Ungarn

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Reguliert von der ungarischen nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV). Die Pflicht zur Echtzeit-Meldung von Rechnungen soll Mehrwertsteuerbetrug reduzieren und Transparenz erhöhen.

Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Ungarn

Hungary e-invoicing Das ungarische E-Rechnungssystem konzentriert sich auf die Echtzeit-Meldung von Rechnungen statt auf strukturierten Peppol-Austausch:
  • Seit Juli 2018 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen mit Mehrwertsteuer über das NAV-Online-Rechnungssystem gemeldet werden. Rechnungen werden mit beliebiger Software erstellt und digital an die Steuerbehörde übermittelt.
  • Bis 2021 wurde die Meldepflicht auf alle Transaktionen ausgeweitet, einschließlich B2C, Exporten und grenzüberschreitenden Geschäften.

Wer muss in Ungarn E-Rechnungen ausstellen?

In Ungarn ist die E-Rechnung verpflichtend für:
  • Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen: Für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen verpflichtend.
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Müssen E-Rechnungen an staatliche Einrichtungen ausstellen.
  • Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtet, sofern in Ungarn mehrwertsteuerlich registriert.
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E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Steuerkonformität gemäß NAV-Vorgaben Interne oder kundenorientierte Prozesse
Format XML über das Online-Rechnungssystem der NAV Flexible, nicht geregelte Formate
Verwendung Verpflichtend für alle steuerpflichtigen Transaktionen Optional für Kundenbeziehungen

Hauptmerkmale des ungarischen E-Rechnungssystems

Das System umfasst:
  • Übermittlungsplattform: Unternehmen müssen Rechnungsdaten im XML-Format über das NAV-Online-System melden.
  • Validierung: Überprüft die Konformität mit Mehrwertsteuerregeln und Pflichtfeldern.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß ungarischem Steuerrecht 8 Jahre lang gespeichert werden.

Dateninhalt von E-Rechnungen

E-Rechnungen in Ungarn enthalten folgende Pflichtangaben:
  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibung, Mengen, Einzelpreise, Mehrwertsteuerdetails.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsdetails: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.

E-Rechnungen je Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Echtzeit-Meldung ist verpflichtend, verbessert die Steuerkonformität und grenzüberschreitende Abläufe.
  • Erhöht die Genauigkeit und beschleunigt Mehrwertsteuerrückerstattungen.
B2C-Transaktionen:
  • Beinhaltet vereinfachte Verkaufsrechnungen, die in Echtzeit gemeldet werden.
  • Erhöht die Transparenz und verringert das Risiko von Fehlmeldungen.
B2G-Transaktionen:
  • Konform mit EU-Richtlinie 2014/55/EU für öffentliche Aufträge.
  • Stellt genaue Meldung und Einhaltung der EU-Standards sicher.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der E-Rechnungsregeln in Ungarn kann zu Folgendem führen:
  • Bußgelder: Bis zu 500.000 HUF (ca. 1.250 €) pro nicht gemeldeter Rechnung.
  • Betriebsrisiken: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen verzögern und Geschäftsbeziehungen belasten.
  • Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße führen zu Audits und Reputationsverlust.
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Juni 15, 2025 253
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