DAC7 – Britische Regeln erklärt
Der erste Berichtszeitraum für Plattformbetreiber im Vereinigten Königreich ist das Jahr 2024. Das Vereinigte Königreich führte die DAC7-Berichterstattung ein Jahr später ein als die EU (DAC7).
Wer muss sich registrieren und melden?
Jede Online-Plattform, die den Verkauf oder Austausch von Waren oder Dienstleistungen erleichtert. Auch wenn es sich um eine ausgeschlossene Plattform handelt.
Ausgeschlossene Plattformbetreiber
Zwei Arten von Plattformen können den Status „ausgeschlossen“ erhalten:
- Eine Plattform, die kein Geld an Verkäufer/Anbieter überweist;
- Es liegen keine gemeldeten Verkäufer vor.
Wenn eine Plattform beispielsweise Verkäufer aus Brasilien hat und Brasilien kein Land ist, das am Informationsaustausch teilnimmt, kann diese Plattform den Ausschlussstatus beantragen.
Für die Registrierung von Plattformbetreibern im Vereinigten Königreich gibt es keine Umsatzschwelle.
Registrierung von Plattformbetreibern
Es gibt keine bestimmte Frist für die Registrierung, aber eine Plattform muss eine Registrierungsnummer erhalten, um Berichte oder Benachrichtigungen senden zu können.
Arten von Aktivitäten, die gemeldet werden müssen
- Warenverkauf;
- Verkauf professioneller Dienstleistungen;
- Vermietung von Gewerbe- und Wohnimmobilien;
- Vermietung von Fahrzeugen aller Art.
Die Aktivitäten sind die gleichen wie für DAC7 EU und das bedeutet, dass EU-Unternehmen, die bereits für DAC7 in der EU registriert sind, sich nicht im Vereinigten Königreich registrieren müssen, sobald das Vereinigte Königreich und die EU eine gegenseitige Vereinbarung getroffen haben und Informationen an die EU senden Britische Steuerbehörde über britische Verkäufer.
Ausgeschlossene Verkäufer
Es gibt drei Kategorien ausgeschlossener Verkäufer:
- Kleine Unternehmen, die Waren verkaufen und weniger als 30 Transaktionen und einen Gesamtwert von weniger als 2000 Euro (1700 Pfund) haben;
- Große Immobilienkreditgeber mit mehr als 2000 Transaktionen pro Jahr;
- Unternehmen oder Privatpersonen mit Sitz außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs.
Fristen
- 31. Dezember – Mitteilung über die Inanspruchnahme der Befreiung für ausgeschlossene Plattformbetreiber;
- 31. Dezember – Sorgfaltspflicht der Verkäufer;
- 31. Januar – Meldefrist für Plattformbetreiber;
- 31. Januar – Zusammenfassung an Verkäufer senden.
Liste der Partnergerichtsbarkeiten
Im Moment handelt es sich dabei um EU-Länder. Später werden wir die Liste der Partnergerichtsbarkeiten aktualisieren. Partner-Jurisdiktion bedeutet, dass die im Vereinigten Königreich registrierte Plattform Transaktionen für alle Verkäufer aus der Partner-Jurisdiktion melden muss. Dies bedeutet auch, dass sich eine im Vereinigten Königreich registrierte Plattform nicht in der EU registrieren muss, um den DAC7-Meldepflichten nachzukommen. Doch sobald die EU-Vorschriften ein Jahr früher in Kraft treten, kehrt DAC7 für das Jahr 2023 zurück. Plattformbetreiber mit Verkäufern in der EU müssen sich in der EU registrieren und melden.