Belgien

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Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU und das Peppol-Rahmenwerk. Verpflichtend für die öffentliche Beschaffung und empfohlen für Transaktionen im privaten Sektor.

Umsetzungszeitplan

Datum Anforderung Details
1. Januar 2017 Verpflichtend für Lieferanten des öffentlichen Sektors Alle Lieferanten von Bundesbehörden müssen E-Rechnungen im Peppol BIS Billing 3.0-Standard ausstellen
18. April 2019 Einhaltung der EU-Richtlinie Verpflichtende E-Rechnungsstellung auch für Lieferanten regionaler und lokaler öffentlicher Verwaltungen
2024 (geplant) Verpflichtende B2B-E-Rechnungen Belgien bereitet eine Gesetzgebung vor, die E-Rechnungen für B2B-Transaktionen im privaten Sektor vorschreibt, im Einklang mit EU-Initiativen zur harmonisierten Umsatzsteuerberichterstattung

Wer benötigt E-Rechnungen?

In Belgien ist die E-Rechnungspflicht relevant für:
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Bundes-, Regional- und Kommunallieferanten.
  • Privatsektor B2B: Geplant ab 2024.
  • Exporteure: Erforderlich für grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Meldungen innerhalb der EU.
  • Nichtansässige Unternehmen: Gilt für Transaktionen mit belgischen Behörden, wenn umsatzsteuerlich registriert.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung belgischer und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Validierung In Echtzeit über das Peppol-Netzwerk Nicht validiert
Format Strukturiert (Peppol BIS Billing 3.0) Flexibel, nicht reguliert
Archivierung Verpflichtend für sieben Jahre Optional

Hauptmerkmale des belgischen E-Rechnungssystems

Das belgische E-Rechnungssystem umfasst:
  • Übermittlung: Über das Peppol-Netzwerk mit dem Format BIS Billing 3.0.
  • Validierung: Gewährleistet die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und erforderlicher Felder.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß belgischem Steuerrecht 7 Jahre lang gespeichert werden.

Datensatzanforderungen

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Preise und Umsatzsteuerdetails.
  • Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Belgien plant, die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen ab 2024 einzuführen.
  • E-Rechnungen verbessern die Effizienz, die Umsatzsteuervorschriften und reduzieren Fehler bei grenzüberschreitenden Geschäften.
B2C-Transaktionen:
  • E-Rechnungen sind für B2C-Transaktionen nicht verpflichtend, werden jedoch zur Verbesserung der Transparenz und internen Abläufe empfohlen.
B2G-Transaktionen:
  • Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Stellen auf Bundes-, Regional- und Kommunalebene.
  • E-Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk eingereicht und mit dem Standard BIS Billing 3.0 konform sein.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Rechnungsablehnungen: Verzögerte Zahlungen.
  • Bußgelder: Bei Nichteinhaltung von Beschaffungsvorgaben.
  • Rechtliche Risiken: Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
Juni 14, 2025 158
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