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DAC7 – die neue Art der Registrierung für Online-Marktplätze

Von / In MARKTPLATZ / January 31, 2024

DAC7-Meldefristen verschoben

Einige Länder haben Verlängerungen der ersten Meldefrist angekündigt, die ursprünglich auf den 31. Januar 2024 festgelegt war.

  • Die Bundesregierung hat die Frist für die Einreichung von DAC7-Berichten bis zum 1. April verlängert.
  • Luxemburg hat die Frist auf den 19. Februar verschoben und eine Verlängerung für die DAC7-Berichterstattung gewährt.
  • Frankreich hat seine DAC7-Meldefrist bis zum 2. Februar verlängert.
  • 7. Februar Irlands DAC7-Meldefrist.

 

Marktplätze gewinnen täglich an Popularität und Einfluss auf die Weltwirtschaft. Aus diesem Grund schaffen Regierungsbehörden neue Instrumente, um ihre Arbeit, die Transparenz der Aktivitäten und die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern zu regulieren. Ein solches Instrument ist die DAC7-Richtlinie, die die transparente Besteuerung der EU auf digitale Plattformen ausdehnt. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft.

In diesem Artikel werden wir analysieren, was die DAC7-Richtlinie ist, was Sie darüber wissen müssen, welche Daten für die Einreichung von DAC7-Berichten erforderlich sind und wie Sie sich vorbereiten müssen, damit die geänderte Verordnung Ihre Aktivitäten nicht zu sehr beeinträchtigt.

DAC7 – die neue Art der Registrierung für Online-Marktplätze

DAC7: was ist das und wie funktioniert es

DAC7 ist eine Steuerrichtlinie, die das Sammeln und Verarbeiten von Daten über Händler und deren Einkommen umfasst, die über digitale Online-Marktplätze und andere Plattformen tätig sind. Es beinhaltet die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um eine korrekte und transparente Besteuerung innerhalb der EU sicherzustellen.

Mit dem Aufkommen von DAC7 müssen Händler alle Provisionen melden, die sie aus ihren Aktivitäten erhalten. Dazu gehören diverse Handels- und Arbeitsplattformen wie Uber, Amazon, eBay, Fiverr, Upwork etc.

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Allerdings unterliegen nicht alle Plattformen der Richtlinie – es gibt Ausnahmen. Ausgenommen wurden beispielsweise Plattformen, auf denen keine Zahlungsströme abgewickelt, sondern nur Waren/Dienstleistungen angezeigt werden.

 

Ausgeschlossene Plattformbetreiber unterliegen nicht DAC7

Laut Gesetz müssen Plattformen, die die Vermietung von Immobilien, den Verkauf von Waren, die Erbringung professioneller Dienstleistungen und Transportdienstleistungen ermöglichen, über ihre Verkäufer Bericht erstatten. Dies bedeutet, dass Plattformen, die andere Dienste ermöglichen, ausgeschlossen sind (ausgeschlossener Plattformbetreiber). Ein Beispiel hierfür wäre eine Plattform, die digitale Dienste verkauft, die in keine dieser vier Kategorien fallen.

Aber auch solche Unternehmen sind nicht vollständig von der Kommunikation mit den Steuerbehörden befreit. Sie müssen jedes Jahr Dokumente einreichen, die die Befreiung von DAC7 belegen.

Eine weitere Art ausgeschlossener Plattform sind Dienste, die DAC7 als Zahlungs- oder Marketingplattformen klassifiziert. Dazu gehören Zahlungssysteme (wie Stripe und PayPal), Instant Messenger, kostenlose Message Boards und Verzeichnisse, die Benutzer nur zu anderen Diensten weiterleiten.

 

Wie wirkt sich die Richtlinie auf Marktplatzgründer aus?

Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen Marktplatzgründer ihre Leistung sorgfältig bewerten und überprüfen und genau verstehen, wie sich die zukünftige DAC7-Berichterstattung auf ihr Geschäft auswirken kann. So bereiten Sie sich auf mögliche Schwierigkeiten vor und minimieren Risiken. Reicht der Gründer den Marktplatzbericht nicht rechtzeitig ein, drohen ihm erhebliche Bußgelder.

Wir haben oben über alle Ausnahmen geschrieben. Auch wenn Ihr Unternehmen eine der Ausnahmen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre lokal geltenden Gesetze zu überprüfen, da es auch besondere Bedingungen geben kann, die nicht mit DAC7 zusammenhängen.

 

Gibt es eine Schwelle für die DAC7-Registrierung in der EU?

Nein, jeder Plattformbetreiber, der die im Abschnitt (Welche Art von Plattformen müssen sich registrieren?) genannten Transaktionen ermöglicht, muss sich registrieren und eine DAC7-Erklärung einreichen. Selbst wenn eine Plattform keine meldenden Händler hat, muss eine Plattform einen Null-DAC7-Bericht einreichen.

