Kanada
Allgemeiner Überblick
Kanada hat Meldevorschriften für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt, die auf dem OECD-Modell für Meldepflichten digitaler Plattformen basieren. Diese wurden mit dem Gesetz C-47 am 22. Juni 2023 verabschiedet und in Teil XX des Einkommensteuergesetzes aufgenommen. Die Vorschriften zielen auf die Sharing- und Gig-Economy ab, um die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem Plattformen verpflichtet werden, Informationen über Verkäufer zu sammeln, zu überprüfen und an die Canada Revenue Agency (CRA) zu melden. Die Regeln gelten ab dem Kalenderjahr 2024, und die ersten Berichte sind bis zum 31. Januar 2025 einzureichen. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie DAC7, die nur für EU-Mitgliedstaaten gilt, sind die kanadischen Regeln OECD-konform, erreichen jedoch ähnliche Ergebnisse. Die Europäische Kommission hat die Gleichwertigkeit des kanadischen Rahmens mit DAC7 für 17 EU-Mitgliedstaaten anerkannt, was den automatischen Informationsaustausch im Rahmen bilateraler oder multilateraler Abkommen erleichtert. Diese Gleichwertigkeit ermöglicht den grenzüberschreitenden Datenaustausch mit Partnerländern (z. B. den meisten EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich), die ähnliche Regeln umgesetzt und Austauschabkommen mit Kanada geschlossen haben. Stand Oktober 2025 wurden keine wesentlichen Änderungen am Kernrahmen vorgenommen, jedoch sollten Plattformen die CRA-Leitlinien auf administrative Änderungen hin überwachen.Wer muss sich registrieren und melden?
Meldepflichtige Plattformbetreiber (Reporting Platform Operators, RPOs) müssen sich gemäß Teil XX registrieren und melden, wenn sie relevante Aktivitäten von Verkäufern in Kanada oder im Zusammenhang mit kanadischem unbeweglichem Vermögen erleichtern.
Dies umfasst:
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Plattformbetreiber mit Sitz in Kanada (gegründet, verwaltet oder anderweitig ansässig).
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Nichtansässige Betreiber, die relevante Aktivitäten von in Kanada ansässigen Verkäufern oder im Zusammenhang mit Immobilien in Kanada erleichtern.
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Nichtansässige Betreiber, die in einer Partnerjurisdiktion gegründet oder verwaltet werden, können sich entscheiden, in Kanada RPO zu werden.
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Die Regeln treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Die erste Informationsmeldung ist bis zum 31. Januar 2025 (für 2024) bei der CRA einzureichen.
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Die Registrierung erfolgt über die Geschäftsnummer der CRA und das Programm „Information Returns RZ“ (Typ „Compliance and Exchange“).
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„Vergütung“ wird definiert als Beträge, die dem Verkäufer für relevante Waren/Dienstleistungen gezahlt oder gutgeschrieben werden, abzüglich Gebühren oder Provisionen.
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Kanada tauscht Informationen im Rahmen des multilateralen MRDP-Rahmens mit Partnerjurisdiktionen aus.
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Ausgeschlossene Plattformbetreiber in Kanada
Einige Betreiber sind vom RPO-Status oder von Meldepflichten ausgenommen:
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Plattformen, die ausschließlich Listings oder Werbung bereitstellen (d. h. keine Transaktionen über Weiterleitungen hinaus erleichtern).
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Reine Zahlungsabwickler, die nur Zahlungen bearbeiten, ohne Vermittlungslogik.
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Plattformen, die Benutzer lediglich auf eine andere Plattform weiterleiten oder übertragen (ohne weitere Intervention).
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Betreiber, die glaubhaft nachweisen können, dass sie keine meldepflichtigen Verkäufer haben oder dass Verkäufer unter ihrem Modell keinen Gewinn erzielen können.
DAC7-Registrierung von Plattformbetreibern in Kanada
Zur Einhaltung von Teil XX müssen RPOs:
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Eine CRA-Geschäftsnummer beantragen und sich für das Programm „Information Returns RZ“ anmelden (Konto „Compliance and Exchange“).
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Identifikationsdaten einreichen: rechtlicher Name, Geschäftsadresse, Unternehmenskennzeichen / Steuernummern.
