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DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die den Austausch von Informationen zwischen den nationalen Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten regelt. Ab dem 1. Januar 2023 trat DAC7 in Kraft und legt Anmelde- und Meldepflichten für Plattformbetreiber fest, die in der EU tätig sind. Um den vollständigen Umfang der DAC7-Compliance und deren Auswirkungen auf Plattformbetreiber besser zu verstehen, besuchen Sie unsere Seite zur DAC7-Berichterstattung.
Registrierung in der EU
Plattformbetreiber, die in einem EU-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind oder in einem EU-Mitgliedstaat registriert, verwaltet oder eine feste Niederlassung haben, müssen sich registrieren. Darüber hinaus müssen Nicht-EU-Plattformbetreiber, die kommerzielle Aktivitäten innerhalb der Union durchführen, sich in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Weitere Informationen zum Registrierungsprozess gemäß DAC7 finden Sie in unserem Leitfaden zur DAC7-Registrierung.Betreiber, die sich nicht in der EU registrieren müssen
Plattformen, die nicht die Kriterien für eine EU-Steueransässigkeit erfüllen, keine Verwaltungs- oder Repräsentanzbüros in der EU haben oder keine Geschäftstätigkeiten in der Union ausüben, sind von dieser Anforderung ausgenommen.Steuerliche Registrierung von Plattformbetreibern in der EU
Nicht-EU-Plattformbetreiber, die kommerzielle Aktivitäten in der EU durchführen, müssen sich in einem festgelegten EU-Mitgliedstaat registrieren und Berichte einreichen. Dies kann gemäß DAC7 erfolgen, und Sie können mehr darüber erfahren, wie Sie diese Registrierung verwalten können, indem Sie unsere Seite zur DAC7-Registrierung besuchen.Arten von Aktivitäten, die der Meldung in der EU unterliegen
Aktivitäten, die gemäß DAC7 gemeldet werden müssen, umfassen:- Vermietung von Immobilien
- Persönliche Dienstleistungen
- Verkauf von Waren
- Vermietung von Verkehrsmitteln
Fristen für die DAC7-Berichterstattung in der EU
Die Frist für die jährliche DAC7-Erklärung für 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten ist der 31. Januar 2025. Derzeit gibt es eine einheitliche Frist in allen EU-Mitgliedstaaten. Einige Länder können diese Frist jedoch bis Februar oder März verlängern. Weitere Informationen zu wichtigen Fristen und anderen Fragen zur DAC7-Berichterstattung finden Sie auf unserer Seite zur DAC7-Berichterstattung.
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