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Geregelt durch das Gesetz "Ley Crea y Crece" und im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ziel ist es, die Steuerkonformität zu verbessern, Betrug zu reduzieren und Geschäftsprozesse zu optimieren.

Implementierungszeitplan

Datum Phase Details
18. Januar 2015 Verpflichtend für öffentliche Auftragnehmer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Lieferanten öffentlicher Verwaltungen über FACe (Factura Electrónica).
1. Juli 2017 Sofortige Bereitstellung von Informationen (SII) Einführung der Sofortigen Informationsbereitstellung (SII) für Großunternehmen und umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sonderregelungen.
2024 (Erwartet) Verpflichtende B2B-E-Rechnung Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen €, kleinere Unternehmen folgen später.

Wer muss E-Rechnungen verwenden?

  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtet, E-Rechnungen über FACe auszustellen.
  • Großunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Mio. € müssen die kommende B2B-E-Rechnungspflicht einhalten.
  • Exporteure: Elektronische Rechnungen sind bei grenzüberschreitenden Transaktionen zur Umsatzsteuererklärung verpflichtend.
  • Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit spanischen öffentlichen Einrichtungen ausstellen, wenn sie in Spanien umsatzsteuerlich registriert sind.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung spanischer und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Validierung In Echtzeit über FACe- oder SII-Plattformen Keine Validierung
Format Facturae XML Flexible, nicht regulierte Formate
Archivierung Pflicht für sechs Jahre Optional

Wichtige Merkmale des spanischen E-Rechnungssystems

  • Übermittlungsplattformen: Rechnungen müssen über FACe (öffentlicher Sektor) oder SII (USt.-Meldung) eingereicht werden.
  • Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder, digitale Signatur und USt.-Vorgaben eingehalten werden.
  • Archivierung: Elektronische Rechnungen müssen gemäß spanischem Steuerrecht sechs Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden.

Datensatz der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: NIF (Steueridentifikationsnummern).
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Einzelpostenbeschreibungen, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferdetails: Gewährleistung der Authentizität und Integrität der Rechnung.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen
  • Die bevorstehende Vorschrift wird E-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen verpflichtend machen.
  • Integriert mit der AEAT für Echtzeit-USt.-Meldung.
B2C-Transaktionen
  • Für B2C-Transaktionen ist E-Rechnung nicht verpflichtend, wird jedoch zur Verbesserung der Transparenz und Vereinfachung der Steuerberichterstattung empfohlen.
B2G-Transaktionen
  • Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Verwaltungen über die FACe-Plattform.
  • Rechnungen müssen dem Facturae-Standard entsprechen und eine digitale Signatur enthalten.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: Bis zu 10.000 € pro Verstoß bei Nichteinhaltung öffentlicher Vorgaben.
  • Betriebliche Verzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können zu Zahlungsrückständen und Kundenproblemen führen.
  • Rechtliche Risiken: Steuerprüfungen und Imageschäden bei wiederholter Nichteinhaltung.
Juni 16, 2025 126
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