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Geregelt durch das Gesetz "Ley Crea y Crece" und im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ziel ist es, die Steuerkonformität zu verbessern, Betrug zu reduzieren und Geschäftsprozesse zu optimieren.
Implementierungszeitplan
Datum | Phase | Details |
18. Januar 2015 | Verpflichtend für öffentliche Auftragnehmer | Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Lieferanten öffentlicher Verwaltungen über FACe (Factura Electrónica). |
1. Juli 2017 | Sofortige Bereitstellung von Informationen (SII) | Einführung der Sofortigen Informationsbereitstellung (SII) für Großunternehmen und umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sonderregelungen. |
2024 (Erwartet) | Verpflichtende B2B-E-Rechnung | Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen €, kleinere Unternehmen folgen später. |
Wer muss E-Rechnungen verwenden?
- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtet, E-Rechnungen über FACe auszustellen.
- Großunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Mio. € müssen die kommende B2B-E-Rechnungspflicht einhalten.
- Exporteure: Elektronische Rechnungen sind bei grenzüberschreitenden Transaktionen zur Umsatzsteuererklärung verpflichtend.
- Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit spanischen öffentlichen Einrichtungen ausstellen, wenn sie in Spanien umsatzsteuerlich registriert sind.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung spanischer und EU-Vorschriften | Informelle oder interne Transaktionen |
Validierung | In Echtzeit über FACe- oder SII-Plattformen | Keine Validierung |
Format | Facturae XML | Flexible, nicht regulierte Formate |
Archivierung | Pflicht für sechs Jahre | Optional |
Wichtige Merkmale des spanischen E-Rechnungssystems
- Übermittlungsplattformen: Rechnungen müssen über FACe (öffentlicher Sektor) oder SII (USt.-Meldung) eingereicht werden.
- Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder, digitale Signatur und USt.-Vorgaben eingehalten werden.
- Archivierung: Elektronische Rechnungen müssen gemäß spanischem Steuerrecht sechs Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden.
Datensatz der E-Rechnung
- Käufer-/Verkäufer-IDs: NIF (Steueridentifikationsnummern).
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Einzelpostenbeschreibungen, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
- Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferdetails: Gewährleistung der Authentizität und Integrität der Rechnung.
E-Rechnung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen- Die bevorstehende Vorschrift wird E-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen verpflichtend machen.
- Integriert mit der AEAT für Echtzeit-USt.-Meldung.
- Für B2C-Transaktionen ist E-Rechnung nicht verpflichtend, wird jedoch zur Verbesserung der Transparenz und Vereinfachung der Steuerberichterstattung empfohlen.
- Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Verwaltungen über die FACe-Plattform.
- Rechnungen müssen dem Facturae-Standard entsprechen und eine digitale Signatur enthalten.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Bußgelder: Bis zu 10.000 € pro Verstoß bei Nichteinhaltung öffentlicher Vorgaben.
- Betriebliche Verzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können zu Zahlungsrückständen und Kundenproblemen führen.
- Rechtliche Risiken: Steuerprüfungen und Imageschäden bei wiederholter Nichteinhaltung.
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