Dänemark
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Dänemark war ein früher Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und verpflichtet seit 2005 alle Lieferanten des öffentlichen Sektors zur Nutzung. Die Umsetzung erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und gewährleistet Konformität sowie Standardisierung bei grenzüberschreitenden öffentlichen Aufträgen.
Implementierungszeitplan
Datum | Anforderung | Details |
18. April 2019 | Umsetzung der EU-Richtlinie | Dänemark hat die EU-Richtlinie 2014/55/EU vollständig umgesetzt und die E-Rechnung für grenzüberschreitende Transaktionen im öffentlichen Sektor standardisiert |
2025 | Verpflichtend für Lieferanten des öffentlichen Sektors | Dänemark war eines der ersten Länder, das die E-Rechnung über das NemHandel-System für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen verpflichtend eingeführt hat |
Wer muss elektronische Rechnungen verwenden?
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Dänemark verpflichtend für:- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Nutzung von NemHandel oder PEPPOL ist erforderlich
- B2B-Transaktionen: Die freiwillige Nutzung nimmt zu, um Effizienz und Mehrwertsteuerkonformität zu verbessern
- Nichtansässige Unternehmen: Müssen bei Transaktionen mit dänischen öffentlichen Stellen elektronische Rechnungen ausstellen, sofern sie in Dänemark umsatzsteuerlich registriert sind
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Konformität mit EU- und dänischen Vorschriften | Informelle und interne Transaktionen |
Format | OIOUBL oder PEPPOL BIS | Nicht standardisierte Formate |
Einsatzbereich | Verpflichtend für B2G, zunehmend bei B2B | Kundenkommunikation und Dokumentation |
Hauptmerkmale des dänischen E-Rechnungssystems
Das dänische System ermöglicht effiziente Validierung und Verarbeitung:- Einreichungsplattformen: NemHandel oder PEPPOL mit OIOUBL- oder PEPPOL-BIS-Format
- Validierung: Stellt sicher, dass gesetzliche und technische Anforderungen eingehalten werden
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dänischem Steuerrecht elektronisch für 5 Jahre aufbewahrt werden
Datensatzanforderungen für E-Rechnungen
Dänische E-Rechnungen müssen folgende Kerndaten enthalten:- Umsatzsteuer-IDs des Käufers und Verkäufers
- Rechnungsangaben: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Einzelpreise, Umsatzsteuerdetails
- Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und Beträge
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode
- Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung
E-Rechnungsstellung nach Transaktionstyp
- B2B: Freiwillige Einführung im privaten Sektor zur Kostensenkung, Optimierung der Zahlungskette und Mehrwertsteuerkonformität
- B2C: Nicht verpflichtend, wird jedoch zur Verbesserung der Transparenz und Kundenerfahrung empfohlen
- B2G: Verpflichtend für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors, erfordert Konformität mit OIOUBL oder PEPPOL BIS
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichtbefolgung der dänischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung kann zu Folgendem führen:- Rechnungsablehnungen: Zahlungsverzögerungen
- Betriebsrisiken: Verzögerte Bearbeitung oder Verlust öffentlicher Aufträge
- Rechtliche Risiken: Bußgelder und Prüfungen bei wiederholten Verstößen
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