Lettland

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Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die E-Rechnung für die öffentliche Auftragsvergabe vorschreibt. Lettland hat einen nationalen Rahmen entwickelt, um nahtlose und konforme E-Rechnungspraktiken sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu fördern.

Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Lettland

Latvia e-invoicing Lettland begann seine E-Rechnungsreise mit dem Fokus auf den öffentlichen Sektor. Ziel ist es nun, diese schrittweise auf den privaten Sektor auszuweiten:
  • Seit 2019 ist die E-Rechnung für B2G-Transaktionen obligatorisch. Lieferanten staatlicher und kommunaler Institutionen müssen strukturierte elektronische Rechnungen senden, in der Regel über die nationale E-Rechnungsplattform oder das Peppol-Netzwerk.
  • Die lettische Regierung bereitet einen Rahmen für die verpflichtende B2B-E-Rechnung vor. Obwohl kein endgültiges Datum bestätigt wurde, soll das System voraussichtlich ab 2025 oder 2026 eingeführt werden, im Einklang mit den Digitalisierungszielen der EU.

Wer benötigt E-Rechnungen in Lettland?

In Lettland sind E-Rechnungen erforderlich für:
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend für Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen.
  • B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2025 verpflichtend für Unternehmen des privaten Sektors.
  • Exporteure: Erforderlich für die grenzüberschreitende Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
  • Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit öffentlichen lettischen Einrichtungen ausstellen, wenn sie in Lettland umsatzsteuerlich registriert sind.
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E-Invoicing vs. E-Billing

Aspekt E-Invoicing E-Billing
Zweck Einhaltung lettischer und EU-Vorschriften Informelle und interne Transaktionen
Format XML über zertifizierte Plattformen Flexible, nicht regulierte Formate
Nutzung Verpflichtend für B2G, geplant für B2B Kundenorientiert oder intern

Hauptmerkmale des lettischen E-Rechnungssystems

Das E-Rechnungssystem Lettlands umfasst:
  • Übermittlungsplattformen: E-Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der staatlichen Steuerverwaltung (SRS) autorisiert sind.
  • Validierung: Gewährleistet die Einhaltung der Mehrwertsteuergesetze und Pflichtfelder auf der Rechnung.
  • Archivierung: Elektronische Speicherung ist gemäß lettischem Steuerrecht für fünf Jahre erforderlich.

E-Rechnungs-Datensatz

E-Rechnungen in Lettland enthalten folgende kritische Daten:
  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Artikelbeschreibungen, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung oder Dienstleistung.

E-Rechnung über Transaktionstypen hinweg

B2B-Transaktionen:
  • Voraussichtlich ab 2025 verpflichtend.
  • Verbessert die Mehrwertsteuerkonformität, reduziert Fehler und vereinfacht inländische und grenzüberschreitende Transaktionen.
B2C-Transaktionen:
  • Nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, um Transparenz und interne Effizienz zu verbessern.
B2G-Transaktionen:
  • Seit 2019 für alle öffentlichen Lieferanten verpflichtend.
  • Müssen mit der EU-Norm EN 16931 konform sein und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der lettischen E-Rechnungsvorschriften kann zu folgenden Konsequenzen führen:
  • Rechnungsablehnungen: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was zu Zahlungsverspätungen führt.
  • Bußgelder: Strafen für die Nichteinhaltung öffentlicher Beschaffungsanforderungen.
  • Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen und Rufschädigung führen.
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Juni 16, 2025 248
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