Dänemark
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Dänemark war ein früher Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und hat sie seit 2005 für Lieferanten des öffentlichen Sektors verpflichtend gemacht. Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, um die Einhaltung und Standardisierung grenzüberschreitender Transaktionen im öffentlichen Sektor zu gewährleisten.
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Dänemark

- 2005: E-Rechnung wird für B2G-Transaktionen verpflichtend
- 2011: Einführung von OIOUBL als nationales E-Rechnungsformat
- 2024: Gesetz zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung verabschiedet
- 2026: Strukturierte E-Rechnung wird für inländische B2B-Geschäfte verpflichtend
Wer braucht E-Rechnungen in Dänemark?
E-Rechnungen sind in Dänemark erforderlich für:- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Müssen die Plattformen NemHandel oder PEPPOL verwenden.
- B2B-Transaktionen: Freiwillige Einführung nimmt zu, um Effizienz und Mehrwertsteuerkonformität zu verbessern.
- Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtend bei Transaktionen mit dänischen öffentlichen Einrichtungen, wenn in Dänemark mehrwertsteuerlich registriert.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung von EU- und dänischen Vorschriften | Informelle und interne Transaktionen |
Format | OIOUBL oder PEPPOL BIS | Nicht regulierte Formate |
Verwendung | Verpflichtend für B2G, zunehmend im B2B | Kundenbeziehung und Dokumentation |
Hauptmerkmale des dänischen E-Rechnungssystems
Das dänische E-Rechnungssystem gewährleistet eine effiziente Validierung und Verarbeitung durch:- Übermittlungsplattformen: NemHandel oder PEPPOL mit OIOUBL- oder PEPPOL BIS-Format.
- Validierung: Stellt die Einhaltung von Standards und rechtlichen Anforderungen sicher.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dänischem Steuerrecht 5 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Datensatz für E-Rechnungen
E-Rechnungen in Dänemark enthalten folgende wichtige Daten:- Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr).
- Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Stückpreise und MwSt.-Angaben.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort.
E-Rechnung je nach Transaktionstyp
- B2B: Freiwillige Einführung im privaten Sektor zur Kostensenkung, Verbesserung der Zahlungszyklen und Sicherstellung der Mehrwertsteuerkonformität.
- B2C: Nicht verpflichtend, verbessert jedoch Transparenz und Kundenerlebnis.
- B2G: Verpflichtend für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors. Erfordert Einhaltung der OIOUBL- oder PEPPOL BIS-Standards.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der dänischen E-Rechnungsvorschriften kann zu folgenden Konsequenzen führen:- Rechnungsablehnungen: Können Zahlungsverzögerungen verursachen.
- Betriebsrisiken: Verzögerungen in der Verarbeitung oder Verlust öffentlicher Aufträge.
- Rechtliche Risiken: Geldbußen und Prüfungen bei wiederholten Verstößen.
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