Ungarn

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Reguliert durch die ungarische Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV). Die Anforderungen zur Echtzeitübermittlung von Rechnungen sollen Mehrwertsteuerbetrug verringern und die Transparenz erhöhen.

Einführungszeitplan

Datum Vorgabe Details
1. Juli 2018 Einführung der Echtzeit-Rechnungsübermittlung (RTIR) Unternehmen müssen Rechnungen mit einem Mehrwertsteuerbetrag von über 100.000 HUF (ca. 250 €) in Echtzeit an die NAV melden
1. Juli 2020 Ausweitung auf alle B2B-Transaktionen Alle B2B-Rechnungen – unabhängig vom Mehrwertsteuerbetrag – müssen in Echtzeit an die NAV gemeldet werden
1. Januar 2021 Einbeziehung von B2C-Transaktionen Unternehmen müssen auch Rechnungen für B2C-Transaktionen sowie grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in Echtzeit melden

Wer muss E-Rechnungen verwenden?

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Ungarn verpflichtend für:
  • Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen: Für nationale und grenzüberschreitende Transaktionen
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtet zur Ausstellung von E-Rechnungen an öffentliche Stellen
  • Nicht ansässige Unternehmen: Wenn in Ungarn umsatzsteuerlich registriert, gilt ebenfalls die Pflicht

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Steuerliche Konformität mit den Anforderungen der NAV Interne oder kundenorientierte Prozesse
Format XML über das NAV-Online-Rechnungssystem Flexible, nicht regulierte Formate
Verwendung Verpflichtend für alle steuerpflichtigen Transaktionen Optional für die Kundenkommunikation

Hauptmerkmale des ungarischen E-Rechnungssystems

  • Einreichungsplattform: Rechnungsdaten müssen im XML-Format über das NAV-Online-System übermittelt werden
  • Validierung: Gewährleistet die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und der Pflichtfelder
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß ungarischem Steuerrecht 8 Jahre lang gespeichert werden

Datenanforderungen bei E-Rechnungen

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Käufer und Verkäufer
  • Rechnungsdetails: Nummer, Ausstellungsdatum, Zahlungsbedingungen
  • Waren und Dienstleistungen: Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Mehrwertsteuerdetails
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung, Zahlungsmethode

Verwendung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen:
  • Echtzeitmeldungen sind verpflichtend und erleichtern die Mehrwertsteuerkonformität sowie grenzüberschreitende Prozesse
  • Verbessert die Genauigkeit und beschleunigt Mehrwertsteuerrückerstattungen
B2C-Transaktionen:
  • Beinhaltet vereinfachte Kassenrechnungen, die ebenfalls in Echtzeit gemeldet werden müssen
  • Erhöht die Transparenz und verringert das Risiko von Unterberichterstattung
B2G-Transaktionen:
  • Konform mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU für Lieferanten des öffentlichen Sektors
  • Sichert korrekte Meldungen und die Einhaltung europäischer Standards

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder: Bis zu 500.000 HUF (ca. 1.250 €) pro nicht gemeldeter Rechnung
  • Betriebliche Risiken: Abgelehnte Rechnungen können Zahlungsverzögerungen und Kundenprobleme verursachen
  • Rechtliche Risiken: Wiederholte Verstöße können zu häufigeren Prüfungen und Imageschäden führen
Juni 15, 2025 152
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