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Lovat-Newsletter – April 2023

Das Interessanteste in diesem Monat: Umstellung auf eine neue Version des Benutzerkontos, 9 Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen zur Erlangung einer EU-Umsatzsteuernummer und Israels Umstellung auf ein neues Steuersystem.


Lovats neues Benutzerkonto

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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unsere Plattform ab dem 24 April auf eine neue Version des Benutzerkontos aktualisieren. Dieses neue Update soll die Verwaltung von Steuerpflichten noch einfacher und effizienter machen.

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Herkunftsbezogene vs. bestimmungsbezogene umsatzsteuersätze

Das Verständnis des Unterschieds zwischen diesen beiden Systemen ist für den Geschäftsbetrieb von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei der Umsetzung der Internet-Umsatzsteuergesetze. In diesem Artikel untersuchen wir die Auswirkungen der Mehrwertsteuersätze auf Unternehmen und Verbraucher und geben Einblicke in die Navigation in diesen Systemen.

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9 anforderungen für nicht-EU-unternehmen zur Erlangung einer umsatzsteuer-identifikationsnummer in der EU

Für Unternehmen, die ihr Geschäft in die Europäische Union ausdehnen, ist es wichtig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten. In diesem Artikel behandeln wir die 9 Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen, um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der EU zu erhalten, einschließlich des Verkaufs von Waren, der Lagerung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen für EU-Kunden. Die Registrierung für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann Unternehmen dabei helfen, die EU-Umsatzsteuervorschriften einzuhalten, neue Kunden zu gewinnen, glaubwürdiger zu wirken und die für innerhalb der EU gekaufte Waren und Dienstleistungen gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern.

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News Digest

Israel schlägt neues mehrwertsteuersystem für online-dienste und E-Commerce-verkäufe vor.

Am 15. Februar 2023 hat Israel einen neuen Vorschlag zum Übergang zu einem neuen Steuersystem vorgelegt, das die Registrierung, Erhebung und Überweisung der Mehrwertsteuer erfordert. Dies gilt für elektronische Dienstleistungen, Kommunikationsdienste, materielle Waren von geringem Wert und Online-Shops. Die Verpflichtung zur Erhebung und Erhebung der Mehrwertsteuer gilt nur für Verkäufe an Verbraucher (B2C-Verkäufe), die in Israel ansässig sind und keine Steuerzahler, Finanzinstitute oder gemeinnützigen Organisationen sind. Der Standort eines Kunden wird bestimmt durch seinen Wohnort, Zahlungsmittel und Ausstattung bzw. stationäre Infrastruktur. Der Vorschlag enthält keine Registrierungsschwelle, und es ist noch unklar, ob ein Marktplatz verpflichtet sein wird, Mehrwertsteuer für Verkäufe zu erheben und einzuziehen, die im Namen von Verkäufern auf ihren Plattformen vermittelt werden.


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