China wendet derzeit weder die EU-DAC7 noch das OECD-MRDP als eigenständiges Meldesystem an. Allerdings hat China Pläne angekündigt, Vorschriften zur Meldung von Informationen über digitale Plattformen (Digital Platform Information, DPI) einzuführen, die sich grundsätzlich am OECD-MRDP orientieren und teilweise von der EU-DAC7 inspiriert sind. Der Fokus liegt dabei auf einer erweiterten Datenerhebung durch digitale Plattformen.
Anstelle von DAC7 wendet China eine Kombination aus folgenden Maßnahmen an:
- plattformbasierten steuerlichen Meldepflichten nach nationalem Steuerrecht
- umfassenden Mehrwertsteuer-Compliance- und Quellensteuerpflichten
- Datenoffenlegungspflichten, die Online-Plattformen von den Steuerbehörden auferlegt werden
Der chinesische Ansatz unterscheidet sich von der DAC7 der EU und des Vereinigten Königreichs dadurch, dass die Meldungen in erster Linie national ausgerichtet, plattformzentriert und durch Steuerverwaltung und Daten-Governance-Regeln durchgesetzt werden, anstatt durch automatische grenzüberschreitende DAC7-Austauschmechanismen.
Wer sich in China registrieren und melden muss
China verlangt keine Registrierung nach DAC7 oder MRDP. Stattdessen können digitale Plattformen, die in China tätig sind oder den chinesischen Markt ansprechen, folgenden Verpflichtungen unterliegen:
- Mehrwertsteuer-Registrierungspflichten
- Meldepflichten für Plattformbetreiber gegenüber den chinesischen Steuerbehörden
- Pflichten zur Einbehaltung und Abführung von Einnahmen der Verkäufer
- Datenoffenlegungspflichten nach Steuer- und E-Commerce-Vorschriften
Die zuständige Behörde ist die State Taxation Administration (STA).
Ausländische digitale Plattformen können in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie:
- Transaktionen mit chinesischen Kunden oder Verkäufern ermöglichen
- eine steuerliche Präsenz oder eine Mehrwertsteuer-Registrierungspflicht in China haben
- als Betreiber eines digitalen Marktplatzes gelten, der die chinesische Steuererhebung beeinflusst
Wir können Sie registrieren. Alle erforderlichen Steuernummern und Konten – vollständig aus einer Hand. Jetzt registrieren
Ausgeschlossene Plattformbetreiber in China
China sieht keine Ausschlüsse von Plattformbetreibern nach dem Vorbild von DAC7 oder MRDP vor.
Es existiert kein formaler Ausschlussrahmen auf Basis von DAC7-Konzepten wie kleinen Plattformen oder börsennotierten Unternehmen. Stattdessen gilt:
- die Pflichten hängen davon ab, ob die Plattform steuerpflichtige Transaktionen vermittelt
- Mehrwertsteuer- und Quellensteuerregelungen bestimmen den Anwendungsbereich
- Plattformen ohne auf China ausgerichtete Tätigkeit bleiben in der Regel außerhalb des Anwendungsbereichs
Ausschlüsse werden anhand lokaler steuerlicher Anknüpfungspunkte und Mehrwertsteuervorschriften beurteilt, nicht anhand einer Verkäuferkategorisierung.
DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern in China
In China gibt es kein DAC7- oder MRDP-Registrierungsverfahren.
Plattformen müssen stattdessen möglicherweise folgende Schritte durchführen:
- Mehrwertsteuer-Registrierung oder vereinfachte Mehrwertsteuererklärungen
- Registrierung als Plattformbetreiber bei lokalen Steuerbehörden
- Registrierung für die Einbehaltung und Meldung von Verkäufererlösen
China hat offizielle Leitlinien zur Stärkung der Meldung und des Datenaustauschs durch digitale Plattformen veröffentlicht, wobei eine schrittweise Umsetzung erwartet wird, während MRDP-orientierte Regelungen entwickelt werden.
Meldepflichtige Tätigkeiten in China
| Art der Tätigkeit |
DAC7- / MRDP-Meldung |
Regelung in China |
| Verkauf von Waren |
Keine MRDP-Meldung |
Mehrwertsteuer-Meldung und mögliche Datenoffenlegung durch die Plattform |
| Vermietung von unbeweglichem Vermögen |
Keine MRDP-Meldung |
Mehrwertsteuerpflichten bei in China gelegenem Eigentum |
| Persönliche Dienstleistungen |
Keine MRDP-Meldung |
Pflichten zur Einkommensteuer und Quellensteuer |
| Transportdienstleistungen |
Keine MRDP-Meldung |
Mehrwertsteuer und sektorspezifische Meldepflichten |
| Digitale Dienstleistungen |
Keine MRDP-Meldung |
Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen und Plattformmeldungen |
Auch ohne DAC7-Meldungen müssen Plattformen sicherstellen, dass genaue transaktionsbezogene Daten für chinesische Steuerprüfungen und Meldeanforderungen verfügbar sind.
Ausgeschlossene Verkäufer in China
China wendet keine DAC7-typischen Verkäuferklassifizierungen wie ausgeschlossene Verkäufer oder Hochvolumenschwellen an.
Stattdessen gilt:
- Mehrwertsteuer-Schwellenwerte für Kleinunternehmer
- mögliche Steuerbefreiungen für bestimmte geringwertige Transaktionen
- Einkommensteuerbefreiungen abhängig vom Verkäuferstatus und der Art der Tätigkeit
Verkäuferausschlüsse werden nach Mehrwertsteuer- und Einkommensteuerrecht beurteilt, nicht nach der Logik der DAC7.
Melde- und Einreichungsfristen in China
China legt keine jährlichen Meldefristen nach DAC7 oder MRDP fest.
Plattformen müssen jedoch folgende Anforderungen erfüllen:
- monatliche oder vierteljährliche Mehrwertsteuer-Meldezeiträume
- laufende Übermittlung von Transaktionsdaten auf Anfrage
- Registrierungsfristen, die durch steuerpflichtige Tätigkeiten ausgelöst werden
Diese Verpflichtungen sind von den CRS- oder AEOI-Rahmenwerken getrennt und konzentrieren sich auf die nationale Steuerdurchsetzung.
Benötigen Sie auch DAC7-Meldungen? Wir strukturieren Ihre Daten und reichen sie fristgerecht ein. DAC7-Meldung ansehen
Liste der Partnerjurisdiktionen
China nimmt derzeit nicht an automatischen DAC7- oder OECD-MRDP-Austauschmechanismen für die Meldung digitaler Plattformen teil.
Für die internationale Zusammenarbeit stützt sich China auf:
- die CRS- und AEOI-Rahmenwerke für Informationen zu Finanzkonten
- bilaterale Steuerabkommen und den Informationsaustausch auf Anfrage
Eine zukünftige Teilnahme an MRDP-ähnlichen Austauschsystemen wurde auf OECD-Ebene diskutiert, jedoch wurden bislang keine verbindlichen Umsetzungstermine offiziell bekannt gegeben.