Ungarn
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Reguliert von der ungarischen nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV). Die Pflicht zur Echtzeit-Meldung von Rechnungen soll Mehrwertsteuerbetrug reduzieren und Transparenz erhöhen.
Das ungarische E-Rechnungssystem konzentriert sich auf die Echtzeit-Meldung von Rechnungen statt auf strukturierten Peppol-Austausch:
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Ungarn

- Seit Juli 2018 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen mit Mehrwertsteuer über das NAV-Online-Rechnungssystem gemeldet werden. Rechnungen werden mit beliebiger Software erstellt und digital an die Steuerbehörde übermittelt.
- Bis 2021 wurde die Meldepflicht auf alle Transaktionen ausgeweitet, einschließlich B2C, Exporten und grenzüberschreitenden Geschäften.
Wer muss in Ungarn E-Rechnungen ausstellen?
In Ungarn ist die E-Rechnung verpflichtend für:- Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen: Für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen verpflichtend.
- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Müssen E-Rechnungen an staatliche Einrichtungen ausstellen.
- Nicht ansässige Unternehmen: Verpflichtet, sofern in Ungarn mehrwertsteuerlich registriert.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Steuerkonformität gemäß NAV-Vorgaben | Interne oder kundenorientierte Prozesse |
Format | XML über das Online-Rechnungssystem der NAV | Flexible, nicht geregelte Formate |
Verwendung | Verpflichtend für alle steuerpflichtigen Transaktionen | Optional für Kundenbeziehungen |
Hauptmerkmale des ungarischen E-Rechnungssystems
Das System umfasst:- Übermittlungsplattform: Unternehmen müssen Rechnungsdaten im XML-Format über das NAV-Online-System melden.
- Validierung: Überprüft die Konformität mit Mehrwertsteuerregeln und Pflichtfeldern.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß ungarischem Steuerrecht 8 Jahre lang gespeichert werden.
Dateninhalt von E-Rechnungen
E-Rechnungen in Ungarn enthalten folgende Pflichtangaben:- Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Rechnungsdetails: Nummer, Datum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Beschreibung, Mengen, Einzelpreise, Mehrwertsteuerdetails.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsdetails: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
E-Rechnungen je Transaktionstyp
B2B-Transaktionen:- Echtzeit-Meldung ist verpflichtend, verbessert die Steuerkonformität und grenzüberschreitende Abläufe.
- Erhöht die Genauigkeit und beschleunigt Mehrwertsteuerrückerstattungen.
- Beinhaltet vereinfachte Verkaufsrechnungen, die in Echtzeit gemeldet werden.
- Erhöht die Transparenz und verringert das Risiko von Fehlmeldungen.
- Konform mit EU-Richtlinie 2014/55/EU für öffentliche Aufträge.
- Stellt genaue Meldung und Einhaltung der EU-Standards sicher.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der E-Rechnungsregeln in Ungarn kann zu Folgendem führen:- Bußgelder: Bis zu 500.000 HUF (ca. 1.250 €) pro nicht gemeldeter Rechnung.
- Betriebsrisiken: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungen verzögern und Geschäftsbeziehungen belasten.
- Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße führen zu Audits und Reputationsverlust.
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