Litauen Litauen

Verpackung

Litauen: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen

Das Gesetz über Verpackungen und die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen in der Republik Litauen trat im Jahr 2003 in Kraft, das Gesetz wurde jedoch bis 2023 geändert und ergänzt. Die Vorschriften für Verpackungen und den ordnungsgemäßen Umgang mit Verpackungsabfällen müssen von allen an der Verpackung beteiligten Personen befolgt werden Geschäftsbetrieb.

 

Wer gilt als verantwortlich?

Alle Hersteller und Einzelhändler sind verpflichtet, die Vorschriften des litauischen Verpackungsgesetzes einzuhalten. Diese Bestimmungen gelten für jeden, der Verpackungsmaterialien nach Litauen vertreibt:

  • Hersteller
  • Verpackungshersteller
  • Importeure
  • Vermittler
  • Verkäufer
  • Abfallentsorger

 

Was in der Verpackung enthalten ist

Die auf den litauischen Markt gelieferte Verpackung gilt als die Verpackung, die in den zum Verkauf stehenden Produkten verwendet wird.

Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes dürfen aus folgenden Materialien bestehen:

  • Kunststoffe
  • Papier und Pappe
  • Metall
  • Holz
  • Textilien
  • Glas
  • Kombinationstaschen

 

Schwellenwerte

Hersteller sind verpflichtet, Aufzeichnungen über alle Verpackungen fertiger Produkte zu führen, unabhängig vom Volumen der Verpackung. Die Registrierungsgrenze für die EPR-Regeln liegt bei 0,5 Tonnen Verpackung. Hersteller und Importeure, die mehr als 0,5 Tonnen Verpackungen in das Hoheitsgebiet der Republik Litauen liefern, sind verpflichtet, eine Umweltsteuer auf Verpackungsabfälle zu entrichten.

 

Herstellerverpflichtungen zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) in Litauen

1 Registrierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Litauen

Obligatorische Registrierung im Unified Product, Packaging and Waste Information System (GPAIS), erforderlich für alle Verpackungshersteller und -importeure. Lizenzen werden vom Umweltministerium oder seiner autorisierten Lizenzbehörde über das GPAIS-System ausgestellt. Abfallaufzeichnungen müssen von Abfallentsorgungsunternehmen im GPAIS geführt werden. Produktvertreiber nehmen akzeptierte Produktabfälle in ihre Produktabfall-Logbücher auf, wodurch die Notwendigkeit entfällt, diese Abfälle im GPAIS zu erfassen.

2 EPR-Zertifizierung bei der Producer Responsibility Organization (PRO)

Derzeit gibt es in Litauen drei operative Verpackungsrückgewinnungsorganisationen (PROs), die als öffentliche Einrichtungen gegründet wurden. In Fällen, in denen die Art der Unternehmensaktivitäten gesetzliche Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) nahelegt, stellen staatliche Inspektoren und PROs den Unternehmen Informationen zur Verfügung.

3 Erklärung

Der Hersteller oder Importeur muss eine FR0524-Steuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr erstellen und einreichen, in der die Umweltverschmutzung durch Verpackungsabfälle im Einklang mit den Verpackungsunterlagen detailliert aufgeführt wird.

Daten zum Aufkommen von Verpackungsabfällen werden aus Branchenerklärungen zu auf den Markt gebrachten Produkten abgeleitet. Die Packaging Recovery Organization (PRO) erzwingt Überwachungsmaßnahmen, um die Umgehung der Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu verhindern und die Einhaltung sicherzustellen.

4 Gebührenabrechnung

Die von ihren Mitgliedern an die Organisation „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (ERP) gezahlte Gebühr für die Verwaltung von Verpackungsabfällen variiert je nach Art der Materialien und der Eignung der Verpackung für Wiederverwendung und Recycling. Litauen verwendet ein Zahlungssystem, das sich an den Recyclinggrad anpasst.

