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Die britischen Meldevorschriften für digitale Plattformen, die für das Kalenderjahr 2024 gelten, spiegeln die EU-Richtlinie DAC7 wider und basieren auf den OECD-Musterregeln. Sie verpflichten Plattformbetreiber, die relevante Tätigkeiten erleichtern (z. B. Warenverkäufe, Dienstleistungen oder Vermietungen), dazu, Informationen über Verkäufer an HMRC zu melden. Der erste Meldezeitraum ist 2024; die Berichte sind bis zum 31. Januar 2025 fällig. Anders als in der EU, die 2023 mit der DAC7-Berichterstattung begann, setzte das Vereinigte Königreich diese Regeln ein Jahr später um. Dieser Leitfaden beschreibt, wer sich registrieren muss, meldepflichtige Aktivitäten, Ausnahmen, Registrierungsprozesse, Fristen und Partnerjurisdiktionen für den Informationsaustausch.
Meldeangaben:
Wer muss sich registrieren und melden?
Ein Reporting Platform Operator (RPO) ist jede Einheit (ansässig oder nicht ansässig), die eine digitale Plattform bereitstellt (z. B. Website, App oder Software), über die Verkäufer mit Kunden für relevante Tätigkeiten zusammengebracht werden. Dies umfasst:- Im Vereinigten Königreich ansässige Plattformen (basierend auf Gründung, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte)
- Nicht ansässige Plattformen, die Folgendes erleichtern:
- Tätigkeiten von im Vereinigten Königreich ansässigen Verkäufern
- Vermietung von unbeweglichem Vermögen (z. B. Immobilien), das sich im Vereinigten Königreich befindet
- Tätigkeiten von Verkäufern, die in einer Partnerjurisdiktion ansässig sind (z. B. EU-Länder mit Austauschabkommen)
- Beispiele: eBay, Airbnb, Uber, Upwork oder Etsy, die Verkäufe, Vermietungen oder Dienstleistungen vermitteln
- Auf der Plattform registriert
- Im Vereinigten Königreich oder in einer Partnerjurisdiktion ansässig
- Mit relevanten Tätigkeiten (siehe unten) befasst und dafür eine Gegenleistung (Zahlungen) erhaltend
- Häufige Bezeichnungen auf Plattformen für Verkäufer: „Partners“, „Creators“, „Drivers“, „Hosts“, „Couriers“ usw.
- Auch Plattformen mit minimaler Aktivität im Vereinigten Königreich müssen melden, wenn sie die RPO-Kriterien erfüllen
- Nichtansässige in Partnerjurisdiktionen (z. B. EU) können wählen, im Vereinigten Königreich zu melden, anstatt in ihrer Heimatjurisdiktion, um Doppelmeldungen zu vermeiden, gemäß gegenseitigen Vereinbarungen
Ausgenommene Plattformbetreiber
Bestimmte Plattformen sind von der Einstufung als RPO oder von Meldepflichten ausgenommen:- Gemeinnützige Plattformen: Plattformen, bei denen Verkäufer aus einer Gegenleistung keinen Gewinn erzielen können (z. B. kostenlose Kleinanzeigen wie Craigslist ohne Monetarisierung)
- Nicht relevante Plattformen: Plattformen, die keine relevanten Tätigkeiten erleichtern (z. B. reine Werbe- oder Zahlungsabwicklungsplattformen wie PayPal ohne Matching von Verkäufer und Kunde)
- Keine meldepflichtigen Verkäufer: Plattformen ohne Verkäufer, die die Ansässigkeits- oder Tätigkeitkriterien erfüllen (z. B. alle Verkäufer aus Nicht-Partnerjurisdiktionen wie Brasilien, ohne Vermietungen von UK-Immobilien)
- Antrag auf Befreiung: Plattformen müssen bei HMRC den Status „ausgenommen“ beantragen und Nachweise vorlegen (z. B. keine meldepflichtigen Verkäufer oder keine Gewinnerzielung)
DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern
Alle RPOs müssen sich bei HMRC registrieren, um eine Referenznummer für Plattformbetreiber zur Meldung zu erhalten:- Vorgehen:
- Im Vereinigten Königreich Ansässige: Registrierung über HMRC’s Government Gateway oder Business Tax Account unter https://www.gov.uk/log-in-register-hmrc-online-services
- Nichtansässige: Nutzung des Registrierungsformulars für nichtansässige Plattformbetreiber (verfügbar über die internationalen Steuerdienste von HMRC)
- Keine spezifische Frist: Die Registrierung muss vor Einreichung des ersten Berichts oder eines Befreiungsschreibens erfolgen. HMRC empfiehlt die Registrierung bis zum 31. Dezember des meldepflichtigen Jahres, um die Compliance sicherzustellen
- Kein Umsatzschwellenwert: Anders als bei der Registrierung für GST/HST oder USt gibt es keinen Umsatzschwellenwert für Meldepflichten
- Strafen: Unterlassene Registrierung oder Meldung kann zu Geldbußen führen (z. B. bis zu 5.000 £ für Nichtregistrierung plus tägliche Strafzahlungen)
Arten von Tätigkeiten, die gemeldet werden müssen
