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Verwaltet von der Generaldirektion für Steuern (DGT) über die e-Faktur-Plattform. Ziel ist es, die Steuerkonformität zu verbessern, Mehrwertsteuerbetrug zu verringern und Geschäftsprozesse zu optimieren.
Indonesien hat frühzeitig E-Rechnungen eingeführt, um die Steuerberichterstattung zu modernisieren und Betrug zu reduzieren:
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Indonesien

- 2014 führte die Regierung das e-Faktur-System ein. Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen mit von der Regierung genehmigter Software ausstellen.
- Seit 2022 wurde das System auf e-Faktur 3.0 umgestellt, das Online-Einreichung, Echtzeit-Validierung und eine vereinfachte Verfolgung von Vorsteuerbeträgen ermöglicht. Die Einführung wurde schrittweise auf mittlere und kleine Unternehmen ausgeweitet.
Wer muss in Indonesien E-Rechnungen verwenden?
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indonesien verpflichtend für:- Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (PKP): Für alle steuerpflichtigen Lieferungen erforderlich.
- Exporteure: Müssen bei grenzüberschreitenden Transaktionen E-Rechnungen ausstellen, um die Mehrwertsteuerkonformität zu gewährleisten.
- Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtet, wenn sie für Transaktionen in Indonesien mehrwertsteuerlich registriert sind.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung steuerlicher Vorschriften | Informelle oder kundenbezogene Transaktionen |
Format | XML über e-Faktur | Nicht regulierte Formate |
Verwendung | Verpflichtend für steuerpflichtige Lieferungen | Optional für den internen Gebrauch |
Schlüsselfunktionen des E-Rechnungssystems in Indonesien
Das indonesische E-Rechnungssystem umfasst:- Einreichungsplattform: Rechnungen müssen im XML-Format über e-Faktur übermittelt werden.
- Validierung: Die DGT stellt die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicher und vergibt eine eindeutige Rechnungsnummer.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß indonesischem Steuerrecht 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Datensatz der E-Rechnung
E-Rechnungen in Indonesien enthalten die folgenden wichtigen Daten:- Käufer-/Verkäufer-IDs: NPWP (Steueridentifikationsnummer).
- Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Einzelpreise und Mehrwertsteuerangaben.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Digitale Signatur: Gewährleistet die Authentizität und Datenintegrität.
E-Rechnungsstellung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen:- Verpflichtend zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und für Aufzeichnungszwecke.
- Erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen und MwSt-Erstattungen.
- Noch nicht verpflichtend, wird aber zur Verbesserung der Transparenz und Prozessoptimierung empfohlen.
- Erforderlich für Transaktionen mit Regierungsstellen, um Konformität und Transparenz zu gewährleisten.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der E-Rechnungsvorschriften in Indonesien kann zu folgenden Konsequenzen führen:- Geldstrafen: IDR 500.000–5.000.000 (30–300 €) pro Verstoß.
- Betriebliche Herausforderungen: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen und Abläufe stören.
- Rechtliche Risiken: Erhöhte Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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