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EPR-Konformität in Europa 2026 für Marktplätze und Online-Händler

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EPR-Konformität in Europa 2026 für Marktplätze und Online-Händler

Online-Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass sich das Umfeld der umweltbezogenen Verantwortung rasant verändert. Die EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle tritt am 12. August 2026 in Kraft und wird die Arbeitsweise von Online-Marktplätzen und Verkäufern in der Europäischen Union grundlegend verändern. Dieser Leitfaden vermittelt die wichtigsten Grundlagen, damit Sie sich auf diese Änderungen vorbereiten und gesetzeskonform bleiben können.

Wenn Sie in verschiedenen Märkten verkaufen, ist es entscheidend, diese Unterschiede zu kennen, da die Vorschriften komplex sein können. Detaillierte länderspezifische Anforderungen sind für die wichtigsten EU-Märkte verfügbar, darunter Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Spanien, die Niederlande, Italien und Schweden.

Verständnis des europäischen Rahmens der erweiterten Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist eine umweltpolitische Maßnahme, bei der Hersteller, Importeure und Verkäufer für ihre Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortlich sind. Dieses Konzept besteht bereits seit einiger Zeit, doch die Regelungen ab 2026 werden es in allen 27 EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichen.

Die Europäische Kommission erklärt, dass diese neue Verordnung die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzen und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten wird. Ziel ist es, unterschiedliche nationale Regelungen zu beseitigen und EU-weit einheitliche Standards zu schaffen. Der europäische Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung umfasst nun Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und weitere Produktkategorien.

Anforderungen an die EPR-Registrierung in der EU für 2026

In naher Zukunft müssen sich alle Unternehmen, die Produkte in Europa verkaufen, registrieren. Der Registrierungsprozess, die erforderlichen Unterlagen und die Fristen werden im Leitfaden zur EPR-Registrierung ausführlich erläutert.

Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten

Bis zum 12. August 2026 muss jeder Verkäufer ohne physische Niederlassung in einem EU-Land in jedem Land, in dem er verkauft, einen Bevollmächtigten (Authorized Representative, AR) benennen. Dieser Vertreter ist rechtlich dafür verantwortlich, dass alle Anforderungen eingehalten werden, einschließlich Registrierung, Berichterstattung und Gebührenzahlung.

Die Pflicht zur EPR-Registrierung in der EU über Bevollmächtigte betrifft Marktplatzverkäufer, grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen und internationale Anbieter. Selbst kleine Shops, die nur in geringem Umfang ins Ausland verkaufen, benötigen in jedem EU-Land mit Kunden einen AR. Unternehmensgröße oder Verkaufsvolumen spielen dabei keine Rolle.

Nationale Herstellerregister

Bis Oktober 2027 wird jeder EU-Mitgliedstaat ein eigenes Register zur Überwachung der Hersteller-Compliance einrichten. Das deutsche LUCID-Verpackungsregister dient hierbei als Vorbild, und andere Länder entwickeln vergleichbare Systeme. Hersteller registrieren sich künftig nicht mehr selbst, sondern die Bevollmächtigten übernehmen die Eintragung in den jeweiligen nationalen Datenbanken. Die erweiterte Herstellerverantwortung in Europa bedeutet, dass Unternehmen nun vollständig für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte verantwortlich sind und sich das Produktmanagement über den gesamten Lebenszyklus hinweg verändert.

EPR-Meldepflichten und Fristen

Der Melderahmen basiert auf einem standardisierten Datensatz, um eine einheitliche Berichterstattung in allen EU-Ländern zu gewährleisten. Praktische Hinweise zur Datenerhebung, zu Einreichungsformaten und Reporting-Prozessen finden sich im EPR-Reporting-Leitfaden. Die Europäische Kommission muss das endgültige XML/JSON-Schema bis spätestens 12. Februar 2026 veröffentlichen.

Zentrale Meldeelemente

Unternehmen müssen spezifische Informationen zu ihren Verpackungen und Produkten erfassen und melden. Die EPR-Meldepflichten schreiben eine Datenerhebung auf SKU-Ebene vor, einschließlich Materialart, Gewicht und Recyclingfähigkeit jedes Produkts.

Die Verkaufsziel-Daten zeigen die exakten Mengen, die in jedem Land verkauft werden. Die Materialzusammensetzung erfordert eine detaillierte Auflistung aller Verpackungsmaterialien wie Kunststoff, Papier, Glas, Metall und Holz. Zudem müssen Verpackungen in Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen eingeteilt werden.

Unternehmen sollten sich auf deutlich höhere Datenanforderungen einstellen. Das neue System verlangt umfassende Bewertungen der Recyclingfähigkeit jedes einzelnen Bestandteils.

Jährliche Meldezyklen

Die meisten EU-Länder verlangen jährliche Meldungen der Verpackungsdaten, in der Regel innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres. Frankreich beispielsweise setzt eine Frist bis zum 29. Februar für die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen.

Hersteller müssen ihre nationale EPR-Registrierungsnummer auf allen Verkaufsdokumenten angeben, einschließlich Rechnungen und Marktplatzangeboten. ERP-Systeme müssen angepasst werden, um Verpackungsgewichte auf SKU-Ebene für eine korrekte Abrechnung zu erfassen. Zur Erfüllung der EPR-Meldepflichten sind ein solides Datenmanagement und regelmäßige interne Kontrollen unerlässlich.

EPR-Strafen in Europa: Durchsetzung verstehen

Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Höhe der Geldbußen variiert je nach Land, wird jedoch europaweit zunehmend verschärft.

Länderspezifische Sanktionen

Land Höhe der Geldbuße Zusätzliche Konsequenzen
Deutschland Bis zu 200.000 € Verkaufsverbote, Sperrung von Marktplatzkonten
Frankreich Bis zu 30.000 € pro Verstoß Einschränkungen des Online-Verkaufs, Entfernung von Angeboten
Vereinigtes Königreich Zivilrechtliche Sanktionen Handelsverbote, Zurückhaltung durch den Zoll
EU-weit Variabel Zollrückhaltung, Verlust des Marktzugangs

Neben Geldbußen gibt es weitere Durchsetzungsmaßnahmen. Marktplätze wie Amazon und eBay können nicht konforme Verkäufer von der Listung ausschließen oder Zahlungen zurückhalten, bis die Einhaltung bestätigt ist. Zollbehörden können Produkte an der Grenze stoppen, wenn die erforderlichen EPR-Dokumente fehlen.

Bevollmächtigte unterliegen im Rahmen der EPR-Strafen in Europa einer zivil- und verwaltungsrechtlichen Haftung bei Verstößen ihrer Kunden. Deutschland verfügt beispielsweise über ein besonders strenges System, bei dem Unternehmen mit sehr hohen Geldbußen oder sogar Verkaufsverboten rechnen müssen.

Die Schwere der EPR-Strafen in Europa nimmt weiter zu, da die Mitgliedstaaten ihre Durchsetzungsmechanismen stärken. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, sind erhöhten Risiken ausgesetzt, da sie in jedem Land, in dem ein Verstoß festgestellt wird, sanktioniert werden können.

Januar 12, 2026 39470
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