EU

Provinzen
General
Provinzen
Allgemein
About
General
About
Allgemein
Allgemein
Allgemein
DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die den Austausch von Informationen zwischen den nationalen Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten regelt. Ab dem 1. Januar 2023 trat DAC7 in Kraft und legt Anmelde- und Meldepflichten für Plattformbetreiber fest, die in der EU tätig sind. Um den vollständigen Umfang der DAC7-Compliance und deren Auswirkungen auf Plattformbetreiber besser zu verstehen, besuchen Sie unsere Seite zur DAC7-Berichterstattung.

Registrierung in der EU

Plattformbetreiber, die in einem EU-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind oder in einem EU-Mitgliedstaat registriert, verwaltet oder eine feste Niederlassung haben, müssen sich registrieren. Darüber hinaus müssen Nicht-EU-Plattformbetreiber, die kommerzielle Aktivitäten innerhalb der Union durchführen, sich in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Weitere Informationen zum Registrierungsprozess gemäß DAC7 finden Sie in unserem Leitfaden zur DAC7-Registrierung.

Betreiber, die sich nicht in der EU registrieren müssen

Plattformen, die nicht die Kriterien für eine EU-Steueransässigkeit erfüllen, keine Verwaltungs- oder Repräsentanzbüros in der EU haben oder keine Geschäftstätigkeiten in der Union ausüben, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Steuerliche Registrierung von Plattformbetreibern in der EU

Nicht-EU-Plattformbetreiber, die kommerzielle Aktivitäten in der EU durchführen, müssen sich in einem festgelegten EU-Mitgliedstaat registrieren und Berichte einreichen. Dies kann gemäß DAC7 erfolgen, und Sie können mehr darüber erfahren, wie Sie diese Registrierung verwalten können, indem Sie unsere Seite zur DAC7-Registrierung besuchen.

Arten von Aktivitäten, die der Meldung in der EU unterliegen

Aktivitäten, die gemäß DAC7 gemeldet werden müssen, umfassen:
  • Vermietung von Immobilien
  • Persönliche Dienstleistungen
  • Verkauf von Waren
  • Vermietung von Verkehrsmitteln
Um die weiteren Auswirkungen dieser Meldepflichten auf Ihr Geschäft zu verstehen, besuchen Sie unsere Seite zur Marktsteuerverwaltung, die die Verpflichtungen von Plattformbetreibern in der EU behandelt.

Fristen für die DAC7-Berichterstattung in der EU

Die Frist für die jährliche DAC7-Erklärung für 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten ist der 31. Januar 2025. Derzeit gibt es eine einheitliche Frist in allen EU-Mitgliedstaaten. Einige Länder können diese Frist jedoch bis Februar oder März verlängern. Weitere Informationen zu wichtigen Fristen und anderen Fragen zur DAC7-Berichterstattung finden Sie auf unserer Seite zur DAC7-Berichterstattung.
Januar 22, 2025 94
Teilen an:
Abonnieren Sie den Newsletter Kein Spam, nur interessante Nachrichten
Email Abonnieren