Reguliert durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die E-Rechnung für die öffentliche Auftragsvergabe vorschreibt. Lettland hat einen nationalen Rahmen entwickelt, um nahtlose und konforme E-Rechnungspraktiken sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu fördern.
Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Lettland

Lettland begann seine E-Rechnungsreise mit dem Fokus auf den öffentlichen Sektor. Ziel ist es nun, diese schrittweise auf den privaten Sektor auszuweiten:
- Seit 2019 ist die E-Rechnung für B2G-Transaktionen obligatorisch. Lieferanten staatlicher und kommunaler Institutionen müssen strukturierte elektronische Rechnungen senden, in der Regel über die nationale E-Rechnungsplattform oder das Peppol-Netzwerk.
- Die lettische Regierung bereitet einen Rahmen für die verpflichtende B2B-E-Rechnung vor. Obwohl kein endgültiges Datum bestätigt wurde, soll das System voraussichtlich ab 2025 oder 2026 eingeführt werden, im Einklang mit den Digitalisierungszielen der EU.
Wer benötigt E-Rechnungen in Lettland?
In Lettland sind E-Rechnungen erforderlich für:
- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend für Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen.
- B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2025 verpflichtend für Unternehmen des privaten Sektors.
- Exporteure: Erforderlich für die grenzüberschreitende Umsatzsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
- Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit öffentlichen lettischen Einrichtungen ausstellen, wenn sie in Lettland umsatzsteuerlich registriert sind.
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E-Invoicing vs. E-Billing
| Aspekt |
E-Invoicing |
E-Billing |
| Zweck |
Einhaltung lettischer und EU-Vorschriften |
Informelle und interne Transaktionen |
| Format |
XML über zertifizierte Plattformen |
Flexible, nicht regulierte Formate |
| Nutzung |
Verpflichtend für B2G, geplant für B2B |
Kundenorientiert oder intern |
Hauptmerkmale des lettischen E-Rechnungssystems
Das E-Rechnungssystem Lettlands umfasst:
- Übermittlungsplattformen: E-Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der staatlichen Steuerverwaltung (SRS) autorisiert sind.
- Validierung: Gewährleistet die Einhaltung der Mehrwertsteuergesetze und Pflichtfelder auf der Rechnung.
- Archivierung: Elektronische Speicherung ist gemäß lettischem Steuerrecht für fünf Jahre erforderlich.
E-Rechnungs-Datensatz
E-Rechnungen in Lettland enthalten folgende kritische Daten:
- Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Artikelbeschreibungen, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung oder Dienstleistung.
E-Rechnung über Transaktionstypen hinweg
B2B-Transaktionen:
- Voraussichtlich ab 2025 verpflichtend.
- Verbessert die Mehrwertsteuerkonformität, reduziert Fehler und vereinfacht inländische und grenzüberschreitende Transaktionen.
B2C-Transaktionen:
- Nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, um Transparenz und interne Effizienz zu verbessern.
B2G-Transaktionen:
- Seit 2019 für alle öffentlichen Lieferanten verpflichtend.
- Müssen mit der EU-Norm EN 16931 konform sein und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der lettischen E-Rechnungsvorschriften kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Rechnungsablehnungen: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was zu Zahlungsverspätungen führt.
- Bußgelder: Strafen für die Nichteinhaltung öffentlicher Beschaffungsanforderungen.
- Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen und Rufschädigung führen.
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