5 wichtige Änderungen bei der EU-EPR-Verpackung ab 2026
5 wichtige Änderungen bei der EU-EPR-Verpackung ab 2026
Die EU-Änderungen zur EPR-Verpackung ab 2026 stehen vor einem entscheidenden Schritt. Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten – ab 12. August 2026 – direkt in allen Mitgliedstaaten gelten.
Derzeit gibt es ein Flickwerk an Regeln für die EPR-Registrierung von Verpackungen. Die neue Gesetzgebung soll diesen Ansatz vereinheitlichen. Klingt gut, sehen wir uns an, was sich tatsächlich ändern wird.
Die auffälligste Änderung besteht darin, dass die neuen Regeln vorschreiben, dass alle Fernverkäufer in jedem EU-Land einen lokalen Vertreter (mittels schriftlicher Vollmacht) benennen müssen, der sich registriert, Berichte einreicht und die Ökosteuer zahlt. Das bedeutet: In den Registern jedes Landes werden nicht mehr direkt die Hersteller eingetragen, wie es bisher der Fall war, sondern bevollmächtigte Vertreter.
1. Fulfillment-Dienstleister unter den neuen EPR-Verpackungsänderungen
Eine der wichtigsten EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 betrifft die Rolle der Fulfillment-Dienstleister. Diese Unternehmen, einschließlich Lieferfirmen und 3PL-Betreiber, sind nun gesetzlich verpflichtet, die EPR-Konformität ihrer Kunden zu überprüfen. Wenn ein Hersteller keine genauen oder vollständigen Daten liefert, können die Dienstleistungen ohne Vorankündigung ausgesetzt werden. Diese Anbieter werden im Wesentlichen zu Hütern der Compliance.
Solche EPR-Verpackungsänderungen machen es unerlässlich, präzise Verpackungsdaten jederzeit verfügbar zu halten. Wenn dies nicht geschieht, kann der Warenfluss gestoppt werden.
2. Marktplatzkontrolle gemäß EPR-Gesetz
Ein weiteres Paket von EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 überträgt den Online-Marktplätzen umfassendere Verantwortlichkeiten. Plattformen wie Amazon und eBay müssen nun den EPR-Status der Verkäufer validieren, bevor sie ihnen den Verkauf ermöglichen.
Die Verantwortung der Marktplätze endet hier nicht – sie sind befugt, Transaktionen zu stoppen und Konten einzufrieren, bis ein Nachweis der Konformität vorliegt. Dadurch wird die Rolle des Marktplatzes von einem passiven Gastgeber zu einem aktiven Regulierungsdurchsetzer aufgewertet.
Unternehmen müssen sich an diesen Verantwortungswechsel anpassen, da die Kontrollpflichten der Marktplätze nicht mehr optional, sondern in der gesamten EU rechtlich bindend sind.
3. Harmonisierter Datensatz für die Meldung von Verpackungsdaten
Zu den bedeutendsten EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 gehört die Einführung eines harmonisierten Datensatzes für alle EU-Mitgliedstaaten. Obwohl das endgültige XML/JSON-Schema noch nicht veröffentlicht wurde, muss die Europäische Kommission es bis zum 12. Februar 2026 vorlegen.
Diese Harmonisierung soll das „Flickwerk“ nationaler Berichtsstandards beseitigen, das die Einhaltung bisher erschwert hat. Die Meldung von Verpackungsdaten wird dadurch vereinfacht und grenzüberschreitend vergleichbar.
Durch die Angleichung der Berichtsformate wird der harmonisierte Datensatz die Verwaltungslasten verringern – jedoch nur für diejenigen, die sich rechtzeitig vorbereiten.

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4. Anforderungen an den autorisierten Vertreter in einem EU-Land
Die größte Umwälzung der EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 ist die verpflichtende Benennung eines autorisierten Vertreters für alle Fernverkäufer. Unternehmen müssen in jedem Land, in dem ihre Verpackungen auf den Markt gelangen – nicht nur in ihrem Sitzland – einen lokalen autorisierten Vertreter ernennen.
Dieser Vertreter ist verantwortlich für Registrierung, Berichterstattung und Zahlung von Ökobeiträgen. Beispielsweise muss ein Verkäufer in Frankreich, der nach Deutschland liefert, nun einen in Deutschland ansässigen autorisierten Vertreter benennen.
