Malaysia

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Reguliert durch das Royal Malaysian Customs Department (RMCD). Ziel ist es, die Steuerberichterstattung zu modernisieren, Transparenz zu fördern und die steuerliche Konformität im Einklang mit regionalen Initiativen sicherzustellen.

Umsetzungstimeline

Datum Anforderung Details
2024 (geplant) Einführung des E-Rechnungsrahmens Das RMCD plant einen stufenweisen Ansatz für E-Rechnungen, beginnend mit großen Unternehmen zur Einhaltung der nationalen Steueranforderungen.
2025 (geplant) Pflicht zur E-Rechnung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen müssen elektronische Rechnungen für nationale und grenzüberschreitende Transaktionen ausstellen.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

In Malaysia wird die E-Rechnung voraussichtlich verpflichtend für:
  • Großunternehmen: Frühzeitige Einführung über Pilotprogramme.
  • Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen: Verpflichtet im Rahmen des neuen Systems.
  • Exporteure: Müssen E-Rechnungen für grenzüberschreitende Transaktionen ausstellen.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Erforderlich bei steuerpflichtigen Transaktionen in Malaysia.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Konformität mit den RMCD-Vorschriften Informelle oder kundenorientierte Transaktionen
Format Standardisiertes XML über zertifizierte Plattformen Flexible, nicht regulierte Formate
Verwendung Pflicht bei steuerpflichtigen Transaktionen Optional für den internen Gebrauch

Wichtige Merkmale des malaysischen E-Rechnungssystems

Das System umfasst:
  • Übermittlungsplattformen: Unternehmen müssen Rechnungen im XML-Format über zertifizierte Plattformen einreichen.
  • Validierung: Das RMCD prüft die Konformität und vergibt eine eindeutige Rechnungsnummer (IRN).
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen laut malaysischem Steuerrecht 7 Jahre elektronisch aufbewahrt werden.

Dateninhalte der E-Rechnung

E-Rechnungen in Malaysia enthalten voraussichtlich folgende Pflichtangaben:
  • IDs von Käufer/Verkäufer: Steueridentifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Artikelbeschreibungen, Mengen, Preise, sowie Details zur MwSt./GST.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode.
  • Digitale Signatur: Garantiert Authentizität und Datenintegrität.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Pflicht zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften.
  • Vereinfacht grenzüberschreitende Geschäfte und MwSt.-Rückerstattungen.
B2C-Transaktionen:
  • Noch nicht verpflichtend, wird jedoch zur Steigerung von Transparenz und Prozesseffizienz empfohlen.
B2G-Transaktionen:
  • Pflicht für transaktionsbezogene Geschäfte mit der Regierung zur Sicherstellung von Konformität und Transparenz.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der E-Rechnungsvorschriften in Malaysia kann zu folgenden Konsequenzen führen:
  • Geldstrafen: Bußgelder bei fehlerhafter oder unterlassener Ausstellung und Meldung von E-Rechnungen.
  • Betriebliche Probleme: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen und Geschäftsabläufe stören.
  • Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen und Reputationsschäden führen.
Juni 16, 2025 136
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