Dänemark

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Dänemark war ein früher Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und verpflichtet seit 2005 alle Lieferanten des öffentlichen Sektors zur Nutzung. Die Umsetzung erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und gewährleistet Konformität sowie Standardisierung bei grenzüberschreitenden öffentlichen Aufträgen.

Implementierungszeitplan

Datum Anforderung Details
18. April 2019 Umsetzung der EU-Richtlinie Dänemark hat die EU-Richtlinie 2014/55/EU vollständig umgesetzt und die E-Rechnung für grenzüberschreitende Transaktionen im öffentlichen Sektor standardisiert
2025 Verpflichtend für Lieferanten des öffentlichen Sektors Dänemark war eines der ersten Länder, das die E-Rechnung über das NemHandel-System für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen verpflichtend eingeführt hat

Wer muss elektronische Rechnungen verwenden?

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Dänemark verpflichtend für:
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Nutzung von NemHandel oder PEPPOL ist erforderlich
  • B2B-Transaktionen: Die freiwillige Nutzung nimmt zu, um Effizienz und Mehrwertsteuerkonformität zu verbessern
  • Nichtansässige Unternehmen: Müssen bei Transaktionen mit dänischen öffentlichen Stellen elektronische Rechnungen ausstellen, sofern sie in Dänemark umsatzsteuerlich registriert sind

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Konformität mit EU- und dänischen Vorschriften Informelle und interne Transaktionen
Format OIOUBL oder PEPPOL BIS Nicht standardisierte Formate
Einsatzbereich Verpflichtend für B2G, zunehmend bei B2B Kundenkommunikation und Dokumentation

Hauptmerkmale des dänischen E-Rechnungssystems

Das dänische System ermöglicht effiziente Validierung und Verarbeitung:
  • Einreichungsplattformen: NemHandel oder PEPPOL mit OIOUBL- oder PEPPOL-BIS-Format
  • Validierung: Stellt sicher, dass gesetzliche und technische Anforderungen eingehalten werden
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dänischem Steuerrecht elektronisch für 5 Jahre aufbewahrt werden

Datensatzanforderungen für E-Rechnungen

Dänische E-Rechnungen müssen folgende Kerndaten enthalten:
  • Umsatzsteuer-IDs des Käufers und Verkäufers
  • Rechnungsangaben: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Einzelpreise, Umsatzsteuerdetails
  • Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und Beträge
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode
  • Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung

E-Rechnungsstellung nach Transaktionstyp

  • B2B: Freiwillige Einführung im privaten Sektor zur Kostensenkung, Optimierung der Zahlungskette und Mehrwertsteuerkonformität
  • B2C: Nicht verpflichtend, wird jedoch zur Verbesserung der Transparenz und Kundenerfahrung empfohlen
  • B2G: Verpflichtend für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors, erfordert Konformität mit OIOUBL oder PEPPOL BIS

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbefolgung der dänischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung kann zu Folgendem führen:
  • Rechnungsablehnungen: Zahlungsverzögerungen
  • Betriebsrisiken: Verzögerte Bearbeitung oder Verlust öffentlicher Aufträge
  • Rechtliche Risiken: Bußgelder und Prüfungen bei wiederholten Verstößen
Juni 15, 2025 140
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