Indonesien

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Verwaltet von der Generaldirektion für Steuern (DGT) über die e-Faktur-Plattform. Ziel ist es, die Steuerkonformität zu verbessern, Mehrwertsteuerbetrug zu verringern und Geschäftsprozesse zu optimieren.

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Indonesien

Indonesia e-invoicing Indonesien hat frühzeitig E-Rechnungen eingeführt, um die Steuerberichterstattung zu modernisieren und Betrug zu reduzieren:
  • 2014 führte die Regierung das e-Faktur-System ein. Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen mit von der Regierung genehmigter Software ausstellen.
  • Seit 2022 wurde das System auf e-Faktur 3.0 umgestellt, das Online-Einreichung, Echtzeit-Validierung und eine vereinfachte Verfolgung von Vorsteuerbeträgen ermöglicht. Die Einführung wurde schrittweise auf mittlere und kleine Unternehmen ausgeweitet.

Wer muss in Indonesien E-Rechnungen verwenden?

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indonesien verpflichtend für:
  • Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (PKP): Für alle steuerpflichtigen Lieferungen erforderlich.
  • Exporteure: Müssen bei grenzüberschreitenden Transaktionen E-Rechnungen ausstellen, um die Mehrwertsteuerkonformität zu gewährleisten.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtet, wenn sie für Transaktionen in Indonesien mehrwertsteuerlich registriert sind.
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E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung steuerlicher Vorschriften Informelle oder kundenbezogene Transaktionen
Format XML über e-Faktur Nicht regulierte Formate
Verwendung Verpflichtend für steuerpflichtige Lieferungen Optional für den internen Gebrauch

Schlüsselfunktionen des E-Rechnungssystems in Indonesien

Das indonesische E-Rechnungssystem umfasst:
  • Einreichungsplattform: Rechnungen müssen im XML-Format über e-Faktur übermittelt werden.
  • Validierung: Die DGT stellt die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicher und vergibt eine eindeutige Rechnungsnummer.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß indonesischem Steuerrecht 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.

Datensatz der E-Rechnung

E-Rechnungen in Indonesien enthalten die folgenden wichtigen Daten:
  • Käufer-/Verkäufer-IDs: NPWP (Steueridentifikationsnummer).
  • Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Einzelpreise und Mehrwertsteuerangaben.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Digitale Signatur: Gewährleistet die Authentizität und Datenintegrität.

E-Rechnungsstellung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Verpflichtend zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und für Aufzeichnungszwecke.
  • Erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen und MwSt-Erstattungen.
B2C-Transaktionen:
  • Noch nicht verpflichtend, wird aber zur Verbesserung der Transparenz und Prozessoptimierung empfohlen.
B2G-Transaktionen:
  • Erforderlich für Transaktionen mit Regierungsstellen, um Konformität und Transparenz zu gewährleisten.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der E-Rechnungsvorschriften in Indonesien kann zu folgenden Konsequenzen führen:
  • Geldstrafen: IDR 500.000–5.000.000 (30–300 €) pro Verstoß.
  • Betriebliche Herausforderungen: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen und Abläufe stören.
  • Rechtliche Risiken: Erhöhte Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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Juni 16, 2025 281
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