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Verpackung

Italien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

Der EPR-Rahmen in Italien, der durch das Gesetzesdekret vom 3. April 2006 eingeführt wurde, befasst sich mit Umweltfragen, insbesondere in Titel 2 von Teil 4, der das Verpackungsmanagement betrifft. Eine wichtige Entwicklung besteht darin, dass im Oktober 2020 Änderungen umgesetzt wurden, mit besonderem Augenmerk auf den Umgang mit biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffverpackungen in der End-of-Life-Phase. Diese Änderungen zeigen unser Engagement für verantwortungsvolles Verpackungsmanagement und Umweltschutz.

 

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Wer ist in Italien verantwortlich?

Für ausländische Unternehmen ist die Registrierung nicht verpflichtend, kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen.

Das Verpackungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen gelten für alle:

  • Hersteller
  • Importeur
  • Verkäufer leerer Verpackungen
  • Verteiler
  • Online-Verkäufer

Was ist eine Verpackung im Sinne des italienischen Verpackungsgesetzes?

  • Papier und Pappe;
  • Stahl;
  • Aluminium;
  • Glas;
  • Holz;
  • Umweltfreundlicher und kompostierbarer Kunststoff.

 

Beulen

Für ausländische Unternehmen ist keine Registrierung erforderlich. Den lokalen Produzenten sind jedoch keine Grenzen gesetzt und die Verantwortung für solche Unternehmen liegt beim Beginn des Produktverkaufs in Italien.

 

Herstellerverantwortung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Italien

Um die Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten, muss sich der Hersteller bei der zuständigen Behörde registrieren:

 

1) Anmeldung

  • Die Produzenten müssen sich im Register der nationalen Produzenten registrieren lassen, das vom italienischen Umweltministerium zum Schutz des Territoriums und des Meeres eingerichtet wurde.
  • Der Hersteller muss mit dem Ökobetreiber einen Vertrag über die Bewirtschaftung der Verpackungen abschließen.

2) Gebührenzahlungen

  • Die Hersteller sind verpflichtet, für jede Materialart entsprechende Ökobeiträge zu leisten.
  • Die EPR-Raten werden auf der Grundlage jedes Materials, der zugehörigen Tarifstufe und des Stückgewichts pro Material der gelieferten Verpackung ermittelt.

3) Bericht

  • In besonderen Fällen erfolgt die EPR-Gebührenerklärung jährlich.
  • Hersteller sind verpflichtet, im ersten Jahr vierteljährliche Erklärungen abzugeben.
  • Ab dem zweiten Jahr können die Meldungen jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen, abhängig von der gesamten EPR-Erstattung pro Material im Vorjahr.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Der Hersteller muss einen in Italien ansässigen Bevollmächtigten benennen, der im Namen des Herstellers die Anforderungen der Verpackungsgesetzgebung erfüllt.

 

Frist für die Berichterstattung

  • Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts in Italien ist der 20. Januar des Jahres, das auf das Referenzjahr folgt.
  • Vierteljährliche Renditen (20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar) für die drei Monate vor jeder Frist.
  • Monatliche Meldungen (spätestens am 20. Tag des auf den Referenzmonat folgenden Monats).

 

Sanktionen bei Verstößen

Die Regierungsbehörde verhängt Bußgelder in Höhe von 5.000 € für Hersteller, die nicht im System registriert sind, und Bußgelder zwischen 15.000 und 46.500 € für Hersteller, die nicht am Verpackungsmaterialprogramm teilnehmen.

 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie das EPR-Team

EEE

Italien: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte

Die Europäische Union hat Schritte unternommen, um die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vereinfachen und so die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Im Jahr 2005 übernahm Italien die WEEE-Richtlinie durch das Gesetzesdekret Nr. Derzeit ist die europäische Richtlinie 2018/849 in Kraft, die durch das Gesetzesdekret 118/2020 als Teil des Kreislaufwirtschaftspakets in das italienische Rechtssystem übernommen wurde.

 

Wer gilt als verantwortlich?

Die Verantwortung für die EPR-Regeln für Elektro- und Elektronikgeräte liegt bei Herstellern, Verkäufern und Besitzern. Jeder Hersteller ist für den Abfall der produzierten Produkte verantwortlich. Der Erzeuger kann dieser Verpflichtung einzeln oder durch den Beitritt zu einem kollektiven System nachkommen.

 

Was beinhaltet EEE?

Derzeit sind in Italien 6 Kategorien vorgeschrieben:

  • Temperaturaustauschausrüstung
  • Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmflächen >100 cm2
  • Lampen
  • Große Ausrüstung
  • Kleine Ausrüstung
  • Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

 

Schwellenwerte

Der Schwellenwert gilt nicht. Jedes Unternehmen, das Produkte auf den Markt bringt, ist zur Registrierung verpflichtet.

 

Anmeldeverfahren

Der Registrierungsprozess zur Einhaltung der Vorschriften für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) in Italien umfasst die folgenden Schritte:

  1. Wählen Sie eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (PRO).
  2. Reichen Sie die erforderlichen gesetzlichen Unterlagen für die Firmenregistrierung ein.
  3. Schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung ab.
  4. Zahlen Sie die entsprechende Lizenzgebühr.
  5. Besorgen Sie sich eine EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility) für das Unternehmen.
  6. Stellen Sie jährliche Berichte bereit, in denen die Menge der auf den Markt gebrachten Verpackungen detailliert beschrieben wird.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Ein Hersteller aus einem anderen Land, der Elektro- und Elektronikgeräte in Italien per Fernabsatz verkauft, muss einen autorisierten italienischen Vertreter benennen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Herstellers verantwortlich ist.

 

Meldefrist

Jedes Quartal müssen Organisationen, die in Italien Elektronik- und Elektrogeräte vertreiben, vollständige Berichte an die autorisierte Recyclingorganisation übermitteln.

 

Sanktionen bei Verstößen

Laut Gesetz drohen Herstellern, die gegen die Vorschriften verstoßen, ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Diese Strafe gilt für natürliche oder juristische Personen, die Elektro- und Elektronikgeräte ohne Registrierung im nationalen Register in Verkehr bringen, die erforderlichen Angaben nicht machen oder falsche Angaben machen.