Slowakei
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Reguliert gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge vorschreibt. Die Slowakei arbeitet daran, die E-Rechnungspflicht auf den privaten Sektor im Rahmen ihrer digitalen Transformationsinitiativen auszuweiten.
Zeitplan der Umsetzung
Datum | Phase | Details |
18. April 2019 | Pflicht für öffentliche Auftragnehmer | E-Rechnungen wurden für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen verpflichtend und müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen. |
2024 (Geplant) | Pflicht zur B2B-E-Rechnung | Die Slowakei bereitet eine Gesetzgebung zur Einführung der E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen vor, im Einklang mit EU-Initiativen zur Umsatzsteuerberichterstattung und Digitalisierung. |
Wer muss E-Rechnungen ausstellen?
- Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend für Transaktionen mit slowakischen Behörden.
- B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2024 für alle Unternehmen des privaten Sektors verpflichtend.
- Exporteure: Verpflichtend für grenzüberschreitende Transaktionen mit Umsatzsteuererklärung innerhalb der EU.
- Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit slowakischen Behörden ausstellen, wenn sie in der Slowakei mehrwertsteuerlich registriert sind.
E-Rechnung vs. E-Billing
Aspekt | E-Rechnung | E-Billing |
Zweck | Einhaltung slowakischer und EU-Vorschriften | Informelle oder interne Transaktionen |
Format | XML über zertifizierte Plattformen | Flexible, nicht regulierte Formate |
Verwendung | Pflicht für B2G, geplant für B2B | Optional bei kundenorientierten Vorgängen |
Wichtige Merkmale des E-Rechnungssystems in der Slowakei
- Übermittlungsplattformen: Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der slowakischen Finanzverwaltung zugelassen sind.
- Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder und Mehrwertsteuerregeln eingehalten werden.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dem slowakischen Steuerrecht 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Dateninhalte der E-Rechnung
- Käufer-/Verkäufer-IDs: Mehrwertsteuer-Registrierungsnummern.
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Einzelpostenbeschreibung, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung oder Leistung.
E-Rechnung nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen- Geplante Verpflichtung ab 2024.
- Die E-Rechnung verbessert die Effizienz, reduziert Fehler und sichert die Mehrwertsteuerkonformität bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen.
- Nicht verpflichtend, aber empfohlen zur Erhöhung der Transparenz und Optimierung interner Prozesse.
- Seit 2019 verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Stellen in der Slowakei.
- E-Rechnungen müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Zurückweisung von Rechnungen: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was zu Zahlungsverspätungen führt.
- Bußgelder: Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Anforderungen im öffentlichen Beschaffungswesen.
- Rechtliche Risiken: Häufige Verstöße können zu verstärkten Prüfungen und Reputationsschäden führen.
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