Slowakei

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Reguliert gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge vorschreibt. Die Slowakei arbeitet daran, die Anforderungen an die E-Rechnung auf den Privatsektor im Rahmen ihrer digitalen Transformationsinitiativen auszudehnen.

Einführung der obligatorischen E-Rechnung in der Slowakei

Slovakia e-invoicing

Die Slowakei implementiert schrittweise ein verpflichtendes E-Rechnungssystem, beginnend mit dem öffentlichen Beschaffungswesen und sich erweiternd auf B2B- und B2C-Transaktionen:
  • Januar 2022: Das Finanzministerium der Slowakischen Republik startete die Pilotphase der IS EFA-Plattform (Informationssystem für elektronische Rechnungsstellung) — das nationale E-Invoicing-System der Slowakei. Der Test konzentrierte sich auf die technische Infrastruktur und Integrationsfähigkeit für den Austausch von E-Rechnungen.
  • April 2023: B2G-E-Rechnungen wurden verpflichtend. Alle Lieferanten, die Rechnungen an slowakische öffentliche Einrichtungen stellen, müssen diese über das IS EFA-System im strukturierten XML-Format einreichen. Dies entspricht der EU-Richtlinie 2014/55/EU über elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen.
  • Geplante nächste Schritte: Die slowakische Regierung hat ihre Absicht bestätigt, die Verpflichtung zur E-Rechnung auf B2B- und B2C-Transaktionen auszudehnen, auch wenn kein offizieller Zeitplan veröffentlicht wurde. Ziel ist ein vollständig digitales Rechnungssystem zur Verbesserung der Mehrwertsteuerverfolgung, Betrugsbekämpfung und Berichtsvereinfachung. Unternehmen werden ermutigt, IS EFA-kompatible Systeme frühzeitig zu integrieren.

Wer muss in der Slowakei E-Rechnungen ausstellen?

  • Öffentliche Auftragnehmer: Verpflichtend für Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen.
  • B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2024 für alle privaten Unternehmen verpflichtend.
  • Exporteure: Verpflichtend bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit Mehrwertsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
  • Ausländische Unternehmen: Müssen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie mit öffentlichen Einrichtungen in der Slowakei Geschäfte machen und in der Slowakei umsatzsteuerlich registriert sind.
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E-Invoicing vs. E-Billing

Aspekt E-Invoicing E-Billing
Zweck Einhaltung der slowakischen und EU-Vorschriften Informelle oder interne Transaktionen
Format XML über zertifizierte Plattformen Flexible, nicht regulierte Formate
Verwendung Verpflichtend für B2G, geplant für B2B Optional für kundenorientierte Interaktionen

Hauptmerkmale des slowakischen E-Rechnungssystems

  • Einreichungsplattformen: Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der slowakischen Finanzverwaltung zugelassen sind.
  • Validierung: Die Plattform stellt die Einhaltung der Pflichtfelder und der Mehrwertsteuervorschriften sicher.
  • Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß slowakischem Steuerrecht 10 Jahre elektronisch aufbewahrt werden.

Datenbestand der E-Rechnung

  • Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
  • Waren und Dienstleistungen: Positionsbeschreibungen, Mengen, Einzelpreise und Zwischensummen.
  • Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
  • Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
  • Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.

E-Invoicing je nach Transaktionstyp

B2B-Transaktionen
  • Vorgesehen als Pflicht ab 2024.
  • E-Invoicing erhöht die Effizienz, reduziert Fehler und sichert die Einhaltung der Mehrwertsteuer für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen.
B2C-Transaktionen
  • Für B2C-Transaktionen nicht verpflichtend, wird aber zur Verbesserung der Transparenz und interner Prozesse empfohlen.
B2G-Transaktionen
  • Seit 2019 für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen in der Slowakei verpflichtend.
  • E-Rechnungen müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

  • Ablehnung von Rechnungen: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was Zahlungsverzögerungen zur Folge hat.
  • Bußgelder: Strafen bei Verstoß gegen Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen.
  • Rechtliche Risiken: Vermehrte Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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Juni 16, 2025 212
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