Schwelle
- Der Bruttoumsatzerlös beträgt 100,000$ oder mehr;
- Der Remote-Einzelhändler führt 200 oder mehr separate Transaktionen durch, um materielles persönliches Eigentum an Kunden zu verkaufen.
Schwellenwerte für Händler nach Bundesstaat
Marktplatz-Schwellenwerte nach Bundesstaat
Für das SaaS-Geschäft gelten die Sonderregeln.
Steuerschwellenwerte für Software als Dienstleistung nach Bundesstaat.
Online-Marktplätze
Ab dem 1. April 2019 muss ein „Marktplatzvermittler“ im Namen seiner „Marktplatzverkäufer“ die Umsatzsteuer des Distrikts erheben.
Registrierungsverfahren
Fernverkäufer sollten sich online mit dem Formular FR-500 als neues Unternehmen registrieren und im Fragebogen angeben, dass sie Fernverkäufer sind.
Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag
Wenn die Steuerschuld von Fernverkäufern 200$ oder weniger pro Periode beträgt, müssen Sie eine jährliche Erklärung einreichen. Die jährliche Umsatzsteuererklärung (Anmeldeformular FR-800A) ist bis zum 20. Januar des Folgejahres fällig.
Wenn Ihre Umsatz- und Nutzungssteuerverbindlichkeiten zwischen 201 und 1,200$ pro Periode liegen, müssen Sie Ihre vierteljährliche Rückgabe FR-800Q einreichen. Die vierteljährliche Umsatz- und Nutzungssteuererklärung (Ausfüllen des Formulars FR-800Q) ist bis zum 20. des Monats nach der Meldung des Quartals fällig.
Wenn Ihre Umsatz- und Nutzungssteuerschuld 1,201$ pro Periode oder mehr beträgt, müssen Sie eine monatliche Rückgabe FR-800M einreichen. Die monatliche Umsatz- und Nutzungssteuererklärung (Formular FR-800M ausfüllen) ist bis zum 20. Tag eines jeden Kalendermonats fällig.
Strafe und Interesse
- Eine Strafe von 5% pro Monat, wenn Sie keine Steuererklärung einreichen oder keine fälligen Steuern zahlen. Sie darf einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 25% der fälligen Steuer nicht überschreiten;
- Die Zinsen von 10% pro Jahr, die täglich auf eine verspätete Zahlung berechnet werden.
Ausnahmen
–