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Wer muss sich bei DAC 7 UK registrieren?

Die Sorgfalts- und Berichtspflichten gemäß DAC7 betreffen Plattformbetreiber, also diejenigen, die mit Verkäufern Verträge abschließen, um ihnen ganz oder teilweise eine Plattform bereitzustellen. DAC7 definiert eine Plattform als jede digitale Schnittstelle, die Verkäufer bestimmter qualifizierter Waren und Dienstleistungen mit potenziellen Käufern verbindet. Der Anwendungsbereich ist weit gefasst und kann auch auf nicht-traditionelle Plattformen wie in eine Website oder Online-Plattform integrierte Software ausgedehnt werden.

Welche Betreiber müssen sich nicht bei DAC 7 in UK registrieren?

Plattformbetreiber, die bereits in der EU für DAC7 registriert sind, müssen sich nicht im Vereinigten Königreich gemäß der DAC7-Richtlinie registrieren. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in einem der EU-Länder registriert sind, keine zusätzliche Registrierung in Großbritannien benötigen.

Registrierungsprozess:

  • Plattformbetreiber müssen HMRC bis zum 31. Januar 2025 über ihre Meldepflichten in Bezug auf das Kalenderjahr 2024 informieren.
  • HMRC wird einen Online-Meldeservice bereitstellen, und Plattformbetreiber müssen sich registrieren, um diesen Service nutzen zu können, bevor sie Berichte einreichen. Diese Registrierung ermöglicht es ihnen, Anbieterinformationen in einem digitalen Format (in der Regel XML-Dateien) hochzuladen.
Die britischen Regeln gelten für relevante Plattformbetreiber, die ihren Sitz, ihre Gründung oder ihre Geschäftsleitung im Vereinigten Königreich für Steuerzwecke haben (obwohl in anderen Ländern ansässige Unternehmen möglicherweise ähnlichen Verpflichtungen unterliegen).

Welche Art von Aktivitäten muss in Großbritannien gemeldet werden?

Gemäß den DAC7-Regeln im Vereinigten Königreich muss die Plattform die Einnahmen von Verkäufern melden, die in verschiedenen Aktivitäten wie Livestreaming, Essenslieferungen, Taxidiensten und Online-Lernen tätig sind. Diese Regeln gelten für den Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen online.

Fristen für DAC7-Meldungen in Großbritannien

Das britische Äquivalent zu DAC7 heißt "Digital Platform Reporting Rules" (DPRR).
  • 31. Januar 2025: Erste Meldefrist für britische Plattformbetreiber. Dies betrifft Daten, die ab dem 1. Januar 2024 gesammelt wurden.
  • Plattformbetreiber müssen dem Anbieter bis zum selben Datum eine Kopie der gemeldeten Informationen zur Verfügung stellen. Dies soll den Anbietern bei der Erstellung ihrer Steuererklärungen helfen.
Strafen bei Nichterfüllung der Registrierungspflicht: Die Nichtregistrierung oder Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen. Anfangs können Bußgelder bis zu £5.000 betragen, und es können tägliche Geldstrafen von bis zu £600 verhängt werden, wenn Betreiber ihre Meldepflichten nicht erfüllen.
Januar 23, 2025 372
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