RPOs müssen die folgenden relevanten Tätigkeiten melden, die von meldepflichtigen Verkäufern erbracht werden:Tätigkeitsart | Beschreibung | Beispiele | Schwellenwerte/Ausnahmen |
Verkauf von Waren | Verkauf physischer oder digitaler Güter. | eBay-Verkäufe, Etsy-Handarbeiten, digitale Downloads. | De minimis: Befreiung bei <30 Aktivitäten und ≤ €2,000 (~£1,700) jährlicher Gesamtgegenleistung. |
Persönliche Dienstleistungen | Zeit- oder aufgabenbasierte Dienstleistungen (ohne Arbeitnehmerarbeit). | Freelancing (Upwork), Ridesharing (Uber), Nachhilfe. | Kein De-minimis-Schwellenwert; alle meldepflichtig. |
Vermietung von unbeweglichem Vermögen | Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. | Airbnb, Booking.com-Vermietungen. | Kein De minimis; Adresse der Immobilie und Miettage angeben. |
Vermietung von Transportmitteln | Vermietung von Fahrzeugen (z. B. Autos, Fahrräder, Boote). | Turo-Autovermietung, Bike-Sharing-Plattformen. | Kein De-minimis-Schwellenwert. |
- Gesamtgegenleistung je Quartal (netto nach Gebühren/Steuern)
- Anzahl relevanter Tätigkeiten
- Identifizierung des Verkäufers: Name, Anschrift, TIN, Geburtsdatum (bei natürlichen Personen), Finanzkontodaten, Ansässigkeit
- Bei Immobilienvermietungen: Adresse, Grundbuchnummer (falls verfügbar), Miettage, Immobilientyp
Ausgenommene Verkäufer
Bestimmte Verkäufer sind von der Meldung ausgenommen, auch wenn sie auf einer Plattform aktiv sind:- Kleinverkäufer von Waren: Natürliche oder juristische Personen mit <30 relevanten Aktivitäten und einer jährlichen Gesamtgegenleistung ≤ €2,000 (~£1,700) — nur für Warenverkäufe (nicht für Dienstleistungen oder Vermietungen)
- Großvermieter: Juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften), die an derselben Adresse im Jahr >2,000 relevante Vermietungsleistungen für unbewegliches Vermögen erbringen
- Ausgeschlossene Einheiten: Staatliche Stellen, börsennotierte Unternehmen oder deren verbundene Einheiten
- Nichtansässige Verkäufer (eingeschränkt): Verkäufer mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreichs oder der Partnerjurisdiktionen (z. B. Brasilien, sofern keine UK-Immobilien vermietet werden) sind nicht meldepflichtig
Fristen für Meldungen im Vereinigten Königreich
- 31. Dezember (jährlich):
- Durchführung der Due-Diligence bei Verkäuferdaten abschließen (z. B. TINs mit öffentlichen Validatoren prüfen)
- Mitteilung an HMRC zum Status „ausgenommener Plattformbetreiber“ einreichen (falls zutreffend)
- 31. Januar (jährlich):
- DAC7-äquivalenten Bericht für das vorherige Kalenderjahr bei HMRC einreichen (z. B. Bericht 2024 fällig am 31. Januar 2025)
- Den meldepflichtigen Verkäufern Berichtskopien (Übersicht zu Gegenleistung/Aktivitäten) bereitstellen
- Einreichungsmethode: Elektronische Übermittlung im XML-Schema (max. 100 MB) über HMRC’s Government Gateway oder die Plattform „Making Tax Digital for Business“. Nichtansässige benötigen ggf. einen Web Access Code
- Übergangserleichterung (2024): Due-Diligence für Verkäufer vor 2024 kann bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden
- Internationaler Austausch: HMRC tauscht Daten mit Partnerjurisdiktionen bis zum 30. April aus (z. B. April 2025 für 2024-Daten)
- Strafen: Verspätete, ungenaue oder fehlende Berichte können zu Bußgeldern führen (z. B. anfänglich 5.000 £, plus 100 £/Tag bei fortgesetzter Nichterfüllung)
Liste der Partnerjurisdiktionen
Partnerjurisdiktionen sind Länder mit gleichwertigen OECD/DAC7-Regeln und Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch mit dem Vereinigten Königreich. Stand Oktober 2025 zählen dazu:- Alle 27 EU-Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Frankreich, Niederlande usw.)
- Nicht-EU-Länder: Kanada, Australien und andere mit OECD-konformen Regeln und Austauschabkommen (Liste vorbehaltlich Aktualisierung durch HMRC)
- Zweck: Britische RPOs müssen Verkäufer melden, die in diesen Jurisdiktionen ansässig sind, und umgekehrt, um Doppelmeldungen zu vermeiden. Beispiel: Eine britische Plattform meldet deutsche Verkäufer an HMRC, das die Daten mit Deutschland teilt
- Die EU begann 2023 mit der DAC7-Berichterstattung; britische Plattformen mit EU-Verkäufern für 2023 mussten sich in der EU registrieren, sofern sie nicht durch die Meldung einer Partnerjurisdiktion abgedeckt waren.
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