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Geregelt durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen vorschreibt. Der nationale Rahmen „E-Rechnung“ regelt spezifische Anforderungen für Rechnungen auf Bundes- und Landesebene.

Umsetzungszeitplan

Datum Vorgabe Details
27. November 2020 Verpflichtend für B2G-Rechnungen Lieferanten an Bundesbehörden müssen Rechnungen elektronisch über die Plattformen ZRE (Zentraler Rechnungseingang) oder OZG-RE einreichen
1. Januar 2022 Anforderungen auf Landesebene Die E-Rechnung wurde für Lieferanten, die mit öffentlichen Einrichtungen der Länder zusammenarbeiten, in den meisten Bundesländern verpflichtend. Die Einhaltung des XRechnung-Standards ist erforderlich

Wer muss E-Rechnungen verwenden?

Die E-Rechnung ist in Deutschland verpflichtend für:
  • Bundeslieferanten: Verpflichtet bei Geschäften mit Einrichtungen des Bundes
  • Lieferanten auf Landesebene: Verpflichtet bei Geschäften mit öffentlichen Stellen der Länder (je nach Bundesland)
  • B2B-Transaktionen: Empfohlen für grenzüberschreitende EU-Transaktionen zur Einhaltung der Umsatzsteuerregelungen
  • Nichtansässige Unternehmen: Verpflichtet bei Geschäftsbeziehungen mit deutschen öffentlichen Stellen, wenn in Deutschland umsatzsteuerlich registriert

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhalten der EU- und deutschen Vorschriften Interne oder informelle Abrechnungen
Format XRechnung, PEPPOL BIS Billing 3.0 Flexible, nicht standardisierte Formate
Einsatz Öffentliche Beschaffung, empfohlen für B2B Kundenbezogene Abrechnung und Zahlungsabwicklung

Wichtige Merkmale des deutschen E-Rechnungssystems

Das deutsche System umfasst:
  • Einreichungsplattformen: Bundeslieferanten müssen ZRE oder OZG-RE nutzen, Länder nutzen zertifizierte Plattformen
  • Validierung: Sicherstellung der Einhaltung von XRechnung oder PEPPOL BIS Standards
  • Archivierung: Elektronische Aufbewahrung der Rechnungen für 10 Jahre gemäß deutschem Steuerrecht

Datenanforderungen für E-Rechnungen

Deutsche E-Rechnungen müssen folgende Daten enthalten:
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Käufer und Verkäufer
  • Rechnungsdetails: Nummer, Datum, Zahlungsbedingungen
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreise, Zwischensummen
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode
  • Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Nicht verpflichtend, aber empfohlen für Effizienz und EU-weite Umsatzsteuerkonformität
  • Verkürzt Bearbeitungszeiten und sichert steuerliche Korrektheit
B2C-Transaktionen:
  • Optional, kann Prozesse optimieren und Kundenzufriedenheit erhöhen
B2G-Transaktionen:
  • Verpflichtend für alle Bundes- und die meisten Landesbehörden
  • Erfordert Einhaltung des XRechnung- oder PEPPOL BIS-Standards

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Rechnungsablehnung: Nicht-konforme Rechnungen können zu Zahlungsverzögerungen führen
  • Bußgelder: Strafen bei Verstoß gegen Anforderungen öffentlicher Vergaben
  • Betriebliche Verzögerungen: Wiederholte Verstöße schaden dem Ruf und erhöhen das Prüfungsrisiko
Juni 15, 2025 134
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