Schwellenwert
Am 1. April 2020 führte Alaska Schwellenwerte für Waren und digitale Dienstleistungen ein. Fernverkäufer sind verpflichtet, sich zu registrieren und Umsatzsteuer zu zahlen, wenn ihr Bruttoumsatz im aktuellen oder vorherigen Kalenderjahr 100.000 USD im Bundesstaat überschreitet. Ab dem 1. Januar 2025 wurde die zuvor ebenfalls eingeführte Schwelle von 200 Transaktionen abgeschafft, sodass nur noch die Schwelle von 100.000 USD bleibt.
Zahlungs- und Einreichungsdatum für Umsatzsteuer
Typischerweise reichen Unternehmen ihre Steuererklärungen monatlich oder vierteljährlich ein, je nach ihrem Umsatzvolumen. Steuerzahlungen und -erklärungen sind normalerweise bis zum 15. oder letzten Tag des Folgemonats fällig. Die lokalen Behörden geben in ihren Steuerregistrierungsunterlagen klare Fristen an.
Strafen und Zinsen
Wenn eine Steuererklärung nicht eingereicht oder die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, werden in der Regel Strafen und Zinsen erhoben. Diese variieren je nach Ort, umfassen aber in der Regel:
- Strafe für verspätete Einreichung: Eine Pauschalgebühr oder ein Prozentsatz der nicht bezahlten Steuer (z. B. 5% pro Monat).
- Zinsen: Werden in der Regel mit einem Satz von 1% pro Monat auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen.
Umsatzsteuerbefreiung
Alaska bietet keine landesweiten Umsatzsteuerbefreiungen an. Einige lokale Gerichtsbarkeiten können für bestimmte Artikel (z. B. Schulsachen) spezielle Umsatzsteuerfreibeträge festlegen, dies ist jedoch unüblich.
Alaska-Umsatzsteuer-Nexus
Für Umsatzsteuerzwecke legt Alaska einen wirtschaftlichen Nexus-Schwellenwert von 100.000 USD Bruttoumsatz oder 200 Transaktionen im Bundesstaat während des laufenden oder vorherigen Kalenderjahres fest.