Spanien

Provinzen
General
Provinzen
Allgemein
About
General
About
Allgemein
Allgemein
Allgemein
Geregelt durch das Gesetz „Ley Crea y Crece“ und im Einklang mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ziel ist es, die steuerliche Konformität zu verbessern, Betrug zu reduzieren und Geschäftsprozesse zu vereinfachen.

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Spanien

Spain e-invoicing Spanien bewegt sich in Richtung einer umfassenden Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im öffentlichen und privaten Sektor – vorangetrieben durch nationale Digitalisierungsstrategien und die Angleichung an EU-Standards:
  • Januar 2015: Die E-Rechnung wurde für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors in Spanien verpflichtend. Unternehmen müssen das vom Staat genehmigte XML-Format Facturae verwenden und Rechnungen über das FACe-Portal (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) einreichen.
  • 29. September 2022: Die spanische Regierung verabschiedete das Gesetz „Ley Crea y Crece“, eine Reform zur Förderung des Unternehmenswachstums und zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Ein zentrales Element ist die Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen – sie gilt für alle spanischen Unternehmen und Selbstständigen.
  • Ab 2025: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen Euro sind verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen.
  • 2026: Die Verpflichtung wird auf alle weiteren Unternehmen und selbstständig Tätigen ausgeweitet – unabhängig vom Umsatz.

Wer muss in Spanien E-Rechnungen verwenden?

  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtet zur Ausstellung von E-Rechnungen über FACe.
  • Großunternehmen: Unternehmen mit einem Umsatz von über 8 Mio. € müssen der kommenden B2B-E-Rechnungspflicht nachkommen.
  • Exporteure: Für Transaktionen mit grenzüberschreitender Umsatzsteuerpflicht ist die E-Rechnung verpflichtend.
  • Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Geschäfte mit spanischen Behörden ausstellen, wenn sie in Spanien umsatzsteuerlich registriert sind.
Möchten Sie die E-Rechnung vereinfachen und Ihr Unternehmen sicher skalieren? Request a fee quote und entdecken Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die sich an Ihre Arbeitsabläufe anpasst, PEPPOL und nationale Systeme unterstützt und mit Ihrem Unternehmen wächst.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Konformität mit spanischen und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Validierung Echtzeit über FACe- oder SII-Plattformen Keine Validierung
Format Facturae XML Flexible, nicht regulierte Formate
Archivierung Pflicht für sechs Jahre Optional

Wichtige Merkmale des spanischen E-Rechnungssystems

  • Einreichungsplattformen: Rechnungen müssen für öffentliche Aufträge über FACe und für Umsatzsteuerberichte über SII eingereicht werden.
  • Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder, digitale Signaturen und Umsatzsteuerregeln eingehalten werden.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß den spanischen Steuervorschriften für 6 Jahre elektronisch gespeichert werden.

Datensätze der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: NIF (Steueridentifikationsnummern).
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Einzelpostenbeschreibung, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Umsatzsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Gewährleisten die Authentizität und Integrität der Rechnung.

E-Rechnung nach Transaktionstypen

B2B-Transaktionen
  • Die kommende Verpflichtung macht die E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen verbindlich.
  • Integration mit AEAT für die Echtzeitmeldung der Umsatzsteuer.
B2C-Transaktionen
  • Für B2C-Transaktionen ist die E-Rechnung nicht verpflichtend, wird aber zur Erhöhung der Transparenz und zur Vereinfachung der Steuererklärung empfohlen.
B2G-Transaktionen
  • Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen über die FACe-Plattform.
  • Rechnungen müssen den Facturae-Standards entsprechen und eine digitale Signatur enthalten.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: Bis zu 10.000 € pro Verstoß bei Nichterfüllung öffentlicher Anforderungen.
  • Betriebliche Verzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können zu Zahlungsverzögerungen und angespannten Kundenbeziehungen führen.
  • Rechtliche Risiken: Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholter Nichteinhaltung.
Bleiben Sie der E-Rechnungsregulierung einen Schritt voraus – mit unserer benutzerfreundlichen Plattform. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Demo und erfahren Sie, wie wir Ihre Rechnungsprozesse vereinfachen und die vollständige Einhaltung der E-Rechnungsvorschriften in Spanien sicherstellen können.
Juni 16, 2025 217
Teilen an:
Abonnieren Sie den Newsletter Kein Spam, nur interessante Nachrichten
Email Abonnieren