Frankreich

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Frankreich modernisiert sein Rechnungsstellungssystem, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Transparenz zu erhöhen. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erfolgt schrittweise, abhängig von Unternehmensgröße und Umsatz, über die zentrale Plattform Chorus Pro.

Umsetzungszeitplan

Datum Pflicht Details
1. September 2026 Ausstellung von E-Rechnungen (Großunternehmen)
  • Verpflichtend für Großunternehmen (5.000+ Mitarbeiter, Umsatz > 1,5 Mrd. €, Bilanzsumme > 2 Mrd. €)
  • Mid-Caps (250–5.000 MA, Umsatz 50 Mio.–1,5 Mrd. €, Bilanz 43 Mio.–2 Mrd. €)
1. September 2026 Empfang von E-Rechnungen
  • Verpflichtend für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
1. September 2027 Ausstellung von E-Rechnungen
  • Verpflichtend für KMU (<250 Mitarbeiter, Umsatz < 50 Mio. €, Bilanzsumme < 43 Mio. €)
  • Verpflichtend für Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanz < 2 Mio. €)

Wer muss E-Rechnungen verwenden?

In Frankreich ist die E-Rechnung erforderlich für:
  • Großunternehmen: Ab September 2026 sowohl für Ausstellung als auch Empfang verpflichtend
  • Mid-Cap-Unternehmen: Müssen ebenfalls ab 2026 konform sein
  • KMU und Kleinstunternehmen: Verpflichtet zur Einführung ab 2027
  • Ausländische Unternehmen: Aktuell nicht verpflichtet, sollten sich aber auf zukünftige Vorschriften vorbereiten

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Steuerliche Konformität, gesetzlich verpflichtend Zahlungsabwicklung, kundenorientiert
Format Factur-X, validiert über Chorus Pro Flexibel, informell
Plattform Chorus Pro Nicht verpflichtende Systeme
Archivierung Pflicht für mindestens 6 Jahre Nicht gesetzlich erforderlich

Hauptmerkmale des französischen E-Rechnungssystems

Das französische System stellt eine Echtzeit-Validierung über die zentrale Plattform Chorus Pro sicher. Unternehmen müssen:
  • Einreichung: Zulässige Formate wie Factur-X verwenden und über Chorus Pro validieren
  • Echtzeit-Validierung: Konformitätsprüfung vor Abschluss der Transaktion
  • Archivierung: Digitale Aufbewahrung für mindestens 6 Jahre für Prüfzwecke

Pflichtdaten in französischen E-Rechnungen

Eine E-Rechnung in Frankreich muss folgende Daten enthalten:
  • Steuer-IDs des Käufers und Verkäufers
  • Rechnungsdetails: Nummer, Datum, Zahlungsbedingungen
  • Waren/Dienstleistungen: Beschreibung, Menge, Preis
  • Steuern: Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer
  • Transaktionsdetails: Gesamtbetrag, Zahlungsmethode

E-Rechnungen nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Verpflichtend ab 2026 (Großunternehmen) bzw. 2027 (KMU)
  • Verbessert Genauigkeit und Zahlungseffizienz
B2C-Transaktionen:
  • Nicht verpflichtend, aber empfohlen für Transparenz und Effizienz
  • Kunden können E-Rechnungen verlangen
B2G-Transaktionen:
  • Bereits verpflichtend für alle Geschäftsbeziehungen mit Behörden über Chorus Pro

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der französischen E-Rechnungspflichten kann führen zu:
  • Bußgelder: Strafen pro nicht konformer Rechnung
  • Betriebliche Verzögerungen: Zahlungsausfälle und Kundenunzufriedenheit
  • Rechtliche Risiken: Steuerprüfungen und mögliche Streitigkeiten
Juni 15, 2025 141
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