Verwaltet von der Generaldirektion für Steuern (DGT) über die e-Faktur-Plattform. Ziel ist es, die Steuerkonformität zu verbessern, Mehrwertsteuerbetrug zu verringern und Geschäftsprozesse zu optimieren.
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Indonesien

Indonesien hat frühzeitig E-Rechnungen eingeführt, um die Steuerberichterstattung zu modernisieren und Betrug zu reduzieren:
- 2014 führte die Regierung das e-Faktur-System ein. Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen mit von der Regierung genehmigter Software ausstellen.
- Seit 2022 wurde das System auf e-Faktur 3.0 umgestellt, das Online-Einreichung, Echtzeit-Validierung und eine vereinfachte Verfolgung von Vorsteuerbeträgen ermöglicht. Die Einführung wurde schrittweise auf mittlere und kleine Unternehmen ausgeweitet.
Wer muss in Indonesien E-Rechnungen verwenden?
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Indonesien verpflichtend für:
- Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (PKP): Für alle steuerpflichtigen Lieferungen erforderlich.
- Exporteure: Müssen bei grenzüberschreitenden Transaktionen E-Rechnungen ausstellen, um die Mehrwertsteuerkonformität zu gewährleisten.
- Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtet, wenn sie für Transaktionen in Indonesien mehrwertsteuerlich registriert sind.
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E-Rechnung vs. E-Billing
| Aspekt |
E-Rechnung |
E-Billing |
| Zweck |
Einhaltung steuerlicher
Vorschriften |
Informelle oder kundenbezogene Transaktionen |
| Format |
XML über e-Faktur |
Nicht regulierte Formate |
| Verwendung |
Verpflichtend für steuerpflichtige
Lieferungen |
Optional für den internen Gebrauch |
Schlüsselfunktionen des E-Rechnungssystems in Indonesien
Das indonesische E-Rechnungssystem umfasst:
- Einreichungsplattform: Rechnungen müssen im XML-Format über e-Faktur übermittelt werden.
- Validierung: Die DGT stellt die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicher und vergibt eine eindeutige Rechnungsnummer.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß indonesischem Steuerrecht 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Datensatz der E-Rechnung
E-Rechnungen in Indonesien enthalten die folgenden wichtigen Daten:
- Käufer-/Verkäufer-IDs: NPWP (Steueridentifikationsnummer).
- Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Einzelpreise und Mehrwertsteuerangaben.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Digitale Signatur: Gewährleistet die Authentizität und Datenintegrität.
E-Rechnungsstellung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen:
- Verpflichtend zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und für Aufzeichnungszwecke.
- Erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen und MwSt-Erstattungen.
B2C-Transaktionen:
- Noch nicht verpflichtend, wird aber zur Verbesserung der Transparenz
und Prozessoptimierung empfohlen.
B2G-Transaktionen:
- Erforderlich für Transaktionen mit Regierungsstellen, um
Konformität und Transparenz zu gewährleisten.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der E-Rechnungsvorschriften in Indonesien kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Geldstrafen: IDR 500.000–5.000.000 (30–300 €) pro Verstoß.
- Betriebliche Herausforderungen: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen und Abläufe stören.
- Rechtliche Risiken: Erhöhte Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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