Dänemark

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Dänemark war ein früher Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und hat sie seit 2005 für Lieferanten des öffentlichen Sektors verpflichtend gemacht. Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, um die Einhaltung und Standardisierung grenzüberschreitender Transaktionen im öffentlichen Sektor zu gewährleisten.

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Dänemark

Denmark e-invoicing
  • 2005: E-Rechnung wird für B2G-Transaktionen verpflichtend
  • 2011: Einführung von OIOUBL als nationales E-Rechnungsformat
  • 2024: Gesetz zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung verabschiedet
  • 2026: Strukturierte E-Rechnung wird für inländische B2B-Geschäfte verpflichtend

Wer braucht E-Rechnungen in Dänemark?

E-Rechnungen sind in Dänemark erforderlich für:
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Müssen die Plattformen NemHandel oder PEPPOL verwenden.
  • B2B-Transaktionen: Freiwillige Einführung nimmt zu, um Effizienz und Mehrwertsteuerkonformität zu verbessern.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtend bei Transaktionen mit dänischen öffentlichen Einrichtungen, wenn in Dänemark mehrwertsteuerlich registriert.
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E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung von EU- und dänischen Vorschriften Informelle und interne Transaktionen
Format OIOUBL oder PEPPOL BIS Nicht regulierte Formate
Verwendung Verpflichtend für B2G, zunehmend im B2B Kundenbeziehung und Dokumentation

Hauptmerkmale des dänischen E-Rechnungssystems

Das dänische E-Rechnungssystem gewährleistet eine effiziente Validierung und Verarbeitung durch:
  • Übermittlungsplattformen: NemHandel oder PEPPOL mit OIOUBL- oder PEPPOL BIS-Format.
  • Validierung: Stellt die Einhaltung von Standards und rechtlichen Anforderungen sicher.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dänischem Steuerrecht 5 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.

Datensatz für E-Rechnungen

E-Rechnungen in Dänemark enthalten folgende wichtige Daten:
  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr).
  • Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Stückpreise und MwSt.-Angaben.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort.

E-Rechnung je nach Transaktionstyp

  • B2B: Freiwillige Einführung im privaten Sektor zur Kostensenkung, Verbesserung der Zahlungszyklen und Sicherstellung der Mehrwertsteuerkonformität.
  • B2C: Nicht verpflichtend, verbessert jedoch Transparenz und Kundenerlebnis.
  • B2G: Verpflichtend für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors. Erfordert Einhaltung der OIOUBL- oder PEPPOL BIS-Standards.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der dänischen E-Rechnungsvorschriften kann zu folgenden Konsequenzen führen:
  • Rechnungsablehnungen: Können Zahlungsverzögerungen verursachen.
  • Betriebsrisiken: Verzögerungen in der Verarbeitung oder Verlust öffentlicher Aufträge.
  • Rechtliche Risiken: Geldbußen und Prüfungen bei wiederholten Verstößen.
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Juni 15, 2025 237
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