Reguliert von der Royal Malaysian Customs Department (RMCD). Ziel ist die Modernisierung der Steuerberichterstattung, die Verbesserung der Transparenz und die Sicherstellung der Steuerkonformität im Einklang mit regionalen Initiativen.
Einführung der verpflichtenden E-Rechnungsstellung in Malaysia
Malaysia führt unter der Aufsicht des LHDN (Inland Revenue Board) ein gestaffeltes E-Invoicing-System ein. Ziel ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und die digitale Berichterstattung zu optimieren.
2024: Ein Pilotprogramm wurde für ausgewählte Unternehmen gestartet. Die Teilnehmer stellen E-Rechnungen in Echtzeit über die nationale Plattform aus und übermitteln die Rechnungsdaten an den LHDN.
2025: Der verpflichtende Übergang beginnt mit Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen RM. Anforderungen beinhalten die Validierung der Rechnungen über das Regierungsportal und strukturierte digitale Formate.
2027: Die E-Rechnungsstellung wird für alle Steuerzahler verpflichtend, einschließlich Einzelpersonen und kleiner Unternehmen.
Wer benötigt E-Rechnungen in Malaysia?
Die E-Rechnungsstellung in Malaysia wird voraussichtlich verpflichtend für:
Großunternehmen: Frühzeitige Einführung über Pilotprogramme.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen: Verpflichtet zur Einhaltung des neuen Rahmens.
Exporteure: Müssen E-Rechnungen für grenzüberschreitende Transaktionen ausstellen.
Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtet bei steuerpflichtigen Transaktionen in Malaysia.
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E-Invoicing vs. E-Billing
Aspekt
E-Invoicing
E-Billing
Zweck
Einhaltung der RMCD-Vorschriften
Informelle oder kundenorientierte Transaktionen
Format
Standardisiertes XML über zertifizierte Plattformen
Flexible, nicht regulierte Formate
Verwendung
Verpflichtend für steuerpflichtige Transaktionen
Optional für internen Gebrauch
Hauptmerkmale des malaysischen E-Invoicing-Systems
Das malaysische E-Invoicing-System umfasst:
Einreichungsplattformen: Unternehmen müssen Rechnungen über zertifizierte Plattformen im XML-Format einreichen.
Validierung: RMCD prüft die Konformität und weist eine eindeutige Rechnungsreferenznummer (IRN) zu.
Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß malaysischem Steuerrecht 7 Jahre elektronisch aufbewahrt werden.
E-Invoicing-Datensatz
E-Rechnungen in Malaysia müssen voraussichtlich folgende Schlüsseldaten enthalten:
IDs von Käufer/Verkäufer: Steueridentifikationsnummern.
Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Stückpreise sowie Umsatzsteuer-/Mehrwertsteuerdaten.
Steuern: Anwendbare Umsatz- oder Mehrwertsteuersätze und -beträge.
Transaktionsdaten: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
Digitale Signatur: Gewährleistet die Echtheit und Datenintegrität.
E-Invoicing nach Transaktionstypen
B2B-Transaktionen:
Verpflichtend zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften.
Erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen und Mehrwertsteuererstattungen.
B2C-Transaktionen:
Noch nicht verpflichtend, aber empfohlen für Transparenz und Prozessoptimierung.
B2G-Transaktionen:
Verpflichtend für geschäftliche Transaktionen mit Behörden zur Sicherstellung von Konformität und Transparenz.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der E-Invoicing-Vorschriften in Malaysia kann zu folgenden Konsequenzen führen:
Bußgelder: Geldstrafen bei nicht ordnungsgemäßer Ausstellung oder Meldung von E-Rechnungen.
Betriebliche Herausforderungen: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen und Geschäftsabläufe stören.
Rechtliche Risiken: Risiko von Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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Juni 16, 2025821
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