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Italiens E-Rechnungssystem wird von den Bemühungen der Regierung angetrieben, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Es wird über die Plattform Sistema di Interscambio (SDI) umgesetzt und gewährleistet Compliance sowie effiziente Kommunikation.

Umsetzungstimeline

Datum Anforderung Details
Januar 2019 Pflicht für inländische Transaktionen Alle B2B- und B2C-Transaktionen mit in Italien mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen über die SDI-Plattform elektronische Rechnungen ausstellen.
1. Juli 2020 1. Januar 2021 Erweiterung auf grenzüberschreitende Transaktionen Unternehmen müssen grenzüberschreitende Rechnungen an die Agenzia delle Entrate im Esterometro-Format melden, wenn diese nicht über das SDI verarbeitet werden.
1. Juli 2022 Einbeziehung von Kleinstunternehmen Unternehmen mit einem Umsatz unter 65.000 € müssen E-Rechnungen verwenden.
Januar 2024 Vollständige Einführung der E-Rechnung Pflicht für alle Steuerpflichtigen, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, ausschließlich über das SDI-System.

Wer benötigt E-Rechnungen?

  • Großunternehmen: Seit 2019 verpflichtet für alle inländischen Transaktionen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Müssen Rechnungen über die SDI-Plattform ausstellen.
  • Kleinstunternehmen: Seit 2022 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Müssen sich für Transaktionen mit italienischen USt.-pflichtigen Unternehmen anpassen und andere über Esterometro melden (bis 2024).

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Mehrwertsteuerkonformität, reguliert durch SDI Abrechnung und Zahlungen, kundenorientiert
Format Über SDI mit Konformitätsprüfungen Nicht validiert
Nutzung Digital gespeichert für über 10 Jahre Optional

Hauptmerkmale

  • Einreichungsplattform: Alle Rechnungen müssen zur Validierung über SDI übermittelt werden.
  • Konformitätsprüfungen: SDI prüft das Format, die MwSt.-Daten und die rechtlichen Anforderungen.
  • Archivierung: Digitale Speicherung für 10 Jahre ist vorgeschrieben.

Daten der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen und Preise.
  • Steuern: Mehrwertsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsdaten: Gesamtbetrag und Zahlungsmethode.

E-Rechnung je Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Pflicht über SDI zur Gewährleistung der Konformität und korrekten Steuerberichterstattung.
  • Ermöglicht schnellere Zahlungen und reduziert Fehler.
B2C-Transaktionen:
  • Pflicht für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit vereinfachten digitalen Rechnungen oder Quittungen.
B2G-Transaktionen:
  • Vorgeschrieben für alle Geschäfte mit öffentlichen Einrichtungen zur Sicherstellung der Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: Bis zu 100 % des Mehrwertsteuerbetrags, mindestens jedoch 500 € pro Rechnung.
  • Betriebliche Verzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen und Abläufe stören.
  • Rechtliche Risiken: Mögliche Prüfungen und Ermittlungen bei Nichteinhaltung.
Juni 16, 2025 161
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