Kanada

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Allgemeine Übersicht

Kanada hat Meldevorschriften für Betreiber digitaler Plattformen umgesetzt, die auf den OECD-Musterregeln für digitale Plattformen basieren, eingeführt durch den Gesetzentwurf C-47 am 22. Juni 2023 und in Teil XX des Einkommensteuergesetzes verankert. Diese Regeln richten sich an die Sharing- und Gig-Economy, um die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem Plattformen verpflichtet werden, Verkäuferinformationen zu sammeln, zu überprüfen und an die Canada Revenue Agency (CRA) zu melden. Die Regeln gelten ab dem Kalenderjahr 2024; die ersten Meldungen sind bis zum 31. Januar 2025 fällig. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie DAC7, die speziell für EU-Mitgliedstaaten gilt, sind die kanadischen Regeln OECD-konform, erreichen jedoch ähnliche Ergebnisse. Die Europäische Kommission hat die Gleichwertigkeit des kanadischen Rahmens mit DAC7 für 17 EU-Mitgliedstaaten anerkannt, was den automatischen Informationsaustausch im Rahmen bilateraler oder multilateraler Abkommen erleichtert. Diese Gleichwertigkeit ermöglicht die grenzüberschreitende Datenübermittlung mit Partnerjurisdiktionen (z. B. den meisten EU-Ländern, dem Vereinigten Königreich), die ähnliche Regeln eingeführt und Austauschabkommen mit Kanada geschlossen haben. Stand Oktober 2025 haben sich die Grundzüge des Rahmens nicht wesentlich geändert, dennoch sollten Plattformen die CRA-Leitlinien auf etwaige administrative Änderungen hin beobachten.

Wer muss sich registrieren und melden?

Ein meldender Plattformbetreiber (Reporting Platform Operator, RPO) ist eine Einheit, die mit Verkäufern Verträge schließt, um ganz oder teilweise eine Plattform (z. B. Website, App oder Software) bereitzustellen, die Verkäufer mit Kunden zum Zweck der Durchführung relevanter Tätigkeiten verbindet. Dazu gehören:
  • Plattformen mit Sitz in Kanada (basierend auf Ansässigkeit, Gründung oder Geschäftsleitung)
  • Nichtansässige Plattformen, die relevante Tätigkeiten von meldepflichtigen Verkäufern mit Wohnsitz in Kanada erleichtern oder die Vermietung von unbeweglichem Vermögen in Kanada betreffen
  • Nichtansässige Plattformen mit Sitz in einer Partnerjurisdiktion (z. B. EU/VK) können wählen, in Kanada zu melden, wenn sie solche Tätigkeiten erleichtern
RPOs müssen sich registrieren und melden, wenn sie es Verkäufern ermöglichen, durch relevante Tätigkeiten Einkünfte zu erzielen. Plattformen müssen meldepflichtige Verkäufer identifizieren; dies sind aktive Verkäufer:
  • Auf der Plattform registriert
  • Ansässig in Kanada oder in einer Partnerjurisdiktion (z. B. EU-Länder mit Austauschabkommen)
  • Mit relevanten Tätigkeiten (unten beschrieben) befasst und dafür eine Gegenleistung (Zahlungen) erhaltend
  • Plattformen bezeichnen sie häufig als „Partners“, „Creators“, „Drivers“, „Guides“, „Hosts“, „Homeowners“, „Restaurants“, „Couriers“ oder ähnlich
Verkäufer gelten als „aktiv“, wenn sie während des Meldezeitraums relevante Dienstleistungen erbracht oder Waren verkauft haben. Kunden, die über Plattformen einkaufen, sind nicht betroffen.

Welche Betreiber benötigen keine Registrierung?

Die ursprüngliche Aussage ist nicht korrekt — alle RPOs, einschließlich Nichtansässiger, müssen sich zu Meldezwecken bei der CRA registrieren, sofern sie die Kriterien erfüllen. Nicht in Kanada ansässige Betreiber sind nicht von Registrierung oder Meldung befreit; sie müssen sich fügen, wenn sie relevante Tätigkeiten in Kanada erleichtern. Bestimmte Einheiten sind jedoch von der Einstufung als RPO oder von der Meldung ausgenommen:
  • Plattformen, deren Geschäftsmodell es Verkäufern nicht ermöglicht, aus einer Gegenleistung einen Gewinn zu erzielen (z. B. kostenlose Kleinanzeigen ohne Monetarisierung)
  • Plattformen ohne meldepflichtige Verkäufer (z. B. keine Verkäufer, die die Wohnsitz- oder Tätigkeitskriterien erfüllen)
  • Software, die ausschließlich für die Zahlungsabwicklung, das Inserieren/Werben oder das Weiterleiten/Überführen von Nutzern auf eine andere Plattform verwendet wird (ohne weitere Beteiligung)
  • Plattformen können bei der CRA eine Befreiung beantragen, wenn sie das Fehlen meldepflichtiger Verkäufer oder einer Gewinnerzielung nachweisen
Ausgenommene Verkäufer (werden nicht gemeldet, selbst wenn sie auf einer Plattform sind):
  • Staatliche Stellen oder verbundene Organisationen
  • Börsennotierte Unternehmen oder ihre verbundenen Einheiten
  • Juristische Personen (z. B. Kapitalgesellschaften), die an derselben Adresse im Jahr >2.000 relevante Vermietungsleistungen erbringen
  • Nur beim Verkauf von Waren: Verkäufer mit <30 relevanten Tätigkeiten und einer Gesamtgegenleistung ≤ CA$2,800 im Jahr (kein solcher Schwellenwert für Dienstleistungen oder Vermietungen)