 

Bevollmächtigter Vertreter

In Litauen ist ein ausländischer Verpackungslieferant nicht verpflichtet, einen Vertreter vor Ort zu benennen und kann seine Pflichten selbstständig wahrnehmen.

 

Meldefrist

Produkt- oder Verpackungsaufzeichnungen können täglich, monatlich oder vierteljährlich geführt werden, wobei die Abfallmenge innerhalb von 5 Arbeitstagen nach jedem Kalendermonat protokolliert werden muss.

Der Administrator des Pfandsystems für wiederverwendbare Verpackungen muss der Umweltbehörde bis zum 20. Februar jährlich elektronisch Einzelheiten zur Verantwortung für wiederverwendbare Verpackungen mitteilen.

 

Strafen oder Sanktionen

Das Versäumnis, die getrennte Sammlung von nicht haushaltsüblichen Abfällen durchzuführen, kann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 80 Euro geahndet werden.

Wenn ein Steuerzahler die Menge an Produkten oder Verpackungen, die er in Litauen auf den Markt bringt, verheimlicht und diese nicht den Steuerbehörden meldet, kann dem Steuerzahler eine Geldstrafe von 2% seines Einkommens auferlegt werden. Für Verschmutzungen durch Produktions- oder Verpackungsabfälle fällt eine Mindeststeuer von €10.000 an, wenn die berechnete Steuer weniger als €10.000 beträgt.

EEE

Erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Litauen

Gemäß Artikel 8 des Beschlusses über die Genehmigung von Regeln für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten und deren Abfällen vom 15.08.2018 müssen die Hersteller oder Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die Sammlung, den Transport und das Recycling von Elektro- und Elektronikabfällen berücksichtigen und organisieren Ausrüstung.

Beispiele für Produkte, die in Litauen der EEE unterliegen

  • Temperaturänderungsgeräte;
  • Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirmfläche von mehr als 100 cm2;
  • Glühbirne;
  • Elektrogroßgeräte;
  • Kleine Elektrogeräte;
  • Kleine Informationstechnologie- und Telekommunikationsgeräte.

 

Wer muss sich anmelden?

Inländische Hersteller benötigen eine obligatorische Registrierung bei der Regionalabteilung für Umweltschutz des Umweltministeriums der Republik Litauen, während ausländische Hersteller sich ebenfalls bei der Umweltschutzbehörde registrieren müssen, bevor sie elektrische und elektronische Geräte nach Litauen liefern.

 

Schwelle

Es gibt keine Schwellenwerte. Jeder Hersteller muss sich registrieren, bevor er in Litauen mit elektronischen und elektrischen Geräten handelt.

 

Anmeldeverfahren

Der Hersteller reicht online oder schriftlich bei der Regionalabteilung für Umweltschutz des Umweltministeriums der Republik Litauen einen Antrag auf Eintragung in das Kataster der Hersteller und/oder Importeure ein.

Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, der in Abschnitt III des Antrags angegeben hat, dass das Unternehmen die Abfallentsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten selbstständig organisiert, reicht zusammen mit dem Antrag ein Dokument ein, das die Finanzierung der Abfallentsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten bestätigt.

Ausländische Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte liefern, sind verpflichtet, bei der Registrierung die Menge an Elektro- und Elektronikgeräten anzugeben, die im laufenden Jahr an den litauischen Markt geliefert werden soll.

 

Bevollmächtigter Vertreter

Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) herstellen und außerhalb Litauens ansässig sind, können von der Möglichkeit Gebrauch machen, einem Unternehmer in Litauen eine schriftliche Genehmigung zu erteilen. Diese Genehmigung ermöglicht es dem litauischen Unternehmer, im Namen des ausländischen Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen an die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte zu übernehmen.

 

Meldefrist

Die Erklärungen sollten spätestens 50 Tage nach Ende des Vorjahres über das Unified Product, Packaging, and Waste Information System (GPAIS) bei der Environmental Protection Agency (EPA) eingereicht werden.