E-Rechnung Spanien

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Update-Hinweis – Dezember 2025

Spanien hat die verpflichtende Einführung der zertifizierten B2B-E-Rechnungssoftware (Verifactu-System) offiziell auf 2027 verschoben. Neue Fristen:
  • 1. Januar 2027 – Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen
  • 1. Juli 2027 – Selbstständige (autónomos) und Steuerpflichtige der Einkommensteuer
Unternehmen, die bereits das SII-System (Immediate Supply of Information) nutzen, bleiben von den Verifactu-Anforderungen ausgenommen.

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Spanien

Spanien bewegt sich in Richtung einer umfassenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen und privaten Sektor, angetrieben durch nationale Digitalisierungsstrategien und die Angleichung an EU-Standards:
  • Januar 2015: E-Rechnungen wurden für alle Lieferanten des spanischen öffentlichen Sektors verpflichtend. Unternehmen müssen das staatlich genehmigte Facturae-XML-Format verwenden und Rechnungen über das FACe-Portal (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) einreichen.
  • 29. September 2022: Die spanische Regierung verabschiedete das Gesetz „Ley Crea y Crece“, eine Reform zur Förderung des Unternehmenswachstums und zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Ein zentraler Bestandteil ist die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen, gültig für alle spanischen Unternehmen und Freiberufler.
  • Ab 2025: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 8 Mio. € müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen und empfangen.
  • Aktualisierte Frist — Verpflichtende B2B-E-Rechnung (Verifactu-System): Aufgrund eines im Dezember 2025 erlassenen Regierungsdekrets wurde die Verpflichtung zur Nutzung zertifizierter Rechnungssoftware, die mit der AEAT verbunden ist (Verifactu), verschoben: 1. Januar 2027: Für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen; 1. Juli 2027: Für autónomos und Einkommensteuerpflichtige. Unternehmen, die bereits Rechnungen über SII melden, bleiben von Verifactu ausgenommen.

Wer muss in Spanien E-Rechnungen ausstellen?

  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtet, E-Rechnungen über FACe einzureichen.
  • Großunternehmen: Firmen mit einem Umsatz > 8 Mio. € müssen die bevorstehende B2B-E-Rechnungspflicht erfüllen.
  • Exporteure: E-Rechnungen sind verpflichtend bei Transaktionen mit grenzüberschreitender Umsatzsteuererklärung.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit spanischen öffentlichen Einrichtungen ausstellen, sofern sie in Spanien umsatzsteuerregistriert sind.
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E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung spanischer und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Validierung Echtzeitvalidierung über FACe oder SII Keine Validierung
Format Facturae XML Flexible, nicht regulierte Formate
Archivierung 6 Jahre gesetzlich vorgeschrieben Optional

Wesentliche Merkmale des spanischen E-Rechnungssystems

  • Übermittlungsplattformen: Rechnungen müssen über FACe für öffentliche Aufträge oder über SII für die Umsatzsteuererklärung übermittelt werden.
  • Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder, digitale Signaturen und Umsatzsteuervorschriften eingehalten werden.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen 6 Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden, entsprechend dem spanischen Steuerrecht.

E-Rechnungsdaten

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: NIF (Steueridentifikationsnummern).
  • Rechnungsangaben: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Positionsbeschreibungen, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferdetails: Gewährleisten die Echtheit und Integrität der Rechnung.

E-Rechnung nach Transaktionstypen

B2B-Transaktionen
  • Das kommende Mandat wird E-Rechnungen für alle B2B-Transaktionen verpflichtend machen.
  • Integriert mit der AEAT für die Echtzeit-Umsatzsteuerberichterstattung.
B2C-Transaktionen
  • E-Rechnung ist für B2C-Transaktionen nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, um Transparenz und Steuervereinfachung zu fördern.
B2G-Transaktionen
  • Verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Verwaltungen über die FACe-Plattform.
  • Rechnungen müssen dem Facturae-Standard entsprechen und eine digitale Signatur enthalten.

Strafen bei Nichtbefolgung

  • Bußgelder: Bis zu 10.000 € pro Verstoß bei Nichteinhaltung der Anforderungen des öffentlichen Sektors.
  • Betriebliche Verzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können zu Zahlungsverspätungen und belasteten Kundenbeziehungen führen.
  • Rechtliche Risiken: Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholter Nichtbefolgung.
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Juni 16, 2025 799
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