Steuerliche Registrierung von Plattformbetreibern in Kanada

Alle RPOs müssen eine Business Number (BN) erhalten und ein Programmkonto für „Information Returns (RZ)“ unter „Compliance and Exchange“ registrieren, um Meldungen einzureichen. Dies ist für Ansässige und Nichtansässige obligatorisch:
  • Ansässige: Registrierung über das System Business Registration Online (BRO) unter dieser Adresse
  • Nichtansässige: Nutzung der Registrierung für Nichtansässige (Business Number und Konten) Webformular unter (Hinweis: Formular RC1 kann nicht verwendet werden.)
  • Die Registrierung muss vor der Einreichung erfolgen. Nichtansässige ohne weitere kanadische Steuerpflichten (z. B. GST/HST) benötigen sie dennoch für die Meldung. Eine unterlassene Registrierung kann zu Sanktionen führen. Die Regeln gelten seit dem 1. Januar 2024; die erste Einreichungsfrist ist der 31. Januar 2025 für Daten des Jahres 2024.
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Welche Tätigkeiten müssen in Kanada gemeldet werden?

Die Meldung konzentriert sich auf relevante Tätigkeiten in der Gig-/Sharing-Economy:
Tätigkeitsart Beschreibung Beispiele Ausnahmen
Verkauf von Waren Verkauf physischer oder digitaler Waren gegen Gegenleistung. Etsy-Verkäufe, eBay-Anzeigen. De minimis: ausgenommen bei <30 Tätigkeiten und ≤ CA$2,800 Gesamtgegenleistung pro Jahr.
Persönliche Dienstleistungen Zeit- oder aufgabenbasierte Arbeit, die von Privatpersonen auf Anfrage des Nutzers erbracht wird (ohne Arbeitnehmerarbeit oder ergänzende Tätigkeiten wie Verpackung). Freelance-Aufträge (z. B. Upwork), Ride-Sharing (Uber), Lieferdienste (DoorDash). Kein de-minimis-Schwellenwert; alle sind zu melden, wenn der Verkäufer meldepflichtig ist.
Vermietung von unbeweglichem Vermögen Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Airbnb-Hosts, Ferienvermietungen. Kein de minimis; ausgenommen, wenn >2.000 Leistungen an derselben Adresse (juristische Personen). Angaben zur Immobilie wie Adresse und Miettage angeben.
Vermietung von Transportmitteln Vermietung von Fahrzeugen oder anderen Transportmitteln (z. B. Autos, Fahrräder). Car-Sharing-Apps wie Turo. Kein de-minimis-Schwellenwert.
RPOs müssen nur für meldepflichtige Verkäufer in Kanada oder in Partnerjurisdiktionen melden. Unabhängig davon können für Plattformen GST/HST-Pflichten bestehen, wenn sie steuerpflichtige Umsätze erleichtern.

Zu meldende Informationen

RPOs müssen erfassen und melden:
  • Plattformangaben: Name, Anschrift, TIN
  • Verkäuferidentifikation: Name, Hauptanschrift, Geburtsdatum (natürliche Personen), TIN (mit Jurisdiktion), Kennungen von Finanzkonten, Ansässigkeitsjurisdiktionen
  • Transaktionsdaten: insgesamt je Quartal gezahlte/gutgeschriebene Gegenleistung, Anzahl der Tätigkeiten, einbehaltene Gebühren/Provisionen/Steuern. Bei Immobilienvermietungen: Adresse, Grundbuchnummer, Miettage, Immobilientyp. Eine Kopie der gemeldeten Informationen ist jedem meldepflichtigen Verkäufer bis zum 31. Januar bereitzustellen.
  • Sorgfaltspflichten: RPOs müssen Verkäuferangaben (z. B. mittels öffentlicher TIN-Validatoren) bis zum 31. Dezember des Jahres verifizieren. Übergangserleichterung für 2024: Abschluss bis Ende 2025 für vor 2024 bestehende Verkäufer. Rückgriff auf Due Diligence Dritter ist zulässig, wenn sie aus Partnerjurisdiktionen stammt.
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Fristen für Meldungen in Kanada

Der erste Bericht (für das Kalenderjahr 2024) ist bis zum 31. Januar 2025 fällig. Nachfolgende Jahresberichte haben dieselbe Frist: der 31. Januar des Folgejahres. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XML-Schema (max. 150 MB):
  • Ansässige: über My Business Account oder Represent a Client
  • Nichtansässige: Beantragung eines Web Access Code für die Dateiübertragung per Internet
Nach der Einreichung den Status prüfen und Fehler über die CRA-Portale korrigieren. Der jährliche Datenaustausch mit Partnerjurisdiktionen erfolgt bis Ende April (für 2024-Daten: April 2025). Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen (z. B. verspätete Einreichung, unrichtige Daten). ::contentReference[oaicite:0]{index=0}
Januar 23, 2025 914
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