10 Tipps für den E-Commerce – machen Sie sich bereit für den Brexit

10 Tipps für den E-Commerce – machen Sie sich bereit für den Brexit

Da die Übergangsfrist für den Brexit am 31. Dezember 2020 endete. Hier sind einige Tipps, die Sie berücksichtigen sollten:

Für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien

Für Unternehmen, die Lager in der EU nutzen, zum Beispiel Amazon FBA oder ein anderes Lager:

  • Holen Sie sich eine EU-EORI-Nummer, da Ihre britische EORI-Nummer nicht mehr für EU-Importe funktioniert;
  • Besorgen Sie sich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem der EU-Länder, in denen Sie ein Lager oder einen Dropshipping-Lieferanten haben. Sie benötigen diese Nummer, um die beim Zoll gezahlte Mehrwertsteuer erstatten zu können. Um eine EU-Umsatzsteuerregistrierung zu erhalten, müssen Sie in einigen Ländern einen Umsatzsteuervertreter benennen. Dies ist beispielsweise in Italien der Fall.

Für britische Unternehmen ohne Lager in der EU:

  • Wenn Sie vorhaben, Bestellungen von Ihrem britischen Warenlager aus zu versenden, entscheiden Sie sich für eine IOSS-Nummer in der EU, um die aufgeschobene Mehrwertsteuer einmal im Monat in Ihrer
  • Mehrwertsteuererklärung zahlen zu können. Bei dieser Regelung wird die Mehrwertsteuer für Pakete mit geringem Wert (mit einem Wert von weniger als 150€) nicht beim Zoll, sondern am Ende des auf die Einfuhr folgenden Monats fällig;
  • Sie können sich dafür entscheiden, sich nicht für IOSS zu registrieren und keine EU-Mehrwertsteuer auf Ihre Verkäufe an EU-Kunden zu zahlen. Das bedeutet, dass Ihr Käufer ein Zollabfertigungsverfahren durchlaufen und die Mehrwertsteuer zahlen muss. Denn ab Januar 2021 sind geringwertige Waren bei der Einfuhr per Post mehrwertsteuerpflichtig. Die De-minimis beträgt null für Importe. Das bedeutet, dass Ihr Käufer bei einer Bestellung im Wert von 2€ immer noch die Mehrwertsteuer bei der Ankunft berechnen und bezahlen muss;
  • B2B-Verkäufe an gewerbliche Käufer in der EU werden umgekehrt berechnet. Das bedeutet, dass der EU-Käufer für die Mehrwertsteuerberechnung und -meldung für Waren und Dienstleistungen verantwortlich ist.

Für britische Unternehmen, die über Online-Marktplätze an europäische Kunden verkaufen:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Marketplace kann sich dafür entscheiden, die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, Ihnen dann eine IOSS-Nummer für Ihr Paket zu geben und den Umsatzsteuerbetrag von den Einnahmen einzubehalten;
  • Eine weitere Option, wenn ein Marktplatz sich nicht um die Einfuhrumsatzsteuer kümmert, ist, dass Sie die oben im Abschnitt für Unternehmen ohne Lager in der EU beschriebenen Regeln befolgen müssen.

Für EU-Unternehmen, die weiterhin im Vereinigten Königreich verkaufen möchten

Wenn Sie ein Lager im Vereinigten Königreich nutzen (z. B. Amazon FBA-Lager):

  • Holen Sie sich eine GB-EORI-Nummer, da Sie die EU-EORI nicht mehr für Ihre Zollabfertigung verwenden können.

Wenn Sie kein Lager im Vereinigten Königreich nutzen und Pakete direkt aus der EU versenden:

  • GB-EORI ERHALTEN;
  • Holen Sie sich eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um ein vereinfachtes System zu nutzen. Diese Registrierung ist freiwillig, aber da die Einfuhrschwelle aufgehoben wird, wird es für Käufer zu kompliziert, Waren in Ihrem Shop zu bestellen, wenn Sie dieses System nicht nutzen.
  • Beantragen Sie eine vereinfachte Deklaration. Reichen Sie die monatlich aufgeschobene Mehrwertsteuererklärung (MPIVS) ein. Sie können dafür LOVAT verwenden;
  • Finden Sie eine Warennummer, um Ihre Waren zu klassifizieren. Um Berichte auf der LOVAT-Plattform nutzen zu können, müssen Sie alle Warennummern Ihrer Waren bis zum 1. Januar 2021 aktualisieren.

Für diejenigen, die Dienstleistungen verkaufen und in Großbritannien für MOSS registriert wurden

  • Sie müssen ein Land auswählen, um sich für MOSS in der EU zu registrieren. Wir können Ihnen helfen, ein Land auszuwählen.

Für diejenigen, die Waren B2B verkaufen

  • Der Reverse-Charge-Mechanismus wird (so wie er jetzt ist) angewendet, wenn der Käufer eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat.

*In diesem Artikel GB oder Großbritannien, d. h. das Vereinigte Königreich mit Ausnahme von Nordirland

** Dieser Artikel gilt nicht für Waren mit besonderen Zollanforderungen, z. B. verbrauchsteuerpflichtige Waren oder Geschenke

September 13, 2024 69
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