Lettland

Provinzen
General
Provinzen
Allgemein
About
General
About
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für das öffentliche Auftragswesen vorschreibt. Lettland hat einen nationalen Rahmen entwickelt, um eine nahtlose und konforme E-Rechnungsstellung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu fördern.

Umsetzungstimeline

Datum Vorgabe Details
18. April 2019 Pflicht für Lieferanten des öffentlichen Sektors Die E-Rechnung wurde für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen verpflichtend. Es gilt der EU-Standard EN 16931.
2025 (geplant) Pflicht für B2B-E-Rechnungen Lettland plant die Einführung einer E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen im privaten Sektor im Einklang mit den EU-Initiativen zur digitalen Umsatzsteuerberichterstattung.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

In Lettland ist die E-Rechnung erforderlich für:
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend bei Geschäften mit öffentlichen Einrichtungen.
  • B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2025 verpflichtend im privaten Sektor.
  • Exporteure: Erforderlich für die grenzüberschreitende Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Geschäfte mit öffentlichen Stellen in Lettland ausstellen, wenn sie dort umsatzsteuerlich registriert sind.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Konformität mit lettischem und EU-Recht Interne oder informelle Transaktionen
Format XML über zertifizierte Plattformen Flexibel, nicht reguliert
Verwendung Verpflichtend für B2G, geplant für B2B Kundenbezogen oder intern

Schlüsselmerkmale des lettischen E-Rechnungssystems

Das lettische System umfasst:
  • Übermittlungsplattformen: E-Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der staatlichen Steuerbehörde (SRS) autorisiert sind.
  • Validierung: Stellt die Einhaltung von Umsatzsteuervorschriften und Pflichtfeldern sicher.
  • Archivierung: Elektronische Aufbewahrung ist gemäß lettischem Steuerrecht für fünf Jahre erforderlich.

Dateninhalt der E-Rechnung

E-Rechnungen in Lettland enthalten folgende Pflichtangaben:
  • IDs von Käufer/Verkäufer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Artikelbeschreibungen, Mengen, Einzelpreise, Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsart.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung bzw. Leistung.

E-Rechnungen nach Transaktionsarten

B2B-Transaktionen:
  • Sollen bis 2025 verpflichtend werden.
  • Verbessert die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten, reduziert Fehler und erleichtert inländische wie grenzüberschreitende Geschäftsprozesse.
B2C-Transaktionen:
  • Derzeit freiwillig, aber empfohlen zur Förderung von Transparenz und Effizienz.
B2G-Transaktionen:
  • Seit 2019 für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend.
  • Müssen der Norm EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen übermittelt werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht in Lettland kann folgende Konsequenzen haben:
  • Rechnungsablehnung: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was zu Zahlungsverzögerungen führt.
  • Bußgelder: Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens.
  • Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen und Reputationsschäden führen.
Juni 16, 2025 194
Teilen an:
Abonnieren Sie den Newsletter Kein Spam, nur interessante Nachrichten
Email Abonnieren