Kroatien
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Geregelt durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge vorschreibt. Nationale Rahmenbedingungen fördern Effizienz, Transparenz und Compliance im öffentlichen und privaten Sektor.
Kroatien führt die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich ein:
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Kroatien

- 1. Juli 2019: E-Rechnungen wurden für Lieferanten öffentlicher Einrichtungen in Kroatien verpflichtend. Alle Rechnungen müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen und über die staatliche Plattform (Servis eRačun za državu) eingereicht werden.
- 1. September 2025: Eine freiwillige Einführungsphase für B2B-E-Rechnungen und Echtzeit-E-Meldungen beginnt. Unternehmen können das neue System testen und sich frühzeitig an die Plattform anbinden.
- 1. Januar 2026: Verpflichtende B2B-E-Rechnung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. Lieferanten müssen elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen ausstellen und Rechnungsdaten in Echtzeit über Fiskalizacija 2.0 an die Steuerbehörde melden.
- 1. Januar 2027: Die Verpflichtung zur E-Rechnung und Berichterstattung wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, einschließlich nicht mehrwertsteuerpflichtiger Betriebe. Alle Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen.
Wer muss in Kroatien E-Rechnungen ausstellen?
In Kroatien ist die elektronische Rechnungsstellung erforderlich für:- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend für alle, die Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Einrichtungen liefern.
- B2B-Transaktionen: Ab 2024 voraussichtlich verpflichtend für private Unternehmen.
- Exporteure: Verpflichtend bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit EU-Umsatzsteuererklärung.
- Nicht ansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Geschäfte mit kroatischen öffentlichen Einrichtungen ausstellen, wenn sie in Kroatien umsatzsteuerlich registriert sind.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung der kroatischen und EU-Vorschriften | Informelle und interne Transaktionen |
Format | Strukturiertes XML über zertifizierte Plattformen | Nicht regulierte Formate |
Verwendung | B2B- und B2G- Transaktionen | Kundenbeziehungen und Archivierung |
Hauptmerkmale des kroatischen E-Rechnungssystems
Das kroatische E-Rechnungssystem umfasst:- Einreichung über zertifizierte Plattformen: Rechnungen werden über von FINA autorisierte Plattformen verarbeitet.
- Validierung: Gewährleistet die Einhaltung steuerlicher Pflichtfelder und gesetzlicher Anforderungen.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dem kroatischen Steuerrecht 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Datensätze von E-Rechnungen
E-Rechnungen in Kroatien enthalten die folgenden wichtigen Daten:- IDs von Käufer/Verkäufer: OIB (persönliche Identifikationsnummern).
- Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Einzelpreise und USt.-Details.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge.
- Transaktionsdaten: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort.
E-Rechnung nach Transaktionstyp
- B2B: Voraussichtlich ab 2024 verpflichtend. Verbessert die Umsatzsteuerkonformität und reduziert Fehler bei Inlands- und Auslandsgeschäften.
- B2C: Nicht verpflichtend, aber empfohlen zur Verbesserung der Transparenz und Prozessoptimierung.
- B2G: Seit 2019 verpflichtend. Muss dem EU-Standard EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der kroatischen Vorschriften zur E-Rechnung kann zu folgenden Konsequenzen führen:- Rechnungsablehnung: Nicht konforme Rechnungen können Zahlungsverzögerungen verursachen.
- Bußgelder: Strafen wegen Nichterfüllung öffentlicher Beschaffungsvorgaben.
- Rechtliche Risiken: Erhöhte Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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