 

Welche Plattformen müssen sich registrieren?

Es gibt vier Arten gemeldeter Transaktionen:

  1. Vermietung von Gewerbe- und Wohnimmobilien;
  2. Verkauf physischer Güter;
  3. Bereitstellung professioneller Dienstleistungen;
  4. Vermietung von Fahrzeugen aller Art.

Die DAC7-Verordnung deckt fast alle Handelsplattformen ab, die in der Europäischen Union tätig sind. Dabei müssen sie nicht unbedingt in einem der EU-Länder ansässig sein; Die Richtlinie gilt auch für Nicht-EU-Plattformen mit Verkäufern in der EU.

Für Marktplätze ist es ein One-Stop-Shop für die DAC7-Registrierung für alle EU-Länder. Länder teilen die Daten, die sie von einem gemeinsamen Austauschsystem erhalten. Somit kommuniziert jede Plattform mit dem örtlichen Finanzamt, auch wenn die Schecks vom Finanzamt eines anderen Landes stammen.

 

Welche Informationen müssen übermittelt werden?

Gemäß der DAC7-Richtlinie müssen alle Marktplatzbetreiber die Meldeplattform einhalten, die folgende Daten umfasst:

  • Angaben zum Verkäufer (Name, Geburtsdatum, Adresse);
  • Zu welchem Land der Europäischen Union gehört es?
  • Konto-ID oder Bankkontonummer;
  • Steueridentifikations- und Registrierungsnummer (Registrierungsnummer gilt nicht für natürliche Personen);
  • Anzahl der Transaktionen pro Jahr;
  • Alle Arten von Zahlungen, die die Website für einen bestimmten Zeitraum vorhält;
  • Wenn Transaktionen die Vermietung von Immobilien umfassen, muss die Plattform die Adresse der Immobilie melden.

Gleichzeitig gibt es auch unter den Verkäufern, die unter die Richtliniengeschäftsarten fallen, solche, die nicht als Gegenleistung einbezogen werden müssen.

  • Das erste sind Kleinverkäufer, die Waren verkaufen und im Berichtszeitraum weniger als 30 Verkäufe tätigen und deren Transaktionen 2.000 Euro nicht überschreiten. Dieser Schwellenwert für Kleinunternehmen betrifft nicht diejenigen, die Dienstleistungen erbringen oder Immobilien vermieten.
  • Die zweite Art von ausgenommenen Verkäufern sind aktive Anbieter von Mietobjekten wie Reiseveranstalter und Hotels, bei denen es einen großen Buchungsstrom gibt.

 

DSGVO-Problem

Die DSGVO ist die EU-Datenschutzverordnung. Bei der Erfassung von Daten für die Berichterstattung gemäß der DAC7-Richtlinie muss unbedingt die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen berücksichtigt werden. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, alle Lieferanten über die von ihm gesammelten spezifischen Informationen zu informieren. Für Dritte muss es absolut vertraulich sein. Alle gesammelten Daten muss das Unternehmen für bis zu 10 Jahre speichern (der Zeitraum hängt von den Gesetzen des Landes ab).

 

Fälligkeitstermine

Die Europäische Union muss die DAC7 bis Ende 2022 in Gesetz umsetzen, denn sie soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten. Der Bericht 2023 muss bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Was genau dieser Bericht sein wird, entscheidet jedes Land separat. da nur ein bestimmter EU-Mitgliedstaat Informationen übermitteln muss. Nur bei Bedarf können Länder Daten austauschen.

 

Fazit

Aufgrund des stetigen Wachstums und des großen Marktsegments, das digitale Plattformen einnehmen, wurde beschlossen, eine separate Richtlinie einzuführen, die eine korrekte und transparente Besteuerung gewährleistet. Gemäß der DAC7-Richtlinie müssen Betreiber digitaler Handelsplattformen Meldungen an das Land der Europäischen Union abgeben, dem sie angehören. Der erste Bericht muss bis Ende Januar 2024 eingereicht werden. Allen Betreibern wird empfohlen, sich auf Änderungen in der Verordnung vorzubereiten.

Um die DAC7-Berichtsanforderungen nahtlos zu erfüllen, können Marktplatzgründer die Funktionen unserer API für Online-Marktplätze nutzen. Unsere API ermöglicht Marktplatzvermittlern alle Berichtsfunktionen, einschließlich der Möglichkeit, Steuern an den Standorten der Käufer zu berechnen, Daten zu sammeln und Berichtsformulare auszufüllen und einzureichen. Durch die Integration unserer API in Ihre Plattform können Sie den Berichtsprozess optimieren und eine genaue und zeitnahe Übermittlung der erforderlichen Informationen sicherstellen.

Um mehr darüber zu erfahren, wie unsere API Ihren Marktplatzbetrieb unterstützen und die DAC7-Berichterstellung vereinfachen kann, besuchen Sie unsere spezielle Seite zur API für Online-Marktplätze.

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