Länder wie Österreich, Spanien und Finnland verlangen bereits einen autorisierten Vertreter, andere (z. B. Polen, Kroatien, Rumänien) werden im Rahmen der neuen EU-weiten Regelung nachziehen.
5. Rechnungsanforderungen für Hersteller und Marktplätze
Ein weiterer kritischer Bereich der EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 betrifft die Rechnungsanforderungen. Alle Hersteller müssen nun ihre nationale Herstellerregistrierungsnummer auf Verkaufsdokumenten angeben, einschließlich Rechnungen und Marketplace-Angeboten.
Diese Nummer bestätigt, dass Ihre Verpackung in jedem Land ordnungsgemäß registriert ist – ein Schutz gegen Betrug und Unterberichterstattung. ERP-Systeme müssen Verpackungsgewichte auf SKU-Ebene erfassen, um eine genaue Rechnungsstellung zu gewährleisten.
Diese Rechnungsanforderungen bedeuten, dass Compliance in die täglichen Geschäftsabläufe integriert werden muss und nicht nachträglich behandelt werden darf.
Wer ist von den EPR-Verpackungsregeln ab 2026 betroffen
Die EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 betreffen:
- EU-ansässige Unternehmen, die an Kunden in anderen EU-Ländern versenden
- Nicht-EU-Verkäufer, die direkt an EU-Verbraucher liefern
- Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister und sogar Postdienste
Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen in einem anderen Land auf den Markt bringt, sind Sie betroffen.
Wichtige Termine und Zeitplan für den EPR-Übergang
- 11. Februar 2025 – Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie tritt in Kraft
- 12. Februar 2026 – Harmonisierter Datensatz muss veröffentlicht werden
- 12. August 2026 – Beginn der Durchsetzung von Artikel 45 (autorisierte Vertreter benannt, EPR-Nummern registriert)
- 2025–2026 – Länder können Teile der Regelung früher umsetzen. Nationale Gesetze genau beobachten.

Wichtige EU-EPR-Meilensteine: Richtlinie im Feb 2025, Datensatz bis Feb 2026, Frühumsetzung ab Aug 2026.
Aktueller autorisierter Vertreter für EPR-Verpackungen
Bevor die neue Verpackungs- und Abfallrichtlinie durchsetzbar wird, ist der autorisierte Vertreter für EPR-Verpackungen nur in wenigen EU-Ländern verpflichtend. Derzeit müssen Verkäufer ohne lokale Präsenz in Österreich, Spanien, Finnland und Portugal einen Vertreter benennen. In Deutschland bleibt die Benennung eines Vertreters optional, und Hersteller können sich weiterhin selbst registrieren.
Länderspezifische Regeln für die Anforderung eines autorisierten Vertreters
Hier ein Überblick über die aktuelle Situation in Bezug auf den autorisierten Vertreter für EPR-Verpackungen:
Land | Autorisierter Vertreter verpflichtend |
Österreich | Verpflichtend für nicht-österreichische Verkäufer |
Spanien | Verpflichtend für nicht-spanische Verkäufer |
Finnland | Verpflichtend für ausländische Fernverkäufer |
Deutschland | Optional – Benennung erlaubt, Selbstregistrierung möglich |
Portugal | Verpflichtend für ausländische Fernverkäufer |
Mehrere weitere Länder wie Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Slowenien und Schweden verfügen bereits über ähnliche Regelungen. Andere wie Irland, Polen, Kroatien und Rumänien haben noch keine Bestimmungen für einen autorisierten Vertreter für EPR-Verpackungen in ihren Rechtsrahmen aufgenommen.
Abschließende Gedanken zur Vorbereitung auf die EPR-Verpackungsänderungen ab 2026
Um den EPR-Verpackungsänderungen ab 2026 einen Schritt voraus zu sein, handeln Sie jetzt:
- Identifizieren Sie jedes Land, in dem Sie direkt an Verbraucher verkaufen
- Benennen Sie autorisierte Vertreter in diesen Ländern
- Aktualisieren Sie Ihre ERP- und Abrechnungssysteme, um Verpackungsdaten auf SKU-Ebene zu erfassen
- Planen Sie ein Budget für höhere Ökobeiträge aufgrund erweiterter Verpflichtungen
- Schulen Sie Ihre Marktplatz- und Logistikpartner in ihren neuen Compliance-Rollen
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