6 Hauptanforderungen, um für GPSR bereit zu sein

6 Hauptanforderungen, um für GPSR bereit zu sein

Die EU hat neue Sicherheitsanforderungen für alle Non-Food-Produkte auf dem europäischen Markt eingeführt. Dies wird alle E-Commerce-Verkäufer, Marktplätze und Importeure betreffen. Nach diesen neuen Regeln werden alle Waren entweder als harmonisierte Produkte (Waren, die auf EU-Ebene reguliert sind, z. B. CE-gekennzeichnete Waren) oder als nicht harmonisierte Produkte (Waren, für die keine besonderen Regeln eingeführt wurden) betrachtet. Diese neuen GPSR-Regeln (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) gelten für nicht harmonisierte Produkte.

Die neue Gesetzgebung enthält 6 Hauptanforderungen:

1. Anforderungen an Online-Angebote

  • Für Online-Verkäufe muss das „Angebot“ des Produkts Folgendes enthalten:
  • Angaben zum Hersteller;
  • Angaben zur verantwortlichen Person in der EU;
  • Informationen zur Identifizierung des Produkts, ein Produktbild und alle anderen Informationen, die zur Identifizierung des Produkts in den Online-Angeboten erforderlich sind;
  • Alle Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Verkaufslandes. Diese Informationen sollten unter anderem CE-Kennzeichnungen, Energielabels, Sicherheitshinweise zu Spielzeug, Hinweise zu chemischen Gefahren sowie alle anderen Warn- oder Sicherheitsinformationen umfassen, die am Produkt oder der Verpackung angebracht oder in einem Begleitdokument enthalten sind.

2. GPSR-Verpflichtungen von Marktplätzen

Amazon, Joom, Aliexpress, Etsy und andere Marktplätze haben Sicherheitsstandards implementiert und melden alle Produktsicherheitsprobleme mit den auf ihren Plattformen verkauften Produkten an das Safety Business Gateway.

Wie „erzwingen“ Marktplätze die Einhaltung?

  1. Testberichte anfordern;
  2. Konformitätsdokumente anfordern (z. B. DoC-Konformitätserklärung, Kinderproduktzertifikat) und mit dem Testbericht vergleichen;
  3. Produktetikettenbilder prüfen;
  4. Verpackungsetikettenbilder prüfen;
  5. Lieferantenrechnung anfordern und mit dem Testbericht/den Konformitätsdokumenten vergleichen.

3. Meldepflichten für Sicherheitsprobleme

Safety Gate RAPEX ist das EU-System für alle gefährlichen Verbraucherprodukte, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten. Hersteller, autorisierte Vertreter, Verkäufer und Marktplätze müssen alle Waren, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen, unverzüglich melden. Diese Sicherheitswarnungen sind auf der Website der Europäischen Kommission für alle verfügbar und werden wöchentlich aktualisiert.

4. Überprüfen Sie die Sicherheit der Waren, bevor Sie sie auf den europäischen Markt bringen

Um überprüfen zu können, ob Waren sicher sind, müssen Hersteller und Importeure die Waren testen und Labortestergebnisse einholen (gemäß den EU-Standards REACH – Stoffprüfung, Entflammbarkeit usw.). Hier sehen Sie Beispiele für Tests für verschiedene Warenkategorien:

  • Stoffprüfung – Überprüfen Sie, ob das Material Chemikalien und Schwermetalle über oder unter den festgelegten Grenzwerten enthält;
  • Elektrische Prüfung – Elektrische Sicherheit, EMV, drahtlose Kommunikation, Energieeffizienz usw.;
  • Prüfung physikalischer/mechanischer Eigenschaften = scharfe Spitzen, Stabilität, Kleinteile usw.;
  • Entflammbarkeitsprüfung = Zigarettenzündung, Zünd- und Verkohlungsgrad, Flammenhöhe usw.

Testlabore, die Tests für EU-Standards durchführen, gibt es nicht nur in der EU. Hersteller in Indien, China oder anderen Ländern können die Sicherheit in lokalen Laboren überprüfen, die diese Art von Tests durchführen.

5. Kennzeichnungsanforderungen

Informationen auf Etiketten hängen von der Art der Waren ab. Beispielsweise muss das Etikett bei Textilien deutlich zeigen:

  • Woraus besteht der Stoff? Die Stoffstruktur muss wie Baumwolle oder Polyester in der Reihenfolge von der am häufigsten bis zur am wenigsten verwendeten aufgeführt werden.
  • Verwenden Sie durchgängig gut lesbare Schrift in derselben Größe und Stil.
  • Halten Sie die Informationen zum Stoffinhalt getrennt von Pflegehinweisen wie Waschsymbolen. Wenn Sie in der EU verkaufen, übersetzen Sie das Etikett in die Landessprache, in der das Produkt verkauft wird.

Verpackungsetikett, EU-Umweltzeichen

Einige Etiketten können in digitaler Form vorliegen – QR-Code mit einem Link zu vollständigen Informationen. Etiketten in digitaler Form sind derzeit nicht obligatorisch.
Markeninhaber, autorisierte Vertreter, Importeure, Händler und verantwortliche Personen müssen ihre Kontaktdaten auf der Produktverpackung oder ihrer Website angeben.

6. Anforderungen zur Ernennung einer europäischen verantwortlichen Person

Markeninhaber, die nicht in der EU ansässig sind, müssen eine verantwortliche Person ernennen, sobald dies eine wichtige Anforderung gemäß der GPSR ist. Die verantwortliche Person kann eine in der EU ansässige Tochtergesellschaft, ein Importeur, ein autorisierter Vertreter oder ein Fulfillment-Dienstleister sein und dient als primärer Ansprechpartner für Compliance-Angelegenheiten. Markeninhaber müssen Marketplace die Kontaktinformationen der verantwortlichen Person zur Verfügung stellen und diese auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitdokumenten anzeigen, damit sie für Käufer und Behörden leicht zugänglich sind. Die Verantwortung wird zwischen der verantwortlichen Person und dem Fernabsatzhändler geteilt. Daher muss die verantwortliche Person die Informationen bereitstellen und auf dem neuesten Stand halten; der Einzelhändler muss die erhaltenen Informationen online oder an der Verkaufsstelle anzeigen.

August 16, 2024 98
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