Belgien
Provinzen
General
Provinzen
Allgemein
About
General
About
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Geregelt durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU und das Peppol-Rahmenwerk. Verpflichtend für öffentliche Aufträge und empfohlen für Transaktionen im privaten Sektor.
Belgien führt schrittweise die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) gemäß EU- und nationaler Gesetzgebung ein. So verläuft die Umstellung:
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Belgien

- 1. Januar 2017: Die E-Rechnung wird für Lieferanten von föderalen öffentlichen Einrichtungen verpflichtend. Alle Rechnungen müssen dem Format Peppol BIS Billing 3.0 entsprechen.
- 18. April 2019: Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU wurde die Verpflichtung auf regionale und lokale Behörden ausgeweitet.
- 1. Januar 2026: Belgien wird die verpflichtende B2B-E-Rechnung für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen einführen. Für alle inländischen B2B-Transaktionen sind strukturierte E-Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 erforderlich, üblicherweise über das Peppol-Netzwerk. Unstrukturierte Formate (z. B. PDF oder Papierrechnungen) sind dann für B2B nicht mehr zulässig.
Wer benötigt E-Rechnungen in Belgien?
In Belgien ist die E-Rechnung erforderlich für:- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Föderale, regionale und lokale Anbieter.
- B2B-Transaktionen im privaten Sektor: Einführung für 2024 geplant.
- Exporteure: Erforderlich für grenzüberschreitende Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
- Nicht ansässige Unternehmen: Gilt für Transaktionen mit öffentlichen belgischen Einrichtungen, sofern umsatzsteuerlich registriert.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung der belgischen und EU-Vorschriften | Informelle oder interne Transaktionen |
Validierung | Echtzeit über das Peppol-Netzwerk | Nicht validiert |
Format | Strukturiert (Peppol BIS Billing 3.0) | Flexible, nicht regulierte Formate |
Archivierung | Verpflichtend für sieben Jahre | Optional |
Wesentliche Merkmale des belgischen E-Rechnungssystems
Das belgische E-Rechnungssystem umfasst:- Einreichung: Über das Peppol-Netzwerk im BIS Billing 3.0-Format.
- Validierung: Gewährleistet die Einhaltung von Steuervorschriften und Pflichtfeldern.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß belgischem Steuerrecht 7 Jahre aufbewahrt werden.
Daten der E-Rechnung
- Käufer-/Verkäufer-IDs: USt-IdNr.
- Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Preise, MwSt.-Details.
- Steuern: Anwendbare MwSt.-Sätze und Beträge.
- Transaktionsdaten: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort.
E-Rechnung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen :- Belgien plant die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für B2B-Transaktionen bis 2024.
- E-Rechnungen verbessern die Effizienz, die Einhaltung der Mehrwertsteuer und verringern Fehler bei grenzüberschreitenden Geschäften.
- Für B2C-Transaktionen ist die E-Rechnung nicht verpflichtend, wird aber zur Erhöhung der Transparenz und Prozessoptimierung empfohlen.
- Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene.
- E-Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk eingereicht werden und den BIS Billing 3.0-Standards entsprechen.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Rechnungsablehnungen: Verzögerte Zahlungen.
- Geldbußen: Bei Verstoß gegen Vergabeanforderungen.
- Rechtliche Risiken: Steuerprüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
Abonnieren Sie den Newsletter
Kein Spam, nur interessante Nachrichten