Slowakei

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Reguliert gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge vorschreibt. Die Slowakei arbeitet daran, die E-Rechnungspflicht auf den privaten Sektor im Rahmen ihrer digitalen Transformationsinitiativen auszuweiten.

Zeitplan der Umsetzung

Datum Phase Details
18. April 2019 Pflicht für öffentliche Auftragnehmer E-Rechnungen wurden für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen verpflichtend und müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen.
2024 (Geplant) Pflicht zur B2B-E-Rechnung Die Slowakei bereitet eine Gesetzgebung zur Einführung der E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen vor, im Einklang mit EU-Initiativen zur Umsatzsteuerberichterstattung und Digitalisierung.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

  • Lieferanten des öffentlichen Sektors: Verpflichtend für Transaktionen mit slowakischen Behörden.
  • B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2024 für alle Unternehmen des privaten Sektors verpflichtend.
  • Exporteure: Verpflichtend für grenzüberschreitende Transaktionen mit Umsatzsteuererklärung innerhalb der EU.
  • Nichtansässige Unternehmen: Müssen E-Rechnungen für Transaktionen mit slowakischen Behörden ausstellen, wenn sie in der Slowakei mehrwertsteuerlich registriert sind.

E-Rechnung vs. E-Billing

Aspekt E-Rechnung E-Billing
Zweck Einhaltung slowakischer und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Format XML über zertifizierte Plattformen Flexible, nicht regulierte Formate
Verwendung Pflicht für B2G, geplant für B2B Optional bei kundenorientierten Vorgängen

Wichtige Merkmale des E-Rechnungssystems in der Slowakei

  • Übermittlungsplattformen: Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der slowakischen Finanzverwaltung zugelassen sind.
  • Validierung: Die Plattform stellt sicher, dass Pflichtfelder und Mehrwertsteuerregeln eingehalten werden.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß dem slowakischen Steuerrecht 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.

Dateninhalte der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Mehrwertsteuer-Registrierungsnummern.
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Einzelpostenbeschreibung, Mengen, Stückpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und Beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung oder Leistung.

E-Rechnung nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen
  • Geplante Verpflichtung ab 2024.
  • Die E-Rechnung verbessert die Effizienz, reduziert Fehler und sichert die Mehrwertsteuerkonformität bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen.
B2C-Transaktionen
  • Nicht verpflichtend, aber empfohlen zur Erhöhung der Transparenz und Optimierung interner Prozesse.
B2G-Transaktionen
  • Seit 2019 verpflichtend für alle Lieferanten öffentlicher Stellen in der Slowakei.
  • E-Rechnungen müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Zurückweisung von Rechnungen: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was zu Zahlungsverspätungen führt.
  • Bußgelder: Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Anforderungen im öffentlichen Beschaffungswesen.
  • Rechtliche Risiken: Häufige Verstöße können zu verstärkten Prüfungen und Reputationsschäden führen.
Juni 16, 2025 124
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