Lettland
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Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für das öffentliche Auftragswesen vorschreibt. Lettland hat einen nationalen Rahmen entwickelt, um eine nahtlose und konforme E-Rechnungsstellung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu fördern.
Umsetzungstimeline
Datum | Vorgabe | Details |
18. April 2019 | Pflicht für Lieferanten des öffentlichen Sektors | Die E-Rechnung wurde für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen verpflichtend. Es gilt der EU-Standard EN 16931. |
2025 (geplant) | Pflicht für B2B-E-Rechnungen | Lettland plant die Einführung einer E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen im privaten Sektor im Einklang mit den EU-Initiativen zur digitalen Umsatzsteuerberichterstattung. |
Wer muss E-Rechnungen ausstellen?
In Lettland ist die E-Rechnung erforderlich für:- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend bei Geschäften mit öffentlichen Einrichtungen.
- B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2025 verpflichtend im privaten Sektor.
- Exporteure: Erforderlich für die grenzüberschreitende Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
- Nicht ansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Geschäfte mit öffentlichen Stellen in Lettland ausstellen, wenn sie dort umsatzsteuerlich registriert sind.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Konformität mit lettischem und EU-Recht | Interne oder informelle Transaktionen |
Format | XML über zertifizierte Plattformen | Flexibel, nicht reguliert |
Verwendung | Verpflichtend für B2G, geplant für B2B | Kundenbezogen oder intern |
Schlüsselmerkmale des lettischen E-Rechnungssystems
Das lettische System umfasst:- Übermittlungsplattformen: E-Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der staatlichen Steuerbehörde (SRS) autorisiert sind.
- Validierung: Stellt die Einhaltung von Umsatzsteuervorschriften und Pflichtfeldern sicher.
- Archivierung: Elektronische Aufbewahrung ist gemäß lettischem Steuerrecht für fünf Jahre erforderlich.
Dateninhalt der E-Rechnung
E-Rechnungen in Lettland enthalten folgende Pflichtangaben:- IDs von Käufer/Verkäufer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Artikelbeschreibungen, Mengen, Einzelpreise, Zwischensummen.
- Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und Beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsart.
- Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung bzw. Leistung.
E-Rechnungen nach Transaktionsarten
B2B-Transaktionen:- Sollen bis 2025 verpflichtend werden.
- Verbessert die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten, reduziert Fehler und erleichtert inländische wie grenzüberschreitende Geschäftsprozesse.
- Derzeit freiwillig, aber empfohlen zur Förderung von Transparenz und Effizienz.
- Seit 2019 für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend.
- Müssen der Norm EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen übermittelt werden.
Strafen bei Nichteinhaltung
Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht in Lettland kann folgende Konsequenzen haben:- Rechnungsablehnung: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was zu Zahlungsverzögerungen führt.
- Bußgelder: Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens.
- Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen und Reputationsschäden führen.
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