B2B-Digitalverkäufe in den USA: Umsatz- und Nutzungssteuerperspektive
Mehrwertsteuer
Es gibt keinen Bundesstaat in den USA, in dem digitale B2B-Verkäufe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind.
B2B-Verkäufe digitaler Produkte können je nach Produkt und den spezifischen Vorschriften des Staates steuerpflichtig sein. In einigen Fällen sind Produkte, die zum Weiterverkauf verkauft werden, möglicherweise von der Steuer befreit, Produkte, die der Käufer direkt nutzt (z. B. Softwarelizenzen oder Abonnements), sind jedoch häufig steuerpflichtig. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen gilt: Steuerpflichtiger Gerichtsstand für die Umsatzsteuer ist der Ort, an dem der Kunde seinen Sitz hat. Bei digitalen Verkäufen kann der Verkäufer die Rechnungsadresse des Kunden als Kundenadresse zur Ermittlung eines Steuersatzes verwenden.
Der Kaufgrund ist wichtig
Für die Umsatzsteuer macht es keinen Unterschied, ob Ihr Käufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Der Hauptunterschied besteht darin, wofür diese Software erworben wird (Abonnement oder eine andere Art von digitalem Dienst). Wenn die Software also zum Weiterverkauf erworben und vom Käufer nicht genutzt wird, kann der Käufer eine Freistellungsbescheinigung (Wiederverkaufsbescheinigung) ausstellen und ein solcher Verkauf unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Staaten, in denen es Ausnahmen gibt
Es ist auch zu beachten, dass nicht in allen Staaten, in denen eine Umsatzsteuer erhoben wird, der Verkauf digitaler Dienstleistungen steuerpflichtig ist. In einigen Bundesstaaten unterliegen solche Dienstleistungen nicht der Umsatzsteuer. In Florida beispielsweise unterliegt ein Abonnement zur Nutzung von Software keiner Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass Sie, wenn sich Ihr Käufer im Bundesstaat Florida befindet, ihn nicht um ein Zertifikat bitten müssen, selbst wenn er es zum Weiterverkauf kauft. Jedes an einen Käufer in Florida verkaufte Abonnement unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Eine vollständige Liste der Staaten mit einer solchen Ausnahme können Sie hier einsehen.
Steuern nutzen
Die Nutzungssteuer ist das Gleiche wie die Umsatzsteuer, es wird jedoch eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) durch den Käufer vorgenommen. Diese Situation entsteht beispielsweise, wenn der Verkäufer im Staat des Käufers nicht über eine Umsatzsteuerregistrierung verfügt. Dies kann der Fall sein, wenn der Verkäufer noch keine wirtschaftliche Verbindung zum Staat hergestellt hat und nicht verpflichtet ist, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren. In diesem Fall wird der Käufer beim Kauf von Software eine Nutzungssteuer berechnen und diese in seiner Umsatzsteuererklärung als Nutzungssteuer ausweisen.
Nexus in einem Staat
Es gibt mehrere Beweise dafür, dass sich ein Unternehmen im Bundesstaat für die Umsatzsteuer registrieren muss:
- Unternehmen haben einen physischen Zusammenhang: zum Beispiel Büro, Mitarbeiter oder in einem Lager gelagerte Waren.
- Unternehmen haben einen wirtschaftlichen Zusammenhang: In der Wayfair-Entscheidung wurde festgelegt, dass ein Staat von einem Unternehmen die Erhebung von Umsatzsteuer verlangen kann, wenn es in diesem Staat einen wirtschaftlichen Zusammenhang hat, auch ohne physische Präsenz. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kann durch das Überschreiten einer bestimmten Umsatzschwelle oder andere Formen erheblicher wirtschaftlicher Aktivitäten innerhalb des Staates ausgelöst werden. Beispiel: Der Umsatz an Kunden in diesem Bundesstaat übersteigt den Schwellenwert für den wirtschaftlichen Zusammenhang.
Zählen befreite Transaktionen zum wirtschaftlichen Zusammenhang?
Dies hängt von den Umsatzsteuergesetzen des jeweiligen Staates ab. Wenn eine Transaktion im Staat nicht steuerpflichtig ist, zählt sie im Allgemeinen nicht zum wirtschaftlichen Zusammenhang. Für Umsätze, die normalerweise steuerpflichtig sind und nur aufgrund von Freistellungsbescheinigungen von der Steuer befreit sind, gehen die einzelnen Staaten jedoch unterschiedlich vor. Einige Staaten schließen steuerbefreite Verkäufe möglicherweise ausdrücklich von Nexus-Berechnungen aus, während andere sie möglicherweise in Verbindung mit anderen Faktoren berücksichtigen.