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Geregelt durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU und das Peppol-Rahmenwerk. Verpflichtend für öffentliche Aufträge und empfohlen für Transaktionen im privaten Sektor.

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Belgien

Belgium B2B e-invoicing timeline Belgien führt schrittweise die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) gemäß EU- und nationaler Gesetzgebung ein. So verläuft die Umstellung:
  • 1. Januar 2017: Die E-Rechnung wird für Lieferanten von föderalen öffentlichen Einrichtungen verpflichtend. Alle Rechnungen müssen dem Format Peppol BIS Billing 3.0 entsprechen.
  • 18. April 2019: Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU wurde die Verpflichtung auf regionale und lokale Behörden ausgeweitet.
  • 1. Januar 2026: Belgien wird die verpflichtende B2B-E-Rechnung für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen einführen. Für alle inländischen B2B-Transaktionen sind strukturierte E-Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 erforderlich, üblicherweise über das Peppol-Netzwerk. Unstrukturierte Formate (z. B. PDF oder Papierrechnungen) sind dann für B2B nicht mehr zulässig.

Wer benötigt E-Rechnungen in Belgien?

In Belgien ist die E-Rechnung erforderlich für:
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Föderale, regionale und lokale Anbieter.
  • B2B-Transaktionen im privaten Sektor: Einführung für 2024 geplant.
  • Exporteure: Erforderlich für grenzüberschreitende Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Gilt für Transaktionen mit öffentlichen belgischen Einrichtungen, sofern umsatzsteuerlich registriert.
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E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung der belgischen und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Validierung Echtzeit über das Peppol-Netzwerk Nicht validiert
Format Strukturiert (Peppol BIS Billing 3.0) Flexible, nicht regulierte Formate
Archivierung Verpflichtend für sieben Jahre Optional

Wesentliche Merkmale des belgischen E-Rechnungssystems

Das belgische E-Rechnungssystem umfasst:
  • Einreichung: Über das Peppol-Netzwerk im BIS Billing 3.0-Format.
  • Validierung: Gewährleistet die Einhaltung von Steuervorschriften und Pflichtfeldern.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß belgischem Steuerrecht 7 Jahre aufbewahrt werden.

Daten der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: USt-IdNr.
  • Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Preise, MwSt.-Details.
  • Steuern: Anwendbare MwSt.-Sätze und Beträge.
  • Transaktionsdaten: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen :
  • Belgien plant die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für B2B-Transaktionen bis 2024.
  • E-Rechnungen verbessern die Effizienz, die Einhaltung der Mehrwertsteuer und verringern Fehler bei grenzüberschreitenden Geschäften.
B2C-Transaktionen :
  • Für B2C-Transaktionen ist die E-Rechnung nicht verpflichtend, wird aber zur Erhöhung der Transparenz und Prozessoptimierung empfohlen.
B2G-Transaktionen :
  • Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene.
  • E-Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk eingereicht werden und den BIS Billing 3.0-Standards entsprechen.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Rechnungsablehnungen: Verzögerte Zahlungen.
  • Geldbußen: Bei Verstoß gegen Vergabeanforderungen.
  • Rechtliche Risiken: Steuerprüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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Juni 14, 2025 265
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