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Verwaltet vom Goods and Services Tax Network (GSTN). Das zentrale Rechnungsregistrierungsportal (IRP) validiert und stellt E-Rechnungen aus. Ziel ist es, die GST-Konformität zu vereinfachen, Steuerhinterziehung zu verringern und die Transparenz zu verbessern.
Indien hat die E-Rechnung im Rahmen des GST-Gesetzes eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu reduzieren:
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Indien

- Ab Oktober 2020 wurde die E-Rechnung für Unternehmen mit einem Umsatz über ₹500 Crore verpflichtend. Diese Schwelle wurde schrittweise gesenkt.
- Bis August 2023 wurde die Grenze auf ₹5 Crore gesenkt, wodurch viele KMU in das System einbezogen wurden. Rechnungen müssen dem Invoice Registration Portal (IRP) zur Validierung und QR-Code-Erstellung vorgelegt werden.
Wer muss in Indien E-Rechnungen verwenden?
Die E-Rechnung ist in Indien erforderlich für:- Großunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz über 10 Crore müssen E-Rechnungen ausstellen.
- KMU: Einbezogen je nach Umsatzgrenze.
- Exporteure: Verpflichtend für Exportgeschäfte, um die Integration mit den GST-Erklärungen sicherzustellen.
- Ausländische Unternehmen: Befreit, es sei denn, sie sind für Geschäftstransaktionen in Indien GST-registriert.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | GST-Konformität, gesetzlich vorgeschrieben | Interne/Kundentransaktionen |
Validierung | In Echtzeit über das IRP | Nicht validiert |
Format | JSON mit strukturierten GST-Daten | Flexible, nicht verpflichtende Formate |
Archivierung | Erforderlich für 8 Jahre | Optional |
Schlüsselfunktionen des indischen E-Rechnungssystems
Das indische E-Rechnungssystem ermöglicht eine Validierung in Echtzeit über das Invoice Registration Portal (IRP), darunter:- Echtzeit-Validierung: Das IRP validiert Rechnungen, erstellt eine Rechnungsreferenznummer (IRN) und einen QR-Code.
- Einreichungsformat: JSON-Format zur digitalen Verarbeitung.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen 8 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Dateninhalte der E-Rechnung
- Verkäufer-/Käufer-IDs: GSTINs beider Parteien.
- Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Lieferart (inländisch/export).
- Waren und Dienstleistungen: HSN-Codes, Mengen, Einzelpreise und Umsatzsteuerdaten.
- Steuern: Beträge der CGST, SGST oder IGST.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsbedingungen.
- QR-Code: Kodiert Rechnungsdaten für vereinfachte Überprüfung.
E-Rechnung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen:- Pflichtvalidierung über das IRP.
- Erleichtert Konformität und Vorsteuererstattung.
- Keine Pflicht, aber QR-codierte Rechnungen verbessern die Kundenerfahrung.
- Erforderlich für die Lieferung von Waren/Dienstleistungen an Behörden.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Bußgelder: Bis zu 10.000 INR (ca. 120 €) pro Rechnung sowie zusätzliche Versäumnisgebühren bei Abweichungen in der Einreichung.
- Verlust des Vorsteuerabzugs: Käufer können den Anspruch auf Vorsteuer verlieren, wenn Rechnungen nicht konform sind.
- Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen und Reputationsschäden führen.
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