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KYC/KYB-Angleichung: Wenn Teil einer Unternehmensgruppe, kann die Sorgfaltspflicht eines verbundenen Betreibers genutzt werden (bei gleichwertigem Standard).
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Übertragung über das Internet File Transfer-System der CRA im vorgeschriebenen XML-Format (max. Dateigröße ~150 MB).
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Alle Aufzeichnungen, Korrespondenzen, Nachweise der Sorgfaltspflicht, Verkäuferdaten und Transaktionsprotokolle aufbewahren.
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Die CRA tauscht die gemeldeten Daten über den MRDP-Mechanismus mit Partnerjurisdiktionen aus.
Welche Aktivitäten in Kanada gemeldet werden müssen
Die Meldung konzentriert sich auf relevante Aktivitäten in der Gig-/Sharing-Economy:Aktivitätstyp | Beschreibung | Beispiele | Ausnahmen |
Verkauf von Waren | Verkauf physischer oder digitaler Waren gegen Vergütung. | Etsy-Verkäufe, eBay-Angebote. | De minimis: Ausgenommen, wenn <30 Aktivitäten und ≤ 2.800 CAD Gesamtvergütung pro Jahr. |
Persönliche Dienstleistungen | Zeit- oder aufgabenbasierte Arbeit, die von Einzelpersonen auf Anfrage eines Nutzers ausgeführt wird (ausgenommen Beschäftigte oder Nebentätigkeiten wie Verpackung). | Freelance-Aufträge (z. B. Upwork), Fahrdienste (Uber), Lieferungen (DoorDash). | Keine De-minimis-Grenze; alle meldepflichtig, wenn Verkäufer meldepflichtig ist. |
Vermietung von Immobilien | Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. | Airbnb-Gastgeber, Ferienwohnungen. | Keine De-minimis-Grenze; ausgeschlossen, wenn >2.000 Dienstleistungen an derselben Adresse (juristische Personen). Angaben wie Adresse und Miettage sind einzuschließen. |
Vermietung von Transportmitteln | Vermietung von Fahrzeugen oder anderen Transportmitteln (z. B. Autos, Fahrräder). | Carsharing-Apps wie Turo. | Keine De-minimis-Grenze. |
Ausgeschlossene Verkäufer in Kanada
Bestimmte Verkäufer sind von der Meldepflicht befreit, auch wenn sie aktiv sind:
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Regierungsstellen oder öffentliche Behörden.
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Börsennotierte Unternehmen / verbundene Unternehmen.
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Für Immobilien: juristische Personen, die >2.000 Dienstleistungen an einer einzigen Adresse pro Jahr anbieten.
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Nur für den Verkauf von Waren (erweiterter Modus): Verkäufer mit <30 relevanten Aktivitäten und Gesamtvergütung ≤ 2.800 CAD im Jahr.
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Andere gelegentliche Verkäufer mit geringem Volumen sind nach der Basisregelung nicht ausgeschlossen (nur unter dem optionalen Warenmodul).
Fristen für die Meldung in Kanada
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Meldezeitraum: Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
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Jährliche Informationsmeldung bis spätestens 31. Januar des Folgejahres.
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Verkäuferberichte (gleiche Daten wie die Meldung) müssen ebenfalls bis 31. Januar bereitgestellt werden.
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Übermittlung per XML über Internet File Transfer (Einwohner über „My Business Account“ / „Represent a Client“; Nichtansässige über Web Access Code).
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Korrekturen/Änderungen können über denselben Kanal eingereicht werden; die CRA stellt eine „Fehlermitteilung“ und eine Nachbearbeitungsfrist bereit.
Strafen: Mindeststrafe 100 CAD, Höchststrafe 7.500 CAD; CRA hat einen Verzicht bis 31. Juli 2025 für das erste Meldejahr angekündigt.
Liste der Partnerjurisdiktionen
Kanada veröffentlicht eine Liste der Partnerjurisdiktionen, mit denen Informationen gemäß Teil XX ausgetauscht werden.Partnerjurisdiktionen sind diejenigen, die MRDP umgesetzt und Austauschvereinbarungen mit Kanada geschlossen haben.
Die Liste ist dynamisch, und Jurisdiktionen werden hinzugefügt, sobald gegenseitige gesetzliche und Austauschbedingungen erfüllt sind.