Belgien
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Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU und das Peppol-Rahmenwerk.
Verpflichtend für die öffentliche Beschaffung und empfohlen für Transaktionen im privaten Sektor.
Umsetzungszeitplan
Datum | Anforderung | Details |
1. Januar 2017 | Verpflichtend für Lieferanten des öffentlichen Sektors | Alle Lieferanten von Bundesbehörden müssen E-Rechnungen im Peppol BIS Billing 3.0-Standard ausstellen |
18. April 2019 | Einhaltung der EU-Richtlinie | Verpflichtende E-Rechnungsstellung auch für Lieferanten regionaler und lokaler öffentlicher Verwaltungen |
2024 (geplant) | Verpflichtende B2B-E-Rechnungen | Belgien bereitet eine Gesetzgebung vor, die E-Rechnungen für B2B-Transaktionen im privaten Sektor vorschreibt, im Einklang mit EU-Initiativen zur harmonisierten Umsatzsteuerberichterstattung |
Wer benötigt E-Rechnungen?
In Belgien ist die E-Rechnungspflicht relevant für:- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Bundes-, Regional- und Kommunallieferanten.
- Privatsektor B2B: Geplant ab 2024.
- Exporteure: Erforderlich für grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Meldungen innerhalb der EU.
- Nichtansässige Unternehmen: Gilt für Transaktionen mit belgischen Behörden, wenn umsatzsteuerlich registriert.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung belgischer und EU-Vorschriften | Informelle oder interne Transaktionen |
Validierung | In Echtzeit über das Peppol-Netzwerk | Nicht validiert |
Format | Strukturiert (Peppol BIS Billing 3.0) | Flexibel, nicht reguliert |
Archivierung | Verpflichtend für sieben Jahre | Optional |
Hauptmerkmale des belgischen E-Rechnungssystems
Das belgische E-Rechnungssystem umfasst:- Übermittlung: Über das Peppol-Netzwerk mit dem Format BIS Billing 3.0.
- Validierung: Gewährleistet die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und erforderlicher Felder.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß belgischem Steuerrecht 7 Jahre lang gespeichert werden.
Datensatzanforderungen
- Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Preise und Umsatzsteuerdetails.
- Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und Beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort.
E-Rechnung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen:- Belgien plant, die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen ab 2024 einzuführen.
- E-Rechnungen verbessern die Effizienz, die Umsatzsteuervorschriften und reduzieren Fehler bei grenzüberschreitenden Geschäften.
- E-Rechnungen sind für B2C-Transaktionen nicht verpflichtend, werden jedoch zur Verbesserung der Transparenz und internen Abläufe empfohlen.
- Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Stellen auf Bundes-, Regional- und Kommunalebene.
- E-Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk eingereicht und mit dem Standard BIS Billing 3.0 konform sein.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Rechnungsablehnungen: Verzögerte Zahlungen.
- Bußgelder: Bei Nichteinhaltung von Beschaffungsvorgaben.
- Rechtliche Risiken: Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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