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Geregelt durch das Gesetz „Ley Crea y Crece“ und im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ziel ist es, die steuerliche Konformität zu verbessern, Betrug zu reduzieren und Geschäftsprozesse zu vereinfachen.
Spanien bewegt sich in Richtung einer umfassenden Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im öffentlichen und privaten Sektor – vorangetrieben durch nationale Digitalisierungsstrategien und die Angleichung an EU-Standards:
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Spanien

- Januar 2015: Die E-Rechnung wurde für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors in Spanien verpflichtend. Unternehmen müssen das vom Staat genehmigte XML-Format Facturae verwenden und Rechnungen über das FACe-Portal (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) einreichen.
- 29. September 2022: Die spanische Regierung verabschiedete das Gesetz „Ley Crea y Crece“, eine Reform zur Förderung des Unternehmenswachstums und zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Ein zentrales Element ist die Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen – sie gilt für alle spanischen Unternehmen und Selbstständigen.
- Ab 2025: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen Euro sind verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen.
- 2026: Die Verpflichtung wird auf alle weiteren Unternehmen und selbstständig Tätigen ausgeweitet – unabhängig vom Umsatz.
Wer muss in Spanien E-Rechnungen verwenden?
- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtet zur Ausstellung von E-Rechnungen über FACe.
- Großunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Mio. € müssen der kommenden B2B-E-Rechnungspflicht nachkommen.
- Exporteure: Für Transaktionen mit grenzüberschreitender Umsatzsteuerpflicht ist die E-Rechnung verpflichtend.
- Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Geschäfte mit spanischen Behörden ausstellen, wenn sie in Spanien umsatzsteuerlich registriert sind.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Konformität mit spanischen und EU-Vorschriften | Informelle oder interne Transaktionen |
Validierung | Echtzeit über FACe- oder SII-Plattformen | Keine Validierung |
Format | Facturae XML | Flexible, nicht regulierte Formate |
Archivierung | Pflicht für sechs Jahre | Optional |
Wichtige Merkmale des spanischen E-Rechnungssystems
- Einreichungsplattformen: Rechnungen müssen für öffentliche Aufträge über FACe und für Umsatzsteuerberichte über SII eingereicht werden.
- Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder, digitale Signaturen und Umsatzsteuerregeln eingehalten werden.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß den spanischen Steuervorschriften für 6 Jahre elektronisch gespeichert werden.
Datensätze der E-Rechnung
- Käufer-/Verkäufer-IDs: NIF (Steueridentifikationsnummern).
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Einzelpostenbeschreibung, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
- Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Gewährleisten die Authentizität und Integrität der Rechnung.
E-Rechnung nach Transaktionstypen
B2B-Transaktionen- Die kommende Verpflichtung macht die E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen verbindlich.
- Integration mit AEAT für die Echtzeitmeldung der Umsatzsteuer.
- Für B2C-Transaktionen ist die E-Rechnung nicht verpflichtend, wird aber zur Erhöhung der Transparenz und zur Vereinfachung der Steuererklärung empfohlen.
- Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen über die FACe-Plattform.
- Rechnungen müssen den Facturae-Standards entsprechen und eine digitale Signatur enthalten.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Bußgelder: Bis zu 10.000 € pro Verstoß bei Nichterfüllung öffentlicher Anforderungen.
- Betriebliche Verzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können zu Zahlungsverzögerungen und angespannten Kundenbeziehungen führen.
- Rechtliche Risiken: Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholter Nichteinhaltung.
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