Südkorea

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Reguliert vom Nationalen Steuerdienst (NTS), um Transparenz zu gewährleisten, die Steuerkonformität zu verbessern und Geschäftsprozesse zu vereinfachen. Verpflichtend für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, mit gestaffelter Einführung je nach Jahresumsatz.

Implementierungszeitplan

Datum Phase Details
1. Januar 2011 Einführung der verpflichtenden E-Rechnung E-Rechnungen wurden für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 3 Milliarden KRW (ca. 2,1 Mio. €) verpflichtend.
1. Januar 2014 Ausweitung auf KMU Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 300 Millionen KRW (ca. 210.000 €) mussten auf E-Rechnungen umstellen.
1. Januar 2022 Integration mit dem elektronischen Rechnungssystem Alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen müssen E-Rechnungen über die NTS-Plattform ausstellen – unabhängig von ihrer Größe.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

  • Großunternehmen: Seit 2011 für Unternehmen mit hohem Umsatz verpflichtend.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Verpflichtend je nach Umsatzschwelle, stufenweise bis 2014.
  • Exporteure: Verpflichtend für grenzüberschreitende Transaktionen zur Sicherstellung einer korrekten USt.-Erfassung.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Müssen für Transaktionen mit südkoreanischen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie in Südkorea umsatzsteuerlich registriert sind.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung spanischer und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Validierung Echtzeit-Verarbeitung über FACe- oder SII-Plattformen Keine Validierung
Format Facturae XML Flexible, nicht regulierte Formate
Archivierung Verpflichtend für sechs Jahre Optional

Hauptmerkmale des südkoreanischen E-Rechnungssystems

  • Übermittlungsplattformen: Rechnungen müssen über FACe für öffentliche Aufträge oder SII für die USt.-Meldung eingereicht werden.
  • Validierung: Die Plattform stellt die Einhaltung der Pflichtfelder, digitalen Signaturen und USt.-Vorgaben sicher.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dem spanischen Steuerrecht sechs Jahre lang elektronisch gespeichert werden.

Datenstruktur der E-Rechnung

  • IDs von Käufer/Verkäufer: NIF (Steuer-Identifikationsnummern).
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibung einzelner Positionen, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare USt.-Sätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Stellt die Authentizität und Integrität der Rechnung sicher.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen
  • Verpflichtend für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen.
  • Echtzeit-E-Rechnungen gewährleisten die Einhaltung, reduzieren Fehler und erleichtern USt.-Erstattungen bei grenzüberschreitenden Geschäften.
B2C-Transaktionen
  • Nicht verpflichtend, aber empfohlen zur Verbesserung der Transparenz und internen Dokumentation.
B2G-Transaktionen
  • Verpflichtend für Lieferanten öffentlicher Einrichtungen über die NTS-Plattform.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: Bis zu 10.000 € pro Verstoß bei Nichterfüllung der Anforderungen im öffentlichen Sektor.
  • Betriebsverzögerungen: Abgelehnte Rechnungen können zu Zahlungsrückständen und Kundenproblemen führen.
  • Rechtliche Risiken: Steuerprüfungen und Reputationsschäden bei wiederholtem Verstoß.
Juni 16, 2025 180
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