzgebungskonzept darauf ab, den Herstellern die Kontrolle über die Verwaltung von Post-Consumer-Produkten anstelle von Verbrauchern und Gemeinschaften zu übertragen.
Der rechtliche Rahmen für EPR wird durch das Gesetz 22/2011 vom 28. Juli sowie den Königlichen Erlass 110/2015 vom 20. Februar festgelegt.
Wer gilt als verantwortlich?
- Hersteller des Produkts.
- Wenn das Produkt nicht in Spanien hergestellt wird, die Organisation, die das Produkt zum ersten Mal in Spanien verkauft.
- Das Gleiche wie oben gilt für ein Produkt, das als E-Commerce-Dienstleistung in das Land importiert wird.
Um welche Produkte handelt es sich?
- Leichte Verpackung und Papierkarton.
- Zu den EPR-Verpflichtungen zählen die folgenden Produkte.
- Verpackung landwirtschaftlicher Produkte.
- Glasbehälter.
- Verpackung von Arzneimitteln und abgelaufenen Arzneimitteln.
- Verpackung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln.
- Nicht mehr verwendete Reifen.
- Batterien und Akkus.
- Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Schwellenwerte
Es gibt keine Schwellenwerte.
Verpflichtungen der Hersteller für EPR
- Registrieren Sie sich im öffentlichen Produktherstellerregister des spanischen Ministeriums für ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen (MITECO), um eine EPR-Nummer zu erhalten.
- Schließen Sie eine Vereinbarung mit einer der anerkannten Produzentenverantwortungsorganisationen (Ökobetreiber) ab.
- Zahlen Sie regelmäßig Gebühren an den Ökobetreiber entsprechend seinen Tarifen und Abfallmengen (Lizenzgebühr).
- Reichen Sie für jedes Produktionsjahr Berichte über die Menge der auf den Markt gebrachten Verpackungen ein.
Bevollmächtigter Vertreter
Ausländische Unternehmen benötigen bevollmächtigte Vertreter, um sich für die EPR-Registrierung in einigen Kategorien zu registrieren, beispielsweise für Elektro- und Elektronikgeräte.
Meldefrist
- Bis 31.07.2023 – für das Berichtsjahr 2021.
- Bis 31.10.2023 – für das Berichtsjahr 2022.