Saudi-Arabien

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Implementierungszeitplan

Datum Phase Details
4. Dezember 2021 Phase 1: Erstellung und Speicherung Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im XML-Format mit QR-Code erstellen und speichern.
1. Januar 2023 Phase 2: Integration und Meldung Integration mit Fatoora: Echtzeit-Validierung und Ausstellung von Rechnungen mit kryptografischen Stempeln, Hash-Werten und eindeutigen IDs.

Compliance-Termine nach Umsatzschwelle (SAR)

Saudi-Arabien führt die E-Rechnung schrittweise ein, mit Fristen basierend auf dem Jahresumsatz. Nachfolgend der Zeitplan:
Welle Jahresumsatz-Schwelle (SAR) Compliance-Datum
1 Über 3 Milliarden 1. Januar 2023
2 Über 500 Millionen 1. Juli 2023
3 Über 250 Millionen 1. Oktober 2023
4 Über 150 Millionen 1. November 2023
5 Über 100 Millionen 1. Dezember 2023
6 Über 70 Millionen 1. Januar 2024
7 Über 50 Millionen 1. Februar 2024
8 Über 40 Millionen 1. März 2024
9 Über 30 Millionen 1. Juni 2024
10 Über 25 Millionen 1. Oktober 2024
11 Über 15 Millionen 1. November 2024
12 Über 10 Millionen 1. Dezember 2024
13 Über 7 Millionen 1. Januar 2025
14 Über 5 Millionen 1. Februar 2025
15 Über 4 Millionen 1. März 2025
16 Über 3 Millionen 1. April 2025
17 Über 2,5 Millionen 31. Juli 2025
18 Über 2 Millionen 31. August 2025

Wer muss E-Rechnungen verwenden?

  • Großunternehmen: Müssen Fatoora zur Rechnungsstellung und Validierung nutzen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Werden stufenweise einbezogen.
  • Nichtansässige Unternehmen: Derzeit ausgenommen, aber in Zukunft möglicherweise verpflichtet bei Geschäften mit saudischen Unternehmen.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Regelung Verpflichtend (ZATCA) Nicht verpflichtend für Compliance
Zweck Steuerkonformität Interne/Kundeninteraktionen
Systemintegration Erforderlich (Fatoora) Nicht erforderlich

Wichtige Merkmale des saudischen E-Rechnungssystems

  • Übermittlung via Fatoora: Rechnungen müssen im XML-Format eingereicht werden.
  • Validierung: ZATCA überprüft die Einhaltung und vergibt kryptografische Stempel und Hash-Werte.
  • Archivierung: Rechnungen müssen 6 Jahre elektronisch für Prüfzwecke gespeichert werden.

Dateninhalt der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen.
  • Waren/Dienstleistungen: Beschreibungen, Mengen, Stückpreise, Umsatzsteuerinformationen.
  • Steuern: Detaillierte Umsatzsteuersätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Zahlungsart und Währung.
  • QR-Code: Für vereinfachte Rechnungen obligatorisch.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

  • B2B: Verpflichtende Validierung über Fatoora, um USt.-Konformität sicherzustellen und manuelle Fehler zu reduzieren.
  • B2C: Vereinfachte E-Rechnungen mit QR-Code sind für Endverbrauchergeschäfte erforderlich.
  • B2G: Für öffentliche Aufträge verpflichtend zur Sicherstellung von Transparenz und Einhaltung.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: 1.250–12.500 € pro Verstoß.
  • Betriebliche Störungen: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungsverzögerungen und Cashflow-Probleme verursachen.
  • Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu Prüfungen, rechtlichen Schritten und Reputationsschäden führen.
Juni 16, 2025 148
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