Slowakei
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Reguliert gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge vorschreibt. Die Slowakei arbeitet daran, die Anforderungen an die E-Rechnung auf den Privatsektor im Rahmen ihrer digitalen Transformationsinitiativen auszudehnen.
Die Slowakei implementiert schrittweise ein verpflichtendes E-Rechnungssystem, beginnend mit dem öffentlichen Beschaffungswesen und sich erweiternd auf B2B- und B2C-Transaktionen:
Einführung der obligatorischen E-Rechnung in der Slowakei
- Januar 2022: Das Finanzministerium der Slowakischen Republik startete die Pilotphase der IS EFA-Plattform (Informationssystem für elektronische Rechnungsstellung) — das nationale E-Invoicing-System der Slowakei. Der Test konzentrierte sich auf die technische Infrastruktur und Integrationsfähigkeit für den Austausch von E-Rechnungen.
- April 2023: B2G-E-Rechnungen wurden verpflichtend. Alle Lieferanten, die Rechnungen an slowakische öffentliche Einrichtungen stellen, müssen diese über das IS EFA-System im strukturierten XML-Format einreichen. Dies entspricht der EU-Richtlinie 2014/55/EU über elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen.
- Geplante nächste Schritte: Die slowakische Regierung hat ihre Absicht bestätigt, die Verpflichtung zur E-Rechnung auf B2B- und B2C-Transaktionen auszudehnen, auch wenn kein offizieller Zeitplan veröffentlicht wurde. Ziel ist ein vollständig digitales Rechnungssystem zur Verbesserung der Mehrwertsteuerverfolgung, Betrugsbekämpfung und Berichtsvereinfachung. Unternehmen werden ermutigt, IS EFA-kompatible Systeme frühzeitig zu integrieren.
Wer muss in der Slowakei E-Rechnungen ausstellen?
- Öffentliche Auftragnehmer: Verpflichtend für Transaktionen mit öffentlichen Einrichtungen.
- B2B-Transaktionen: Voraussichtlich ab 2024 für alle privaten Unternehmen verpflichtend.
- Exporteure: Verpflichtend bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit Mehrwertsteuerberichterstattung innerhalb der EU.
- Ausländische Unternehmen: Müssen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie mit öffentlichen Einrichtungen in der Slowakei Geschäfte machen und in der Slowakei umsatzsteuerlich registriert sind.
E-Invoicing vs. E-Billing
Aspekt | E-Invoicing | E-Billing |
Zweck | Einhaltung der slowakischen und EU-Vorschriften | Informelle oder interne Transaktionen |
Format | XML über zertifizierte Plattformen | Flexible, nicht regulierte Formate |
Verwendung | Verpflichtend für B2G, geplant für B2B | Optional für kundenorientierte Interaktionen |
Hauptmerkmale des slowakischen E-Rechnungssystems
- Einreichungsplattformen: Rechnungen müssen über zertifizierte Plattformen eingereicht werden, die von der slowakischen Finanzverwaltung zugelassen sind.
- Validierung: Die Plattform stellt die Einhaltung der Pflichtfelder und der Mehrwertsteuervorschriften sicher.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen gemäß slowakischem Steuerrecht 10 Jahre elektronisch aufbewahrt werden.
Datenbestand der E-Rechnung
- Käufer-/Verkäufer-IDs: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Zahlungsbedingungen.
- Waren und Dienstleistungen: Positionsbeschreibungen, Mengen, Einzelpreise und Zwischensummen.
- Steuern: Anwendbare Mehrwertsteuersätze und -beträge.
- Transaktionsinformationen: Gesamtbetrag, Währung und Zahlungsmethode.
- Lieferinformationen: Datum und Ort der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.
E-Invoicing je nach Transaktionstyp
B2B-Transaktionen- Vorgesehen als Pflicht ab 2024.
- E-Invoicing erhöht die Effizienz, reduziert Fehler und sichert die Einhaltung der Mehrwertsteuer für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen.
- Für B2C-Transaktionen nicht verpflichtend, wird aber zur Verbesserung der Transparenz und interner Prozesse empfohlen.
- Seit 2019 für alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen in der Slowakei verpflichtend.
- E-Rechnungen müssen dem EU-Standard EN 16931 entsprechen und über zertifizierte Plattformen eingereicht werden.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Ablehnung von Rechnungen: Nicht konforme Rechnungen können abgelehnt werden, was Zahlungsverzögerungen zur Folge hat.
- Bußgelder: Strafen bei Verstoß gegen Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen.
- Rechtliche Risiken: Vermehrte Prüfungen und Reputationsschäden bei wiederholten Verstößen.
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